- Über 60 Prozent muslimischer Frauen monatlich von Diskriminierung betroffen
- PMK-Statistik zeigt steigenden Trend islamfeindlicher Straftaten seit 2024
- 16 Fragen zu Straftaten, Ermittlungen und staatlichen Gegenmaßnahmen gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6705 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit hat in seinem Bericht vom 29. Juni 2023 festgestellt, dass Muslimfeindlichkeit in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung verbreitet ist und sich seit Jahren auf hohem Niveau hält. Seit 2017 erfasst die BKA-Statistik zur politisch motivierten Kriminalität islamfeindliche Straftaten als eigene Kategorie. Daten des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) belegen, dass mehr als 60 Prozent muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt sind. Die Anfrage reiht sich in eine fortlaufende parlamentarische Beobachtungsreihe ein: Bereits für das erste und zweite Halbjahr 2025 hatte die Grünen-Fraktion entsprechende Anfragen gestellt (BT-Drs. 21/741 und 21/3983).
- Über 60 Prozent — Anteil muslimischer Frauen, die laut DeZIM-Daten mindestens einmal monatlich Diskriminierung ausgesetzt sind.
- Über 50 Prozent — Anteil muslimischer Männer, die laut derselben Studie monatlich Diskriminierung erleben.
- Seit 2017 — Islamfeindliche Straftaten werden in der PMK-Statistik gesondert erfasst; der Expertenkreis Muslimfeindlichkeit wertet dies als wichtigen Meilenstein.
- Q4 2023 — CLAIM verzeichnete nach dem Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 einen starken Anstieg von Meldungen und Beratungsanfragen.
- 16 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6705, eingereicht am 22. Juni 2026.
Im Detail
„Ohne eine präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt, Übergriffen und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch Prävention möglich.“
— CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit, zitiert in BT-Drs. 21/6705
Muslimfeindlichkeit in Deutschland ist kein Randphänomen: Mehr als 60 Prozent muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer sind laut Daten des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) mindestens einmal im Monat von Diskriminierung betroffen. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 22. Juni 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6705 eingereicht und die Bundesregierung um Auskunft über antimuslimische Vorfälle im ersten Halbjahr 2026 gebeten.
Muslimfeindlichkeit: Was die Anfrage konkret abfragt
Die 16 Fragen umfassen ein breites Spektrum: von Diskriminierungsmeldungen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes über strafrechtlich relevante Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Volksverhetzung bis hin zu Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikten. Für alle Straftaten sollen Zeitpunkt, Ort, Anzahl der Beschuldigten und — bei Brandstiftung und Sachbeschädigung — die Schadenshöhe aufgeführt werden. Eigens abgefragt werden Angriffe auf Moscheen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Außerdem sollen Ermittlungsverfahren, Verfahrenseinstellungen und Verurteilungen aus der HateCrime-Statistik des BKA benannt werden.
Halbjahrliche Beobachtungsreihe seit 2025
Die aktuelle Anfrage ist Teil einer fortlaufenden parlamentarischen Beobachtung: Für das erste Halbjahr 2025 stellte die Grünen-Fraktion bereits die Anfrage BT-Drs. 21/741, für das zweite Halbjahr 2025 folgte BT-Drs. 21/3983. Die Bundesregierung beantwortete diese am 1. Juli 2025 bzw. am 17. Februar 2026. Mit BT-Drs. 21/6705 setzt die Fraktion die Reihe für das erste Halbjahr 2026 fort und fragt zusätzlich nach der Entwicklung im Vergleich zu den Halbjahren 1.2023 bis 2.2025.
PMK-Statistik und Erfassungslücken bei Muslimfeindlichkeit
Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) des BKA erfasst islamfeindliche Straftaten seit 2017 als eigene Unterkategorie — ein Schritt, den der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit in seinem Bericht vom 29. Juni 2023 als wichtigen Meilenstein wertet. Dennoch bestehen laut demselben Bericht weiterhin Lücken bei der systematischen Erfassung. Die Organisation CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit formuliert es in ihren Forderungen vom März 2025 so:
„Ohne eine präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt, Übergriffen und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch Prävention möglich.“
CLAIM hatte zudem für das vierte Quartal 2023 — nach dem Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober — einen starken Anstieg von Beratungsanfragen verzeichnet. Erste Zahlen für 2024 deuten laut Drucksache auf einen weiteren Anstieg solcher Vorfälle hin.
Aus- und Fortbildung sowie staatliche Gegenmaßnahmen
Neben den Straftatstatistiken fragt die Anfrage auch nach strukturellen Maßnahmen: Welche Behörden schulen ihre Beschäftigten zu antimuslimischem Rassismus und in welchem Umfang? Welche Monitoring-Strukturen und Beratungsangebote für Betroffene unterstützt die Bundesregierung? Und welche der im Expertenkreis-Bericht von 2023 enthaltenen Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt — inklusive eines Fahrplans für noch offene Maßnahmen?
Thematisch ähnliche Fragen zur staatlichen Informationspflicht und Kostentransparenz finden sich auch in anderen Drucksachen dieser Legislatur, etwa zur Personalkostenentwicklung der BKM-Behörde oder zur Bilanz neu eingesetzter Bundesbeauftragter. Auch Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und Antidiskriminierung spielen im laufenden Parlament eine zentrale Rolle, wie etwa beim Thema Inklusion als Querschnittsthema.
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Betroffen sind in Deutschland lebende Muslime sowie als muslimisch wahrgenommene Personen. Laut zitierten Forschungsdaten sind besonders muslimische Frauen überdurchschnittlich häufig von Diskriminierung betroffen. Moscheegemeinden sind als Tatort antimuslimischer Straftaten ausdrücklich Teil der Anfrage.
Die Kleine Anfrage wurde am 25. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6705 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zu antworten; die Antwortfrist läuft bis zum 16. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- PMK-Statistik
- Statistik zur politisch motivierten Kriminalität, geführt vom Bundeskriminalamt (BKA). Seit 2017 werden darin islamfeindliche Straftaten als eigene Unterkategorie erfasst.
- HateCrime-Statistik
- Teilstatistik der PMK, die Hasskriminalität nach Motivation und Tatbestand systematisch ausweist und von den Strafverfolgungsbehörden geführt wird.
- AGG
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz — schützt vor Diskriminierung u. a. wegen der Religion und bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Was ist der Anlass der Kleinen Anfrage?
Laut Drucksache 21/6705 ist Anlass das seit Jahren hohe Niveau antimuslimischer Vorfälle in Deutschland sowie ein weiterer Anstieg der Fallzahlen in der PMK-Statistik des BKA für 2024.
Welche Straftaten werden konkret abgefragt?
Die Anfrage erfasst Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Volksverhetzung sowie Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikte mit antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation.
Was ist die PMK-Statistik?
Die PMK-Statistik (Politisch motivierte Kriminalität) ist eine Erfassungsstatistik des BKA, die seit 2017 auch islamfeindliche Straftaten gesondert ausweist.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6705 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































