- 2.768.408 Euro für Berliner Demokratie-Partnerschaften 2026 bewilligt
- Transparenz über NGO-Letztempfänger bisher lückenhaft
- 19 Fragen zu Kontrolle und Struktur der Förderung seit 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und fördert bundesweit Projekte gegen Extremismus sowie für demokratische Teilhabe. Für Berlin sind 2026 insgesamt 2.768.408 Euro im Rahmen der ‚Partnerschaften für Demokratie‘ bewilligt. Die Anfrage BT-Drs. 21/8672 ist eine Folge früherer Anfragen (BT-Drs. 21/8005 und 21/7760), die nach Angaben der Fragesteller unvollständig beantwortet wurden. Konkret hatte die Bundesregierung auf die Frage nach Letztempfängern erklärt, ihr lägen ‚keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor‘.
- 2.768.408 Euro — Bewilligte Förderung für Berliner Partnerschaften für Demokratie im Jahr 2026 (Kap. 1702, Titel 684 04).
- 385.000 Euro — Für 2026 bewilligte Mittel aus ‚Demokratie leben!‘ an die LidiceHaus gGmbH (Bremen), die laut Drucksache das Bremer Meldeportal MBT trägt.
- ab 2016 — Abgefragter Förderzeitraum; die Anfrage umfasst alle Haushaltsjahre seit Programmbeginn bis heute.
- 30. September 2026 — Frist für die Einreichung von Verwendungsnachweisen für Förderungen im Jahr 2025.
Im Detail
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8672, Verweis auf BT-Drs. 21/8005
Über das Bundesprogramm Demokratie leben! fließen im Jahr 2026 allein für Berlin 2.768.408 Euro in sogenannte Partnerschaften für Demokratie. Hinzu kommen bundesweite Einzelförderungen weiterer Träger. Die Drucksache 21/8672, eingereicht am 19. Oktober 2026 von der AfD-Fraktion, stellt 19 detaillierte Fragen zur Vergabestruktur, Empfängerliste und Finanzkontrolle dieser Mittel im Berliner Bezirk Spandau — rückwirkend ab dem Haushaltsjahr 2016.
Was ist Demokratie leben! und wie funktioniert die Förderstruktur?
Das Bundesprogramm Demokratie leben! wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortet und über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgewickelt. In Kommunen läuft das Geld über sogenannte Partnerschaften für Demokratie: Ein federführendes Amt — in Berlin je eines der zwölf Bezirksämter — empfängt die Bundesmittel als Erstempfänger und leitet sie an lokale NGOs weiter, die als Letztempfänger die konkreten Projekte umsetzen. Eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein zivilgesellschaftliches Bündnis sowie ein Jugendforum wirken laut Förderrichtlinie an der Vergabeentscheidung mit. Mindestens einmal im Jahr findet eine Demokratiekonferenz statt, die alle beteiligten Akteure vernetzt.
Transparenz über Demokratie leben! — offene Fragen zu Letztempfängern
Die Anfrage entstand vor dem Hintergrund, dass frühere Kleine Anfragen (BT-Drs. 21/8005 und 21/7760) nach Angaben der Fragesteller nur unvollständig beantwortet wurden. Auf die Frage nach den Letztempfängern hatte die Bundesregierung erklärt, ihr lägen „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“. Gleichzeitig sind Letztempfänger nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen verpflichtet, spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Verwendungsnachweis beim BAFzA einzureichen — für Förderungen aus dem Jahr 2025 war dies der 30. September 2026. Aus Sicht der Fragesteller müsste die Bundesregierung damit über die relevanten Daten verfügen.
Die 19 Fragen der Drucksache umfassen unter anderem: eine vollständige Auflistung aller Partnerschaften für Demokratie im Bezirk Spandau seit 2016 mit ihren strukturellen Bestandteilen, die Höhe der Eigenmittel und der kommunalen Kofinanzierung, die Aufschlüsselung der Projektausgaben nach Personal- und Sachkosten sowie Angaben zu Kontrollintervallen, Beanstandungen und Rückforderungen durch die Bundesregierung. Zudem erkundigt sich die Anfrage nach gemeinsamen Veranstaltungen und Publikationen der Bundesregierung mit geförderten Organisationen.
Was gilt aktuell?
Das Programm Demokratie leben! läuft in seiner aktuellen Förderphase weiter. Für den Berliner Raum sind die Mittel bereits bewilligt: 2.768.408 Euro für die 12 Berliner Bezirke im Jahr 2026. Bundesweit wurden außerdem einzelne Träger gesondert gefördert, darunter laut Drucksache die LidiceHaus gGmbH in Bremen mit rund 385.000 Euro. Eine vollständige öffentlich zugängliche Übersicht aller Letztempfänger liegt nach Aussage der Bundesregierung in früheren Antworten nicht vor. Die Anfrage zielt darauf ab, diese Informationslücke zu schließen und die Mittelflüsse seit 2016 nachzuvollziehen.
Politisch steht die Förderpraxis des Bundes gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen seit Längerem im Fokus parlamentarischer Kontrolle. Die Anfrage knüpft an eine Reihe ähnlicher Anfragen an und vertieft die Fragen nach Interessenkonflikten bei der Mittelvergabe — etwa wenn Vertreter geförderter Organisationen gleichzeitig in Begleitausschüssen oder Demokratiekonferenzen sitzen, die über die Vergabe mitentscheiden. Dazu fragt die Drucksache ausdrücklich, welche Richtlinien zur Vermeidung solcher Interessenkonflikte gelten. Einen ähnlichen Transparenzfokus zeigt auch die Debatte über Share Deals bei Agrarflächen und gesetzliche Regelungslücken.
Die Bundesregierung hat nun 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die Fragen zu beantworten. Wie vollständig diese Antwort ausfallen wird, bleibt abzuwarten — zumal vorherige Antworten zu ähnlichen Anfragen nach Angaben der Fragesteller wesentliche Teilfragen offen ließen. Einen Überblick über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet die Zusammenfassung der Bundestag-Drucksachen vom 20. Oktober 2026.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW40/2026: 227 Antworten der Bundesregierung
- EMFA: Bundesrecht hinkt EU-Medienfreiheitsgesetz hinterher
Steuerzahler, die das Programm mitfinanzieren, sowie NGOs im Berliner Bezirk Spandau, die als Letztempfänger Projektgelder erhalten. Betroffen sind auch die zwölf Berliner Bezirksämter, die als federführende Ämter Bundesmittel weiterleiten und Verwendungsnachweise einreichen müssen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8672) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Sobald eine Antwort vorliegt, wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Letztempfänger
- NGOs oder Organisationen, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über ein zwischengeschaltetes federführendes Amt erhalten und die bewilligten Projekte umsetzen.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist die Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' und prüft Verwendungsnachweise.
- Verwendungsnachweis
- Pflichtdokument, mit dem Förderempfänger nachweisen müssen, dass Bundesmittel zweckgemäß verwendet wurden — bestehend aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das lokale Projekte gegen Extremismus und für demokratische Teilhabe finanziell unterstützt — unter anderem über sogenannte 'Partnerschaften für Demokratie' in Kommunen.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Berlin?
Laut Drucksache sieht die Bundesregierung für 2026 eine Förderung der 'Partnerschaften für Demokratie' in Berlin in Höhe von 2.768.408 Euro vor.
Warum fehlt laut Drucksache Transparenz über Letztempfänger?
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller hat die Bundesregierung auf frühere Kleine Anfragen (BT-Drs. 21/8005) geantwortet, ihr lägen 'keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor'.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8672 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































