- 10 Milliarden Euro sollen bis 2029 in den Bevölkerungsschutz fließen
- 579 Schutzräume sind laut Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit
- Nur 15 Prozent der Sirenenfördermittel wurden bis August 2025 ausgezahlt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6717 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 Eckpunkte für einen Pakt für den Bevölkerungsschutz verabschiedet. Das Bundesministerium des Innern plant Investitionen von zehn Milliarden Euro bis 2029 in THW-Bauprogramme, Spezialfahrzeuge, Schutzanzüge gegen chemische und biologische Gefahren, eine Medizinische Task Force an 61 Standorten sowie den Ausbau von Warnsystemen und Digitalfunk. Vorangegangene Anfragen hatten bereits erhebliche Mängel im Bestand aufgezeigt: Beim THW haben 1.530 von 7.833 Fahrzeugen die Nutzungsdauer überschritten, rund 70 Prozent der 750 Standorte benötigen Neuunterbringung oder Ausbau, und 30 Prozent der Standorte verfügen über keine unabhängige Notstromversorgung (BT-Drs. 21/3244).
- 10 Milliarden Euro — geplantes Gesamtinvestitionsvolumen des Pakts für den Bevölkerungsschutz bis 2029
- 3 Milliarden Euro — vorgesehenes THW-Bauprogramm laut Eckpunkten des BMI
- 1.530 von 7.833 THW-Fahrzeugen — haben die vorgesehene Nutzungsdauer bereits überschritten (BT-Drs. 21/3244)
- 579 Schutzräume — sind von ehemals 1.967 noch vorhanden, aber weder funktions- noch einsatzbereit
- Nur 15 % ausgezahlt — im Sirenenförderprogramm 2.0 flossen bis August 2025 lediglich rund 1,75 Mio. von 11,98 Mio. Euro zugewiesenen Mitteln ab
Im Detail
Das Bundesministerium des Innern (BMI) will danach bis zum Jahr 2029 zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investieren.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6717, S. 1
Zehn Milliarden Euro sollen den deutschen Bevölkerungsschutz bis 2029 grundlegend modernisieren. Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 die Eckpunkte für einen Pakt für den Bevölkerungsschutz beschlossen. Die AfD-Fraktion hat dazu mit BT-Drs. 21/6717 vom 25. Juni 2026 dreißig Detailfragen an die Bundesregierung gestellt – und legt damit den Finger in mehrere offene Wunden der Sicherheitsplanung.
Was der Pakt für den Bevölkerungsschutz vorsieht
Das Bundesministerium des Innern plant laut den Eckpunkten unter anderem ein THW-Bauprogramm von rund 3 Milliarden Euro, die Beschaffung von mehr als 1.000 Spezialfahrzeugen, zehntausende Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren, den Aufbau einer Medizinischen Task Force an 61 Standorten sowie 150 Millionen Euro für die Wasserversorgung. Hinzu kommen der Ausbau von Warnsystem und Digitalfunk sowie eine erste Stufe einer Nationalen Reserve Notstrom. Die Eckpunkte stellen die Umsetzung jedoch ausdrücklich unter den Vorbehalt der Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung sowie der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes.
Bevölkerungsschutz-Pakt: Offene Finanzierungsfragen
Kernfrage der Anfrage ist, ob die genannten zehn Milliarden Euro tatsächlich zusätzliche Mittel darstellen oder bereits in der laufenden Finanzplanung enthalten sind. Die Abgeordneten verlangen eine Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren 2026 bis 2029, nach Einzelplan, Kapitel und Titel sowie nach Empfängerebene – also nach Bund, Ländern, Landkreisen und Kommunen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der verfassungsrechtlichen Abgrenzung: Der Bund hat nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz nur für den Zivilschutz. Der Katastrophenschutz liegt bei den Ländern. Da der Begriff Bevölkerungsschutz beide Bereiche umfasst, fragt die Anfrage detailliert nach, welcher Anteil der Mittel welcher Ebene zugutekommt.
Was gilt aktuell?
Die bestehende Infrastruktur zeigt erhebliche Lücken: Von ehemals 1.967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind laut Bundesregierung nur noch 579 vorhanden – und diese sind weder funktions- noch einsatzbereit (BT-Drs. 20/14631). Ein nationales Schutzraumkonzept liegt trotz einer konstituierenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe seit November 2024 weiterhin nicht vor. Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bezifferte den Aufwand allein für Schutzräume öffentlich auf rund zehn Milliarden Euro – also exakt das Gesamtvolumen des gesamten Pakts. Die Anfrage thematisiert dieses Missverhältnis in Frage 13 explizit.
THW: Sanierungsbedarf und neue Mittel
Beim Technischen Hilfswerk (THW) haben 1.530 von 7.833 Fahrzeugen die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten. Rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte haben Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung, und rund 30 Prozent der Standorte verfügen über keine unabhängige Notstromversorgung. Der Haushaltsausschuss stellte dem THW am 13. November 2025 ab 2027 zusätzliche 2,7 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen über drei Jahrzehnte bereit. Die Anfrage hinterfragt, ob das im Pakt genannte THW-Bauprogramm von rund 3 Milliarden Euro mit diesen 2,7 Milliarden Euro identisch ist oder darüber hinausgeht. Ähnliche Fragen zur Transparenz bei Behördenkosten wurden zuletzt auch bei anderen Bundesbehörden gestellt.
Warnsystem und Sirenen: Umsetzungsrückstand
Im Sirenenförderprogramm 2.0 waren bis August 2025 von rund 11,98 Millionen Euro zugewiesenen Mitteln lediglich rund 1,75 Millionen Euro ausgezahlt worden – das entspricht etwa 15 Prozent. Dennoch kündigen die Eckpunkte an, die zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 zu ermöglichen. Die Anfrage fragt, wie dieses Ziel realistisch erreichbar ist, und will wissen, wie viele Sirenen und Ansteuergeräte nach Einschätzung des Bundes noch fehlen.
Zivil-militärische Planung und Ehrenamt
Ein weiterer Widerspruch, den die Anfrage aufgreift: Laut einer Regierungsantwort vom April 2026 sieht der Operationsplan Deutschland keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes vor; das THW werde während einer Krise planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnehmen (BT-Drs. 21/5453). Die neuen Eckpunkte betonen demgegenüber eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung. Die Anfrage will wissen, wie sich diese Aussagen zueinander verhalten und welche konkreten Aufgaben der neu einzurichtende Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung im BMI bzw. BBK übernehmen soll. Auch die Finanzierung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts Ehrenamt ist Gegenstand der Fragen. Fragen zur Finanzierung von Rettungsdiensten und Kommunen zeigen, dass die Kostenfrage im Bereich der inneren Sicherheit ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema ist.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die im Krisenfall auf funktionierende Warn- und Schutzsysteme angewiesen sind. Unmittelbar betroffen sind außerdem Länder, Landkreise und Kommunen, auf die möglicherweise Aufgaben und Kosten des Zivilschutzes übertragen werden. Ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes sowie das Personal des Technischen Hilfswerks (THW) sind ebenfalls Gegenstand der Anfrage.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6717) wurde am 25. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist daher bis zum 16. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache als beantwortet eingestuft und parlamentarisch weiterverarbeitet werden.
- Zivilschutz
- Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall; nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 GG ausschließliche Bundeskompetenz.
- Verpflichtungsermächtigung
- Haushaltsinstrument, das es dem Bund erlaubt, finanzielle Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre einzugehen, bevor die Mittel tatsächlich ausgezahlt werden.
- Operationsplan Deutschland
- Militärischer Planungsrahmen für die Landesverteidigung, der die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und zivilen Behörden im Krisenfall regelt.
Was ist der Pakt für den Bevölkerungsschutz?
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 Eckpunkte beschlossen, die bis 2029 Investitionen von zehn Milliarden Euro in Schutzinfrastruktur, THW-Fahrzeuge, Warnsysteme und eine Medizinische Task Force vorsehen.
Warum sind Schutzräume ein Problem?
Von einst 1.967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind nur noch 579 vorhanden – und diese sind laut Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit.
Wer ist für den Katastrophenschutz zuständig – Bund oder Länder?
Der Bund hat nach Artikel 73 GG ausschließlich die Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz; der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Begriff Bevölkerungsschutz umfasst beide Bereiche.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6717 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































