- 2.768.408 Euro Bundesförderung für Berliner NGOs im Jahr 2026
- Letztempfänger der Mittel bislang nicht vollständig transparent
- 19 Fragen zu Vergabe, Kontrolle und Gremien seit Haushaltsjahr 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‚ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert über sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ lokale Projekte gegen Extremismus und für gesellschaftlichen Zusammenhalt. In Berlin übernehmen die zwölf Bezirksämter die Rolle der Erstempfänger und leiten Mittel an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Für das Jahr 2026 sind laut der in der Drucksache zitierten Förderliste 2.768.408 Euro für Berliner Partnerschaften vorgesehen. Die vorliegende Anfrage knüpft nach Angaben der Fragesteller an zwei frühere Anfragen (BT-Drs. 21/8005 und 21/7760) an, auf die keine vollständigen Auskünfte über Letztempfänger und Gremiumszusammensetzungen gegeben worden seien.
- 2.768.408 Euro — Vorgesehene Förderung für Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ im Jahr 2026
- 385.000 Euro — Bewilligte Mittel für die LidiceHaus gGmbH (Bremen) aus ‚Demokratie leben!‘ 2026
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, davon Frage 15 mit sechs Unterfragen (a–f)
- ab 2016 — Geforderter Rückblick für Förderdaten, Verwendungsnachweise und Gremiumszusammensetzungen
- 30. September 2026 — Frist für Verwendungsnachweise der Letztempfänger aus dem Förderjahr 2025
Im Detail
Der Bundesregierung lägen nämlich „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8671
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert bundesweit lokale Projekte zur Stärkung demokratischer Werte und gegen Extremismus. Allein für die Berliner Partnerschaften für Demokratie sind 2026 laut der in BT-Drs. 21/8671 zitierten Förderliste 2.768.408 Euro Bundesmittel vorgesehen. Wer von diesen Mitteln als Letztempfänger profitiert, ist nach Angabe der Fragesteller bislang nicht vollständig transparent.
NGO-Förderung: Wie funktioniert das Demokratie-leben!-System?
Die Förderstruktur sieht mehrere Ebenen vor: Die 12 Berliner Bezirksämter fungieren als Erstempfänger von Bundesmitteln und leiten diese an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Bei der Vergabeentscheidung wirkt eine sogenannte Koordinierungs- und Fachstelle mit — selbst eine lokale NGO, die vom jeweiligen Bezirksamt eingesetzt wird. Daneben existieren ein zivilgesellschaftliches Bündnis und ein Jugendforum, die laut Programmangaben ebenfalls an Vergabe und Umsetzung beteiligt sind. Mindestens einmal jährlich findet eine Demokratiekonferenz zur Vernetzung der Akteure statt.
Genau diese Konstruktion steht im Mittelpunkt der Anfrage BT-Drs. 21/8671, die am 19. Oktober 2026 eingereicht wurde. Die AfD-Fraktion stellt 19 detaillierte Fragen zur Förderpraxis im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Wahlkreis 78), rückwirkend bis zum Haushaltsjahr 2016. Gefragt wird unter anderem nach einer vollständigen Auflistung aller Förderempfänger, nach Eigenmittelanteilen, nach der Zusammensetzung von Koordinierungs- und Fachstellen, Bündnissen, Jugendforen und Begleitausschüssen sowie nach Kontrollmechanismen und Rückforderungsverfahren.
Demokratie leben!: Transparenzlücken bei Letztempfängern
Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat die Bundesregierung auf frühere Anfragen — konkret BT-Drs. 21/8005 und 21/7760 — keine vollständigen Auskünfte über Letztempfänger erteilt. Als Begründung sei angegeben worden, es lägen „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger“ vor. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Letztempfänger überjähriger Bewilligungen verpflichtet sind, spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Verwendungsnachweis beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einzureichen — für Förderungen aus 2025 war demnach der 30. September 2026 die Frist. Aus den Verwendungsnachweisen ergeben sich nach geltenden Nebenbestimmungen auch Angaben über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck. Die Fragesteller bitten daher ausdrücklich darum, diese Nachweise auszuwerten.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft mögliche Interessenkonflikte: Frage 12 und 13 wollen wissen, welche Richtlinien gelten, wenn Vertreter geförderter Organisationen gleichzeitig in Begleitausschüssen oder Demokratiekonferenzen sitzen, die über Vergaben mitentscheiden. Frage 15 erkundigt sich detailliert nach Rückforderungsverfahren, Widerrufsverfahren und der Höhe bereits zurückerstatteter Beträge seit 2016.
Auch gemeinsame Veranstaltungen und Publikationen der Bundesregierung mit geförderten NGOs sind Gegenstand der Anfrage (Fragen 16 bis 19). Dabei sollen Datum, Ort, Kosten und beteiligte Organisationen in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden. Die Forderung nach maschinenlesbarer Bereitstellung zieht sich durch nahezu alle 19 Fragen — ein Hinweis auf das Interesse der Fragesteller an systematischer Auswertbarkeit der Daten.
Das Programm Demokratie leben! läuft bereits seit 2015 und hat in der parlamentarischen Debatte wiederholt Anfragen zur Mittelverwendung und Empfängerstruktur ausgelöst, wie auch der Beitrag zu den wichtigsten Drucksachen vom 20. Oktober 2026 zeigt. Die inhaltliche Debatte über staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen berührt grundsätzliche Fragen zur Verwendung öffentlicher Mittel — ähnlich wie etwa die Diskussion um demokratiepolitische Entwicklungen in anderen EU-Ländern.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW40/2026: 227 Antworten der Bundesregierung
- Bundeszwang nach Art. 37 GG: Nie angewandt seit 1949
Betroffen sind lokale gemeinnützige Organisationen im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf, die Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten oder beantragt haben, sowie die zuständigen Bezirksämter als Erstempfänger. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da es um die ordnungsgemäße Verwendung von Bundesmitteln geht.
Die Kleine Anfrage wurde am 19. Oktober 2026 beim Bundestag eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Ein konkretes Zuleitungsdatum an das Bundeskanzleramt ist der Drucksache nicht zu entnehmen.
- Letztempfänger
- NGOs oder Organisationen, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über einen Erstempfänger (z. B. ein Bezirksamt) erhalten und die geförderten Projekte umsetzen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben; die Behörde, die Zuwendungsanträge im Rahmen von 'Demokratie leben!' bearbeitet und Verwendungsnachweise prüft.
- Verwendungsnachweis
- Pflichtdokument, mit dem Fördermittelempfänger nach Projektabschluss gegenüber dem Zuwendungsgeber belegen, dass die Mittel zweckgemäß eingesetzt wurden.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das NGOs und lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Vielfalt finanziell unterstützt.
Wie viel Geld fließt 2026 in Berliner Partnerschaften für Demokratie?
Laut Drucksache sind für das Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von 2.768.408 Euro für die Berliner 'Partnerschaften für Demokratie' vorgesehen.
Wer entscheidet über die Weitergabe der Bundesgelder an lokale NGOs?
Die 12 Berliner Bezirksämter fungieren als Erstempfänger und leiten Mittel an lokale NGOs weiter. Eine ebenfalls geförderte 'Koordinierungs- und Fachstelle' wirkt bei der Vergabeentscheidung mit.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8671 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































