- Rückkehrprämien für Asylbewerber ohne rechtskräftigen Bescheid
- Programme REAG, GARP und StarthilfePlus unter Kontrolle
- Wiedereinreisen nach Gelderhalt werden hinterfragt
Rückkehrprämien: AfD fragt nach Geld für Asylbewerber ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6159 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat mehrere Programme zur Förderung freiwilliger Ausreisen etabliert. Dazu gehören REAG/GARP des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, StarthilfePlus sowie Programme des BMZ wie ‚Perspektive Heimat‘. Aus früheren Antworten geht hervor, dass diese Leistungen nicht nur vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gewährt werden. Die AfD kritisiert fehlende Transparenz bei der Erfolgsmessung und Wiedereinreisen.
Bislang bleibt jedoch unklar, in welchem Umfang Personen bereits während eines laufenden Asylverfahrens monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen erhalten, welche Steuerungswirkung diese Maßnahmen tatsächlich entfalten.
— Begründung BT-Drs. 21/6159
Die AfD-Bundestagsfraktion fordert umfassende Aufklärung über staatliche Rückkehrprämien für Asylbewerber. Konkret stellt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage vom 28. Mai 2026 (BT-Drs. 21/6159) insgesamt 26 Fragen zu monetären Leistungen. Diese können Personen in laufenden Asylverfahren für eine freiwillige Ausreise erhalten.
Die Anfrage zielt auf die Programme REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Darüber hinaus stehen StarthilfePlus und weitere Fördermaßnahmen im Fokus. Diese Programme unterstützen ausreisewillige Personen finanziell. Teilweise werden auch solche Personen gefördert, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Fragen zur Transparenz der Programme
Unklar bleibt, in welchem Umfang Personen bereits während eines laufenden Asylverfahrens monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen erhalten, führt die AfD an. Die Fraktion will wissen, welche Steuerungswirkung diese Maßnahmen tatsächlich entfalten. Zudem interessiert sie sich für die Datengrundlage, auf der die Bundesregierung die migrationspolitischen Auswirkungen bewertet.
Aus bisherigen Regierungsantworten geht hervor, dass Rückkehrleistungen nicht ausschließlich vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gewährt werden, hebt die AfD hervor. Eine statistische Differenzierung nach Aufenthaltsstatus der geförderten Personen erfolgt zugleich nur teilweise.
Wiedereinreisen im Fokus
Besonders interessiert sich die AfD für die Erfassung von Wiedereinreisen ehemaliger Leistungsempfänger. Die Fraktion will erfahren, wie viele Personen nach Erhalt monetärer Rückkehrleistungen erneut nach Deutschland eingereist sind. Auch welche Behörden entsprechende Daten erfassen, ist Gegenstand der Anfrage.
Ergänzende Programme wie ‚Perspektive Heimat‘ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit erstreckt die Anfrage ebenfalls mit ein. EU-finanzierte Maßnahmen wie das European Reintegration Programme gehören dazu. Länderprogramme mit zusätzlichen monetären Leistungen sind gleichfalls Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle.
Die AfD hinterfragt staatliche Rückkehrprämien für Asylbewerber, deren Verfahren noch läuft – und will wissen, ob das Geld wirklich wirkt oder Personen trotzdem wieder nach Deutschland kommen.
Detaillierte Aufschlüsselungen nach Herkunftsstaaten, Bundesländern, Programmen und Jahren seit dem 1. Januar 2022 umfassen die 26 Fragen der AfD-Fraktion. Die Höhe durchschnittlicher Leistungen wird abgefragt. Bewilligungskriterien und Entscheidungsverfahren stehen ebenfalls im Mittelpunkt.
An eine Serie parlamentarischer Kontrollen knüpft die Anfrage an, die bereits in der 19. und 20. Wahlperiode zu Rückkehrprogrammen gestellt worden sind. In der laufenden 21. Wahlperiode hat die AfD das Thema wiederholt aufgegriffen.
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Betroffen sind Asylbewerber in laufenden Verfahren, die monetäre Rückkehrleistungen beantragen können. Die Programme richten sich sowohl an Personen im Erstverfahren als auch in Klageverfahren oder Folgeanträgen.
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Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 26 Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 18. Juni 2026. Danach wird die Antwort als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- REAG/GARP
- Bundesfinanzierte Programme zur Förderung freiwilliger Ausreise und Reintegration von Asylbewerbern und anderen Ausländern.
- StarthilfePlus
- Ergänzungsprogramm zu REAG/GARP mit zusätzlichen finanziellen Leistungen für bestimmte Herkunftsländer.
- Vollziehbare Ausreisepflicht
- Rechtskräftige behördliche Anordnung zur Ausreise nach Ablehnung des Asylantrags oder anderem Aufenthaltstitel.
Was sind REAG und GARP?
REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme) sind staatliche Programme zur Förderung freiwilliger Ausreisen.
Wer kann Rückkehrleistungen erhalten?
Laut bisherigen Antworten werden die Leistungen nicht nur vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gewährt, sondern auch Personen in laufenden Asylverfahren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6159 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































