- Straftaten gegen queere Menschen seit 2010 nahezu verzehnfacht
- 2025 kam es bei fast jedem zweiten CSD zu Angriffen oder Störungen
- Grüne fordern Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ von 2023
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6654 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zahl registrierter Straftaten in den Kategorien „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ ist laut den im Antrag zitierten Daten seit 2010 nahezu auf das Zehnfache gestiegen. Die Amadeu-Antonio-Stiftung dokumentierte für 2025 Angriffe oder Störungen bei nahezu jedem zweiten CSD in Deutschland, wobei fast die Hälfte dieser Vorfälle rechtsextremen Tätern zugeordnet wurde. Die Bundesregierung hatte 2023 den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen, dessen Umsetzung nach Auffassung der Antragsteller bislang unvollständig geblieben ist.
- Nahezu verzehnfacht — Anstieg registrierter Straftaten im Bereich sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Diversität seit 2010.
- Nahezu jeder 2. CSD — Bei fast jedem zweiten Christopher-Street-Day in Deutschland kam es 2025 zu Angriffen oder Störungen.
- Fast 50 % — Anteil der CSD-Angriffe 2025, die rechtsextremen Tätern zugeordnet werden konnten, laut Amadeu-Antonio-Stiftung.
- Über 100 — Anzahl der CSD-Veranstaltungen in Deutschland im Jahr 2026, vom 11. April bis 26. September.
Im Detail
Queerfeindlichkeit ist kein Randphänomen im Rechtsextremismus, sondern fester Bestandteil seiner Ideologie und Strategie.
— Antrag BT-Drs. 21/6654, Feststellungsteil
Queerfeindliche Gewalt nimmt in Deutschland seit Jahren zu — und 2025 hat die Entwicklung laut einem aktuellen Antrag der Grünen-Fraktion ein neues Ausmaß erreicht. Die Zahl der registrierten Straftaten in den polizeilichen Kategorien „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Im CSD-Jahr 2025 dokumentierte die Amadeu-Antonio-Stiftung Angriffe oder Störungen bei nahezu jedem zweiten Christopher-Street-Day bundesweit — fast die Hälfte davon wurde rechtsextremen Tätern zugeordnet.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 23. Juni 2026 den Antrag BT-Drs. 21/6654 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er trägt den Titel „Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten“ und richtet sich explizit an die aktuelle Saison der über 100 CSD-Veranstaltungen, die sich 2026 von April bis Ende September über ganz Deutschland erstrecken.
Queerfeindliche Gewalt: Was der Antrag fordert
Kernstück des Antrags ist die Forderung an die Bundesregierung, die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan „Queer leben“ zeitnah zu realisieren. Diesen Aktionsplan hatte die damalige Bundesregierung 2023 beschlossen — er umfasst Maßnahmen für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Nach Einschätzung der Antragsteller sind wesentliche Teile dieses Plans bis heute nicht vollzogen worden.
Daneben verurteilt der Bundestag laut Antrag ausdrücklich alle Formen von Diskriminierung und Hass gegenüber LSBTIQ-Personen und begrüßt die Teilnahme staatlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen an CSD-Veranstaltungen als sichtbares Zeichen der Solidarität. Die Teilnehmenden an CSD-Veranstaltungen werden im Antrag ausdrücklich bestärkt, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.
Historischer Hintergrund und politische Verantwortung
Die Antragsteller verweisen auf Deutschlands historische Verantwortung: die systematische Verfolgung queerer Menschen im Nationalsozialismus, die Fortsetzung der Strafverfolgung schwuler Männer in beiden deutschen Staaten nach 1945 sowie das vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen für grundgesetzwidrig erklärte Transsexuellengesetz. Aus dieser Geschichte leiten die Grünen eine besondere staatliche Pflicht ab, Schutz und Gleichstellung aktiv zu gestalten. Details zu weitergehenden Gesetzesreformen hatte die Fraktion bereits in einem Vorläufer-Antrag (BT-Drs. 21/580) niedergelegt.
Queerfeindliche Straftaten: Einordnung der Zahlen
Die nahezu zehnfache Steigerung queerfeindlicher Straftaten seit 2010 ist eine der zentralen Zahlen des Antrags. Sie bezieht sich auf polizeilich erfasste Delikte mit dem Tatmotiv sexuelle Orientierung oder geschlechtsbezogene Diversität. Fachleute weisen seit Jahren auf ein erhebliches Dunkelfeld hin, da viele Opfer Übergriffe nicht anzeigen. Die Angriffe auf CSD-Veranstaltungen umfassen laut Dokumentation der Amadeu-Antonio-Stiftung rechtsextrem motivierte Störungen, digitale Hasskampagnen, Körperverletzungen und Einschüchterungsversuche. Ähnliche Entwicklungen beim Schutz gefährdeter Gruppen werden auch in anderen parlamentarischen Verfahren diskutiert, etwa in der Anfrage zur Gewaltstatistik 2010–2025.
Der Antrag steht im Kontext einer breiteren gesellschaftlichen Debatte über die Sicherheit in der Öffentlichkeit und die Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen. Parallele parlamentarische Initiativen zeigen, dass Fragen der Diskriminierung und des Gleichstellungsrechts derzeit intensiv diskutiert werden — so etwa bei der Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes, bei der ebenfalls Umsetzungsprobleme und rechtliche Lücken gerügt wurden.
Über den konkreten CSD-Schutz hinaus verweist der Antrag auf systemische Schutzlücken: Diskriminierungen im Recht, unvollständige Gleichstellung und eine staatliche Praxis, die nach Auffassung der Antragsteller hinter dem gesellschaftlichen Anspruch zurückbleibt. Mit Blick auf steuerliche und soziale Aspekte der Gleichstellung sind auch Reformen in anderen Bereichen relevant, wie etwa Debatten zur Einkommensteuer oder zur Wirtschaftsreform, die unterschiedliche Bevölkerungsgruppen betreffen.
Der Antrag wird nun an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Eine Abstimmung im Plenum des Bundestages steht noch aus.
Weiterlesen:
- Gruppenvergewaltigungen: Statistik 2010–2025 angefragt
- Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes ist verwaltungstechnischer Rohrkrepierer
- Aus den Ausschüssen – KW26/2026
Betroffen sind LSBTIQ-Personen in Deutschland — also Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen. Besonders exponiert sind Teilnehmende an CSD-Veranstaltungen und Menschen, die queere Orte wie Vereine, Bars und Clubs frequentieren.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 in den Bundestag eingebracht und muss zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Nach der Ausschussberatung entscheidet das Plenum des Bundestages abschließend über Annahme oder Ablehnung.
- LSBTIQ
- Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Personen — Sammelbegriff für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten.
- CSD
- Christopher Street Day — jährliche Demonstrationen und Veranstaltungen für die Rechte queerer Menschen, die in Deutschland an über 100 Orten stattfinden.
- Hasskriminalität
- Straftaten, die aus Vorurteilen gegenüber bestimmten Gruppen — etwa aufgrund sexueller Identität oder Herkunft — begangen werden; in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst.
Was fordert der Antrag konkret von der Bundesregierung?
Die Bundesregierung soll die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan „Queer leben“ von 2023 zeitnah umsetzen, damit alle Menschen unabhängig von sexueller Identität und Geschlecht diskriminierungs- und gewaltfrei leben können.
Wie hat sich die Zahl queerfeindlicher Straftaten entwickelt?
Laut Antrag hat sich die Zahl registrierter Straftaten im Bereich sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Diversität seit 2010 nahezu verzehnfacht.
Was ist der Aktionsplan „Queer leben“?
Der Aktionsplan „Queer leben“ wurde 2023 von der Bundesregierung beschlossen und enthält Maßnahmen für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Ein Teil dieser Maßnahmen ist nach Angabe der Fraktion bis heute nicht umgesetzt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6654 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































