- EU-Kommission plant Zentralisierung der Strukturfonds ab 2028
- Bundesländer und Kommunen verlieren Mitbestimmungsrechte
- Soziale Programme und Armutsbekämpfung betroffen
EU-Haushalt 2028-2034: Linke warnt vor Entmachtung der Länder
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6382 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Europäische Kommission hat Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 vorgelegt, der die EU-Ausgaben für sieben Jahre regelt. Ein zentraler Punkt ist die geplante Reform der Kohäsions- und Strukturpolitik durch nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP). Der Bundesrat hat bereits im Mai 2026 und November 2025 Bedenken geäußert und eine Subsidiaritätsrüge eingereicht. Die Reform könnte die bewährte Praxis der dezentralen Mittelvergabe unter Beteiligung von Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren grundlegend verändern.
Im Detail
Der Bundestag sieht die Gefahr, dass durch eine stärkere Konzentration der Mittelsteuerung auf nationale Ebenen: regionale Bedarfe unzureichend berücksichtigt werden, bewährte Strukturen der Kohäsionspolitik geschwächt werden.
— Entschließungsantrag BT-Drs. 21/6382
Die Fraktion Die Linke hat einen Entschließungsantrag zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers vorgelegt. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, die Pläne der EU-Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 abzulehnen. Nach Auffassung der Fraktion gefährden die geplanten Reformen des EU-Haushalts die föderalen Strukturen in Deutschland.
Eine stärkere Bündelung von EU-Förderinstrumenten in nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen ist vorgesehen. Dies führt zu einer Zentralisierung von Entscheidungs- und Steuerungskompetenzen, argumentiert die Linksfraktion. Die Mitwirkung der Bundesländer wird geschwächt. Auch die Rolle der Regionen leidet darunter.
Was gilt aktuell?
Derzeit sind Bundesländer, Kommunen, Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen verbindlich in Planung, Umsetzung und Kontrolle europäischer Förderprogramme eingebunden. Das sogenannte Partnerschaftsprinzip ist in den europäischen Verträgen verankert. Es stellt sicher, dass regionale Bedarfe bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden.
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und die Kohäsionspolitik unterstützen Programme zur Armutsbekämpfung, sozialen Integration und Förderung benachteiligter Gruppen. Diese werden derzeit dezentral unter Beteiligung regionaler Akteure verwaltet.
Einwände gegen die geplante Zentralisierung
Regionale Bedarfe werden unzureichend berücksichtigt, befürchten die Antragsteller. Bewährte Strukturen der Kohäsionspolitik können geschwächt werden. Die Gefahr besteht, dass Kommunen, Regionen und zivilgesellschaftliche Akteure geringeren Zugang zu Fördermitteln erhalten.
Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände haben sich ebenfalls gegen die Reform ausgesprochen. Eine Zentralisierung kann zulasten lokaler sozialer Infrastruktur gehen, argumentierten sie. Soziale Träger verlieren ihre Planungssicherheit.
Bundesrat bereits aktiv
Der Bundesrat hat die Bedenken der Länder bereits in mehreren Beschlüssen im Mai 2026 und November 2025 zum Ausdruck gebracht. Zusätzlich reichte er eine Subsidiaritätsrüge bei der Europäischen Kommission ein. Damit hinterfragt er die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten.
Diese Einwände der Länder sollen in den Verhandlungen auf europäischer Ebene berücksichtigt werden, fordert die Linke. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass das Partnerschaftsprinzip abgesichert wird. Die direkte Zugänglichkeit europäischer Fördermittel für regionale und lokale Akteure muss erhalten bleiben.
Der Entschließungsantrag bezieht sich auf die anstehende Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel, wo über die Kommissionsvorschläge beraten werden soll.
Weiterlesen:
Betroffen wären Bundesländer, Kommunen, Sozialpartner, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen, die bisher an der Planung und Vergabe von EU-Fördermitteln beteiligt sind. Auch Träger sozialer Dienstleistungen und Projekte zur Armutsbekämpfung könnten erschwerten Zugang zu EU-Mitteln erhalten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile abgelehnt. (Stand: 11.06.2026)
- Kohäsionspolitik
- EU-Politik zum Ausgleich regionaler Unterschiede durch Strukturfonds und Investitionen in weniger entwickelte Gebiete.
- Subsidiaritätsrüge
- Einspruch des Bundesrates gegen EU-Vorhaben, die seiner Ansicht nach die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten verletzen.
- Partnerschaftsprinzip
- Grundsatz der EU, wonach regionale und lokale Akteure verbindlich in die Planung von Förderprogrammen einbezogen werden müssen.
Was ist der Mehrjährige Finanzrahmen der EU?
Der EU-Haushaltsplan für sieben Jahre, der die Ausgaben für Strukturfonds, Kohäsionspolitik und andere Programme festlegt.
Welche Rolle spielen die Bundesländer bei EU-Fördermitteln?
Sie sind bisher maßgeblich an Planung und Vergabe von EU-Strukturfonds beteiligt und vertreten regionale Interessen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6382 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































