- Bakteriophagen töten resistente Bakterien ab — Zulassung in Deutschland fehlt
- 100 Jahre Phagen-Forschung im Ostblock, westliche Länder holen erst jetzt auf
- 29 Fragen zu Förderung, Zulassung und One-Health-Strategie an Bundesregierung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6556 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Antibiotikaresistente Erreger — darunter MRSA und multiresistente gramnegative Stäbchen — stellen ein wachsendes Problem für die medizinische Versorgung dar. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Ende 2024 mehrere Gutachten zur Bakteriophagen-Forschung in Deutschland, zur Evidenzlage und zum rechtlichen Rahmen vorgelegt (WD 8-3000-081/24, WD 8-3000-085/24, WD 8-3000-086/24). In westlichen Ländern geriet die Phagenforschung mit der Verbreitung von Antibiotika Mitte des 20. Jahrhunderts weitgehend in den Hintergrund, während osteuropäische Staaten sie kontinuierlich weiterentwickelten. Belgien hat als bislang einziger EU-Mitgliedstaat einen rechtssicheren Rahmen für die klinische Anwendung von Bakteriophagen geschaffen.
Im Detail
Es mangelt an einer Zulassung und standardisierten Prüf- und Zulassungsverfahren für diese Art von 'lebendem Wirkstoff'.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6556
Multiresistente Bakterien sind eine der größten medizinischen Herausforderungen unserer Zeit. Für Patienten, bei denen Antibiotika nicht mehr wirken, bleiben die Behandlungsoptionen oft erschreckend begrenzt. Eine seit Jahrzehnten bekannte, aber in Deutschland kaum nutzbare Alternative sind Bakteriophagen — Viren, die gezielt bestimmte Bakterien befallen und zerstören. Die AfD-Fraktion hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6556 vom 18. Juni 2026 insgesamt 29 Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um Klarheit über den Forschungsstand, die Förderpolitik und mögliche Wege zur Zulassung der Bakteriophagen-Therapie in Deutschland zu gewinnen.
Bakteriophagen-Therapie: Was gilt aktuell?
In Deutschland ist die Bakteriophagen-Therapie als Arzneimittelform regulatorisch kaum verankert. Es fehlen standardisierte Prüf- und Zulassungsverfahren für diesen sogenannten „lebenden Wirkstoff“. Anwendungen sind bislang nur in Ausnahmefällen möglich — etwa als Salvage-Therapie bei therapieresistenten Infektionen auf Einzelfallbasis. Im Unterschied dazu hat Belgien als bislang einziger EU-Mitgliedstaat einen rechtssicheren Rahmen für den klinischen Einsatz von Phagen geschaffen. In Georgien, der Ukraine und Russland werden Bakteriophagen seit rund 100 Jahren intensiv erforscht und medizinisch genutzt; diese Länder verfügen über bedeutende Phagen-Banken mit Präparaten für zahlreiche Bakterienstämme. In Westeuropa geriet die Phagenforschung mit der Verbreitung von Antibiotika nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend in den Hintergrund.
29 Fragen zum Forschungsstand und zur Zulassungsstrategie
Die Anfrage deckt ein breites Themenspektrum ab. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung eine eigene Position zur Anwendung von Bakteriophagen im Kontext der Antibiotikaresistenz erarbeitet hat und in welchen Dokumenten oder Strategien diese niedergelegt ist. Gefragt wird auch, welche Bundesbehörden — darunter das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Robert-Koch-Institut (RKI) — federführend zuständig sind und wie die Koordinierung zwischen Human- und Veterinärbereich organisiert ist.
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage, wie viele Behandlungen mit Bakteriophagen bei Menschen in Deutschland seit 2019 stattgefunden haben, aufgeschlüsselt nach Jahr, Indikation, Bundesland und Behandlungssetting. Weitere Fragen betreffen die Fördervolumina für laufende Forschungsprojekte, den Stand klinischer Studien sowie Hürden bei der Zulassung wie GMP-Anforderungen (Gute Herstellungspraxis), Logistik und Haftungsfragen.
Veterinärmedizin, Lebensmittel und One-Health
Die Anfrage geht über die Humanmedizin hinaus. Die Fragesteller thematisieren auch den Einsatz von Phagen in der Veterinärmedizin bei Haus- und Nutztieren sowie die Möglichkeit, bakterielle Kontaminationen entlang der Lebensmittelkette — vom Stall bis zur Verarbeitung — durch Phagen zu reduzieren. Dieser sogenannte One-Health-Ansatz verknüpft die Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt und gilt als besonders relevant für die Senkung des Antibiotikaverbrauchs in der Nutztierhaltung, der den AMR-Selektionsdruck erhöht. Gefragt wird auch, ob Monitoring-Programme geplant sind, die AMR-Daten aus Human- und Veterinärbereich miteinander verknüpfen.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Fragen zur Infrastruktur: Die Anfrage erkundigt sich, welche deutschen Kliniken und Institute praktische Erfahrung mit der Phagentherapie oder Phagen-Banken besitzen und ob ein bundesweites Register für Phagen-Anwendungen in der Humanmedizin geplant ist. Ein solches Register könnte Indikationen, Erreger, Ergebnisse und Nebenwirkungen strukturiert erfassen und die Evidenzbasis für künftige Zulassungsverfahren stärken.
Wissenschaftliche Vorarbeiten als Bezugspunkt
Die Fragesteller beziehen sich ausdrücklich auf drei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Herbst und Winter 2024: zu Projekten der medizinischen Phagenforschung in Deutschland (WD 8-3000-081/24), zur Evidenzlage der Phagentherapie (WD 8-3000-085/24) sowie zu den rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Anwendung der Phagentherapie in Deutschland (WD 8-3000-086/24). Die Anfrage fragt, ob sich seither wesentliche Rahmenbedingungen verändert haben.
Für Patienten, die an multiresistenten Infektionen leiden, ist die Frage nach einer praktikablen Zulassung von Bakteriophagen unmittelbar relevant. Die Antwort der Bundesregierung, die bis zum 9. Juli 2026 vorliegen soll, wird zeigen, wie weit die politische und regulatorische Debatte um diese Therapieform in Deutschland tatsächlich gediehen ist. Einen aktuellen Überblick über weitere Gesundheitsthemen bietet die Wochenzusammenfassung KW26/2026. Zum Thema freie Therapiewahl in der GKV hat die AfD-Fraktion zuletzt auch zur Streichung homöopathischer Leistungen Stellung genommen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Patienten mit therapieresistenten bakteriellen Infektionen, die auf Antibiotika nicht mehr ansprechen — etwa bei chronischen Wunden, Osteomyelitis, Mukoviszidose-assoziierten Infektionen oder implantat-assoziierten Infektionen. Mittelbar betreffen die Fragen auch die Veterinärmedizin, die Lebensmittelbranche und Einrichtungen der Grundlagenforschung.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6556) wurde am 18. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nach den parlamentarischen Regeln 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist läuft bis zum 9. Juli 2026. Anschließend wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Bakteriophagen
- Viren, die ausschließlich Bakterien befallen und abtöten. Sie gelten als natürliche Alternative zu Antibiotika bei resistenten Erregern.
- AMR (Antimikrobielle Resistenz)
- Die Fähigkeit von Bakterien, gegen Antibiotika oder andere antimikrobielle Wirkstoffe resistent zu werden. Multiresistente Erreger sind für Menschen und Tiere besonders gefährlich.
- One-Health-Ansatz
- Konzept, das Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt als zusammenhängendes System betrachtet und bei Maßnahmen wie AMR-Bekämpfung alle drei Bereiche gemeinsam adressiert.
Was sind Bakteriophagen?
Bakteriophagen sind Viren, die speziell darauf ausgerichtet sind, bestimmte Bakterien zu befallen und zu zerstören. Sie gelten als vielversprechende Alternative zu Antibiotika, besonders bei resistenten Erregern.
Warum sind Bakteriophagen in Deutschland nicht zugelassen?
Laut den Fragestellern fehlen standardisierte Prüf- und Zulassungsverfahren für diesen 'lebenden Wirkstoff'. Der regulatorische Rahmen gilt in den meisten EU-Ländern als unzureichend.
Wo werden Bakteriophagen bereits erfolgreich eingesetzt?
In Georgien, der Ukraine und Russland werden Phagen seit etwa 100 Jahren medizinisch genutzt. Belgien hat als EU-Mitgliedstaat einen rechtssicheren Rahmen für die Anwendung geschaffen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6556 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































