Antwort der Bundesregierung …
Neue Wolfs-Regeln: Müssen Länder ihre Jagdgesetze ändern?
Hintergrund
Das neue Bundesjagdgesetz wurde am 5. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD beschlossen und soll Ende April 2026 in Kraft treten. Erstmals wird der Wolf bundesweit als jagdbare Wildart eingestuft und es sind revierübergreifende Managementpläne vorgesehen. Brandenburg hat bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes sein Landesjagdgesetz entsprechend angepasst und die oberste Jagdbehörde als zuständig für Wolfs-Managementpläne bestimmt.
Die AfD-Fraktion stellt sieben detaillierte Fragen zur praktischen Umsetzung des neuen Wolfsmanagements in Deutschland. Hintergrund ist das kürzlich beschlossene Bundesjagdgesetz, das erstmals bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Wölfen schaffen soll. Die Kleine Anfrage datiert vom 8. April 2026 (BT-Drs. 21/5222).
Neues Wolfsmanagement kommt
Das neue Bundesjagdgesetz ist am 5. März 2026 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD beschlossen worden. Nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrates am 27. März 2026 tritt das Gesetz Ende April 2026 in Kraft. Damit wird der Wolf erstmals bundesweit als jagdbare Wildart eingestuft. Außerdem sind revierübergreifende Managementpläne vorgesehen.
Die AfD-Abgeordneten um Stephan Protschka sehen jedoch rechtliche Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung. Sie fragen konkret, ob die Länder ihre Landesjagdgesetze ändern müssten. Alternativ könnten möglicherweise Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ausreichen, um die neuen Bundesvorgaben umzusetzen.
Das neue Gesetz regelt erstmals bundesweit, wie mit Wölfen umgegangen werden soll – aber die praktische Umsetzung in den 16 Bundesländern ist noch völlig unklar.
Brandenburg prescht vor
Ein konkretes Beispiel für die unterschiedliche Herangehensweise der Länder liefert Brandenburg. Der Landtag hat bereits am 18. März 2026 eine Novelle des Brandenburger Jagdgesetzes verabschiedet – noch vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes. Dabei ist festgelegt worden, dass die oberste Jagdbehörde und nicht die Landkreise für revierübergreifende Wolfs-Managementpläne zuständig ist.
Diese Entscheidung zeigt die praktischen Herausforderungen auf. Wölfe haben große Territorien, die oft mehrere Landkreise umfassen. Die Frage, welche Behördenebene für die Managementpläne zuständig ist, kann daher entscheidend für die Wirksamkeit des Wolfsmanagements sein.
Zeitdruck bei der Umsetzung
Besonders brisant ist die Frage nach möglichen Fristen für die Länder. Die AfD will wissen, ob es konkrete Zeitvorgaben für die Anpassung der Landesgesetze gibt und auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen. Das Bundesgesetz tritt unmittelbar in Kraft, aber die Länder brauchen Zeit für eigene Gesetzesänderungen.
Zusätzlich erarbeitet die Bundesregierung laut Bundestagsbeschluss gemeinsame Leitlinien mit den Ländern für die revierübergreifenden Managementpläne. Die AfD fragt, ob diese Leitlinien rechtzeitig fertig werden, falls es tatsächlich Fristen für die Länder geben sollte. Dies ist bemerkenswert, da eine unkoordinierte Umsetzung das Ziel der Vereinheitlichung konterkarieren könnte.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die grundsätzliche Herausforderung des Wolfsmanagements: Nach Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes können die Länder im Jagdwesen von Bundesregelungen abweichen. Das kann zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führen.
Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, wie konkret die Pläne für ein bundeseinheitliches Wolfsmanagement tatsächlich sind. Offen bleibt auch, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine effektive Umsetzung gegeben sind. Landwirte und Jäger warten gespannt auf Klarheit über die neuen Regeln.
Betroffen sind vor allem Landwirte, die ihre Nutztiere vor Wolfsangriffen schützen müssen, Jäger, die künftig beim Wolfsmanagement mitwirken sollen, sowie die Landesverwaltungen, die neue Managementpläne erstellen müssen. Auch Naturschützer sind betroffen, da sich die rechtliche Stellung des Wolfes ändert.
Die Bundesregierung muss die sieben Fragen der AfD zur praktischen Umsetzung des neuen Wolfsmanagements beantworten. Parallel soll sie mit den Ländern gemeinsame Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne erarbeiten. Das Bundesjagdgesetz tritt voraussichtlich Ende April 2026 in Kraft und die Länder müssen dann ihre Regelungen entsprechend anpassen.
- Konkurrierende Gesetzgebung
- Nach Artikel 72 des Grundgesetzes können sowohl Bund als auch Länder Gesetze zum Jagdwesen erlassen, wobei das jeweils spätere Gesetz vorgeht.
- Revierübergreifende Managementpläne
- Pläne zum Umgang mit Wölfen, die über einzelne Jagdreviere hinausgehen und deren große Territorien berücksichtigen.























































