Antwort der Bundesregierung …
- Grüne kritisieren Hürden bei Energy-Sharing-Projekten
- 19 Fragen zu Bürgerenergie und Energiegenossenschaften
- Sorge vor negativen Effekten geplanter EEG-Änderungen
Energy-Sharing: Grüne fragen nach Hindernissen für Bürgerenergie
Hintergrund
Seit den frühen Tagen der Energiewende treiben engagierte Bürger diese durch Energiegenossenschaften, Solaranlagen und Windparks voran. Die Grünen sehen jedoch weiterhin bestehende Hürden, die das Engagement von Menschen im Bereich Bürgerenergie unnötig erschweren. Zusätzlich befürchten sie negative Auswirkungen der von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Trotz der Bemühungen und Fortschritte in der letzten Legislaturperiode bleiben eine Reihe von Hürden bestehen, die den Einsatz engagierter Menschen im Bereich Bürgerenergie unnötig frustrierend machen.
— Begründung BT-Drs. 21/6039
Die Grünen-Fraktion hat mit der Drucksache 21/6039 vom 20. Mai 2026 eine umfassende Kleine Anfrage zur Stärkung der Bürgerenergie eingereicht. 19 detaillierte Fragen wurden gestellt. Die Abgeordneten um Michael Kellner befragten die Regierung zu bestehenden rechtlichen Hürden für Energy-Sharing-Projekte und Energiegenossenschaften.
Bewertung aktueller Regelungen
Trotz der Fortschritte in der vergangenen Legislaturperiode bestehen weiterhin Hindernisse für Bürgerenergieprojekte, so die Position der Grünen. Dies ist bemerkenswert, da die vorherige Regierung bereits Reformen angekündigt hatte. Die von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz bewerteten sie als nachteilig für die Bürgerenergie.
Energy-Sharing ermöglicht es Bürgern, selbst erzeugten Strom in Gemeinschaften zu teilen – doch rechtliche Hürden bremsen diese Form der Bürgerbeteiligung noch aus.
Die Anfrage konzentriert sich auf verschiedene Bereiche. Nach der Anpassung von De-minimis-Schwellen wird gefragt, ebenso nach der Operationalisierung des § 42c Energiewirtschaftsgesetz für Energy-Sharing. Auch die Integration von Stromspeichern in Bürgerenergieprojekte steht im Fokus – ein Punkt, der für die praktische Umsetzung entscheidend ist. Finanzierungsfragen von Energiegenossenschaften spielten ebenfalls eine zentrale Rolle.
Wärmenetze und Genossenschaften
Bei Wärmegenossenschaften liegen weitere Schwerpunkte. Vereinfachte Gründungs- und Finanzierungsregeln sind ein Thema, das die Grünen aufgreifen. Hintergrund ist die oft komplexe Rechtslage bei genossenschaftlichen Strukturen. Die Anerkennung von Wärmenetzgenossenschaften in den entsprechenden Verordnungen wird ebenso thematisiert wie Maßnahmen zur Sicherung von Investitionen in den Neu- oder Umbau von Wärmenetzen nach dem Vorbild schleswig-holsteinischer Bürgschaftsprogramme.
Ein besonderes Problem sehen die Grünen bei der Kreditaufnahme von Bürgerenergiegesellschaften. Diese wird oft dadurch erschwert, dass Kreditinstitute Windkraftanlagen nicht als Sicherheit anerkennen. Der Grund: Im Falle eines Ausfalls erhalten sie nicht die speziellen Vergütungen für Bürgerenergiegesellschaften.
Weiterlesen: Mehr zur aktuellen Energiepolitik finden Sie in unseren Beiträgen zur Luftverkehrsteuer-Debatte und den grünen Steuerplänen für Privatjets. Auch die Fragen zur Innovationsförderung zeigen parlamentarische Kontrolltätigkeit auf.
Betroffen sind alle Bürger, die sich in Energiegenossenschaften engagieren oder Energy-Sharing-Projekte umsetzen möchten. Auch bestehende Wärmegenossenschaften und Betreiber von Bürgerenergieanlagen sind von den regulatorischen Hindernissen betroffen.
Die Bundesregierung muss bis zum 10. Juni 2026 auf die 19 Fragen antworten. Anschließend könnte die Anfrage in den zuständigen Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Die Antworten werden zeigen, ob die Regierung Verbesserungen bei Energy-Sharing-Regelungen plant.
- Energy-Sharing
- System, das es Bürgern ermöglicht, selbst erzeugten erneuerbaren Strom in Gemeinschaften zu teilen und gemeinsam zu nutzen.
- De-minimis-Schwelle
- Schwellenwert, ab dem bestimmte regulatorische Pflichten für kleine Energieanlagen gelten oder entfallen.
- Bürgerenergiegesellschaft
- Zusammenschluss von Bürgern zur gemeinsamen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, oft als Genossenschaft organisiert.
Was ist Energy-Sharing?
Energy-Sharing ermöglicht es Bürgern, selbst erzeugten Strom in Gemeinschaften zu teilen und gemeinsam zu nutzen.
Welche Hürden sehen die Grünen?
Sie kritisieren rechtliche und regulatorische Hindernisse, die Bürgerenergieprojekte erschweren und frustrierend machen.























































