- 97.064 Opfer von Gewaltkriminalität mit deutschen Tatverdächtigen im Jahr 2025
- 8.431 syrische Opfer bei nichtdeutschen Tatverdächtigen in der Gewaltkriminalität
- PKS erfasst keine Opfer bei Diebstahl- und Vermögensdelikten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6789 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht und ist die zentrale Datengrundlage für die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland. Die vorliegende Antwort setzt eine Datenreihe fort, die mit BT-Drs. 21/2974 begann und nun um das Berichtsjahr 2025 ergänzt wird. Ziel der fortlaufenden Anfragen ist die Vergleichbarkeit der Tatverdächtigen- und Opferstrukturen nach Staatsangehörigkeit über mehrere Jahre hinweg. Die PKS gilt als Ausgangsstatistik: Sie bildet den Ermittlungsstand bei Aktenabgabe ab, nicht den Zeitpunkt der Tat.
- 97.064 — Opfer von Gewaltkriminalität (PKS 892000) bei deutschen Tatverdächtigen insgesamt im Jahr 2025
- 52.083 — Opfer von Gewaltkriminalität bei nichtdeutschen Tatverdächtigen insgesamt
- 8.431 — syrische Opfer bei nichtdeutschen Tatverdächtigen in der Gewaltkriminalität (größte Einzelgruppe)
- 4.244 — ukrainische Opfer bei nichtdeutschen Tatverdächtigen in der Gewaltkriminalität
- 4.050 — türkische Opfer bei nichtdeutschen Tatverdächtigen in der Gewaltkriminalität
Im Detail
Bei der Anzahl der Opfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist zu berücksichtigen, dass die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt wird, d. h., dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6789
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 liefert erstmals eine umfassende Aufschlüsselung von Opfern und Tatverdächtigen nach 22 Staatsangehörigkeiten für mehrere schwere Deliktsbereiche. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Daten auf Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6177) am 29. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6789 übermittelt. Die Antwort umfasst Anlagen mit insgesamt 105 Seiten statistischer Tabellen.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Was die Zahlen zeigen
Im Bereich Gewaltkriminalität (PKS-Schlüssel 892000) wurden bei deutschen Tatverdächtigen insgesamt 97.064 Opfer erfasst — davon 60.238 männliche und 36.826 weibliche. Bei nichtdeutschen Tatverdächtigen insgesamt waren es 52.083 Opfer. Die absolut größte Gruppe unter den 22 abgefragten Einzelstaatsangehörigkeiten bei nichtdeutschen Tatverdächtigen stellen syrische Opfer dar: 8.431 Personen. Es folgen ukrainische (4.244), türkische (4.050) und afghanische (4.240) Opfer.
Wichtig für die Einordnung: Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Erfasst wird der Zeitpunkt der Aktenabgabe an Staatsanwaltschaft oder Gericht nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen — nicht der Tatzeitpunkt selbst. Zudem wird die Häufigkeit des Opferwerdens gezählt: Eine Person, die mehrfach Opfer wurde, erscheint auch mehrfach in der Statistik. Tatverdächtige und Opfer können pro Fall jeweils mehrere Personen umfassen.
Deliktsbereiche im Überblick
Neben der allgemeinen Gewaltkriminalität erfasst die Drucksache Daten zu vier weiteren Deliktsbereichen: Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen (PKS 892500), Vergewaltigung und schwere Sexualübergriffe (PKS 111000), gefährliche und schwere Körperverletzung einschließlich weiblicher Genitalverstümmelung (PKS 222000) sowie Raubdelikte (PKS 210000). Für alle fünf Bereiche liefert die Bundesregierung vollständige Tabellen nach Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen und Opfer sowie nach Geschlecht — jeweils für alle 22 abgefragten Herkunftsländer.
Für einfachen Diebstahl (PKS 3***00), schweren Diebstahl (PKS 4***00) und Vermögens- und Fälschungsdelikte (PKS 500000) verneint die Bundesregierung das Vorliegen von Opferdaten: In der PKS werden Opfer grundsätzlich nur bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter — Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre und sexuelle Selbstbestimmung — erfasst. Eigentumsdelikte fallen nicht darunter.
Einordnung: Tatverdächtige sind keine Verurteilten
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet den Ermittlungsstand der Polizei ab, nicht rechtskräftige Verurteilungen. Tatverdächtige sind Personen, gegen die die Polizei hinreichenden Verdacht einer Straftat hat. Über den Ausgang der Verfahren trifft die PKS keine Aussage. Ein direkter Rückschluss auf tatsächliche Tatbegehung ist nicht zulässig. Zudem erfasst die Statistik keine Informationen zum Aufenthaltsstatus oder zur Aufenthaltsdauer der betroffenen Personen in Deutschland.
Die vorliegende Anfrage knüpft an eine frühere parlamentarische Anfrage an: Bereits mit BT-Drs. 21/2974 hatte die AfD-Fraktion vergleichbare Daten für frühere Berichtsjahre erhoben. Die aktuelle Anfrage dient laut Vorbemerkung der Fragesteller der Fortschreibung dieser Zeitreihe um das Jahr 2025, um Entwicklungen im Zeitverlauf vergleichbar zu machen.
Weitere Hintergründe zu aktuellen Debatten über Sicherheit und innenpolitische Themen finden sich in den wichtigsten Drucksachen vom 11. Juli 2026 sowie im tagesaktuellen Überblick unter Das bewegt Deutschland — 11.07.2026. Fragen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit und dem Schutz von Arbeitnehmerrechten beleuchtet die Drucksache zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Weiterlesen:
- Bundestag 11.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Zielkonflikt bei Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschutz
- Das bewegt Deutschland — 11.07.2026
Die Daten betreffen alle Menschen in Deutschland, die 2025 Opfer von Gewaltkriminalität, Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, schwerer Körperverletzung oder Raubdelikten wurden — unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Besonders umfangreich sind die Datensätze für Personen mit syrischer, türkischer, ukrainischer, polnischer und rumänischer Staatsangehörigkeit als Opfer.
Die Bundesregierung hat die Fragen zu Gewaltkriminalität, Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, schwerer Körperverletzung und Raubdelikten vollständig mit PKS-Tabellen beantwortet. Bei Diebstahl- (Fragen 6 und 7) und Vermögensdelikten (Frage 8) verweist die Regierung sachlich zutreffend darauf, dass die PKS für diese Deliktsbereiche keine Opfer erfasst.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 29.06.2026) AfD will Kriminalstatistik nach Nationalitäten aufgeschlüsselt sehen →
- PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik)
- Bundesweite Statistik des Bundeskriminalamts, die Straftaten, Tatverdächtige und Opfer nach Abschluss polizeilicher Ermittlungen erfasst. Sie ist eine Ausgangsstatistik und kein Abbild aller begangenen Taten.
- Tatverdächtiger (TV)
- Person, die von der Polizei hinreichend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. Ein Tatverdächtiger ist nicht dasselbe wie ein Verurteilter.
- PKS-Schlüssel
- Numerischer Code zur Klassifizierung von Straftaten in der PKS, z. B. 892000 für Gewaltkriminalität oder 111000 für schwere Sexualstraftaten.
Was ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)?
Die PKS ist eine bundesweite Ausgangsstatistik, die Straftaten nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfasst. Sie dokumentiert Tatverdächtige, Opfer und Delikte, nicht aber den Zeitpunkt der Tat, sondern den der Aktenabgabe an Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Warum fehlen Opferdaten bei Diebstahl und Betrug?
Die PKS erfasst Opfer grundsätzlich nur bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre und sexuelle Selbstbestimmung. Diebstahl und Vermögensdelikte fallen nicht darunter.
Welche Nationalitäten wurden in der Anfrage abgefragt?
Die Anfrage umfasste 22 Staatsangehörigkeiten: Afghanistan, Algerien, Bulgarien, Eritrea, Georgien, Indien, Irak, Iran, Kosovo, Libyen, Marokko, Nigeria, Pakistan, Polen, Rumänien, Serbien, Somalia, Syrien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Vietnam — jeweils ergänzt um Deutsch und Nichtdeutsch als Sammelkategorien.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6789 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































