- Nur 46 % der Deutschen fühlen sich frei in ihrer Meinungsäußerung
- Enquete-Kommission soll 34 Fragenbereiche zu Meinungsfreiheit klären
- § 188 StGB, DSA und EU-Sanktionen gegen Journalisten im Fokus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6651 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Eine Allensbach-Umfrage vom Oktober/November 2025 mit 1.011 Befragten im Auftrag der FAZ ergab, dass nur 46 Prozent der Deutschen glauben, ihre politische Meinung frei äußern zu können. Gleichzeitig ist das Vertrauen in staatliche Institutionen seit 2021 deutlich gesunken: Das Vertrauen in die Bundesregierung fiel von 48 auf 28 Prozent, in das Bundesverfassungsgericht von 81 auf 63 Prozent. Auf EU-Ebene steht der Digital Services Act (DSA) im Mittelpunkt einer Debatte über Plattformregulierung und mögliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. Hinzu kommen Diskussionen über § 188 StGB (Beleidigung von Politikern, eingeführt 2021) und geplante Erweiterungen des Wahlrechtsentzugs bei Volksverhetzungsverurteilungen.
- 46 % — Anteil der Deutschen, die laut Allensbach-Umfrage (Oktober 2025) ihre politische Meinung frei äußern zu können glauben.
- 28 % — Vertrauen in die Bundesregierung 2025, nach 48 % im Jahr 2021 (Rückgang um 20 Prozentpunkte).
- 63 % — Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht 2025, nach 81 % im Jahr 2021.
- 17 % — Vertrauen in politische Parteien laut Allensbach 2025 — der niedrigste Wert aller abgefragten Institutionen.
- 59 — Anzahl der Journalisten und Wissenschaftler, gegen die der EU-Ministerrat nach Angaben des Antrags Sanktionen verhängt hat.
Im Detail
Die Grenzen der Meinungsfreiheit fangen also nicht erst bei der Zensur an, sondern bereits vorher bei der Selbstzensur. […] Private und öffentliche Ächtung sind gefährliche Waffen, auch dort wo eine Meinung nicht strafbar ist.
— Richard David Precht, zitiert in der Begründung BT-Drs. 21/6651
Weniger als die Hälfte der Deutschen — genau 46 Prozent — glaubt laut einer Allensbach-Umfrage aus Oktober 2025, die eigene politische Meinung frei sagen zu können. Dieser Befund steht im Mittelpunkt eines Antrags der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6651, eingebracht am 23. Juni 2026), der die Einsetzung einer parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa fordert.
Das Umfrageergebnis entspricht dem Niveau der Corona-Zeit 2021, als lediglich 45 Prozent diese Überzeugung teilten. Parallel dazu ist das Vertrauen in zentrale staatliche Institutionen seit 2021 stark gesunken: Die Bundesregierung genießt nur noch bei 28 Prozent Vertrauen (2021: 48 %), dem Bundesverfassungsgericht vertrauen nur noch 63 Prozent (2021: 81 %), Parteien kommen auf lediglich 17 Prozent.
Was die Enquete-Kommission untersuchen soll
Der Antrag sieht vor, dass die Kommission insgesamt 34 Fragenbereiche bearbeitet. Im Kern geht es um die Unterscheidung zwischen formaler und effektiver Meinungsfreiheit: Was rechtlich erlaubt ist, wird in der Praxis nicht immer geäußert — weil Bürger Konsequenzen fürchten. Dieses Phänomen bezeichnet der Antrag als „Chilling-Effekt“. Die Kommission soll empirisch messen, wie verbreitet Selbstzensur in verschiedenen Berufsgruppen ist: bei Beamten, Lehrern, Journalisten, Studierenden und medizinischem Personal.
Einen breiten Raum nimmt die Analyse des § 188 StGB ein, der seit 2021 Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter erhöhten Strafschutz stellt. Der Antrag fragt, ob die Norm legitime politische Kritik abschreckt, ob sie selektiv angewendet wird und ob Hausdurchsuchungen und IT-Beschlagnahmungen als Nebenfolgen bereits eingestellter Verfahren abschreckend wirken.
Digital Services Act und EU-Sanktionen
Mehrere Fragenbereiche betreffen den Digital Services Act (DSA) der EU. Der Antrag argumentiert, dass der DSA durch finanzielle Strafen für Plattformbetreiber faktisch Moderationsentscheidungen beeinflusst, ohne selbst Meinungsfreiheit formal einzuschränken. Untersucht werden soll außerdem, ob automatisierte KI-Systeme bei der Inhaltsmoderationzu Overblocking führen und wie Shadowbans oder Demonetarisierung mit Grundrechtstandards vereinbar sind. Daneben thematisiert der Antrag EU-Sanktionen gegen insgesamt 59 Journalisten und Wissenschaftler, darunter den Schweizer Militärhistoriker Jacques Baud, und fragt nach den rechtlichen Grundlagen sowie den Folgen für das Meinungsklima in der EU.
Geplantes Wahlrechtsentzug-Szenario
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Antrag dem diskutierten Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB). Als „Policy Case“ nennt der Antrag eine von der Bundesregierung vorbereitete Idee einer zeitweiligen Politiksperre für wiederholt verurteilte Personen. Die Kommission soll prüfen, ob eine solche Regelung verhältnismäßig wäre und welche Risiken für den politischen Wettbewerb entstehen könnten — einschließlich möglichen Missbrauchs durch strategische Strafanzeigen.
Was gilt aktuell?
Art. 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit, unterliegt jedoch gesetzlichen Schranken. Der 2021 eingeführte § 188 StGB stellt Beleidigungen gegen Politiker unter erhöhten Schutz. Der DSA ist seit 2024 vollständig in Kraft und verpflichtet sehr große Online-Plattformen zu Risikoanalysen und Inhaltsmoderationspflichten. Das passive Wahlrecht kann nach geltendem § 45 StGB bereits heute bei bestimmten Verurteilungen entzogen werden; eine Ausweitung auf Volksverhetzungsdelikte ist nach Angaben des Antrags in Planung.
Parallel zu diesen rechtlichen Entwicklungen zeigen Umfragen einen starken Vertrauensverlust in Medien: Während 2021 noch 39 Prozent der Befragten klassischen Medien vertrauten, sind es 2025 nur noch 22 Prozent. Ob und wie diese Entwicklungen kausal zusammenhängen, soll die Kommission empirisch klären — unter Beteiligung nationaler und internationaler Experten. Einen Abschlussbericht soll sie spätestens vor Ende der 21. Wahlperiode vorlegen. Ähnliche Debatten um steuerliche Belastungen und staatliche Eingriffe zeigt auch der Beitrag zur Wirtschaftsreform-Debatte; grundrechtliche Fragen bei Leistungsausschlüssen beleuchtet der Artikel zum SGB-II-Zugang.
Weiterlesen:
- Wirtschaftsreform: AfD fordert Steuerreform und Kernenergie
- SGB-II-Zugang: AfD fordert Gesetzentwurf bis September 2026
- Erbschaftsteuer: Grüne fordern Abschaffung der Verschonungsbedarfsprüfung
Betroffen sind potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Meinung im öffentlichen Raum, in sozialen Netzwerken oder im Beruf äußern. Besonders thematisiert werden im Antrag Beamte, Lehrkräfte, Militärangehörige, Studierende, Journalisten und Unternehmensangestellte, die laut Antrag einem erhöhten Selbstzensurdruck ausgesetzt sein könnten. Auch Nutzer sozialer Plattformen sind betroffen, da der DSA die Moderationsbedingungen für alle EU-Bürger verändert.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 eingebracht und muss nun im Bundestag beraten werden. Üblich ist zunächst die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, danach folgt die abschließende Abstimmung im Plenum. Laut Antrag soll sich die Enquete-Kommission spätestens im 3. Quartal 2026 konstituieren und ihren Abschlussbericht rechtzeitig vor Ende der 21. Wahlperiode vorlegen.
- Chilling-Effekt
- Abschreckungseffekt, bei dem Menschen ihre Meinung nicht äußern, obwohl es rechtlich erlaubt wäre — aus Angst vor sozialen, beruflichen oder rechtlichen Konsequenzen.
- Digital Services Act (DSA)
- EU-Verordnung, die große Online-Plattformen zur Moderation illegaler Inhalte und zu Risikoanalysen verpflichtet. Kritiker sehen darin ein Instrument, das Meinungsfreiheit faktisch einschränkt.
- § 188 StGB
- Seit 2021 geltende Strafnorm, die Beleidigung und üble Nachrede gegenüber Personen des politischen Lebens unter erhöhten Strafschutz stellt. Im Antrag wird eine mögliche abschreckende Wirkung auf legitime politische Kritik diskutiert.
Was ist eine Enquete-Kommission?
Eine Enquete-Kommission ist ein parlamentarisches Gremium aus Abgeordneten und externen Sachverständigen, das komplexe Themen über längere Zeit untersucht und dem Bundestag Handlungsempfehlungen vorlegt.
Was sagt die Allensbach-Umfrage zur Meinungsfreiheit?
Eine Allensbach-Umfrage im Auftrag der FAZ aus Oktober/November 2025 ergab, dass nur 46 Prozent der Deutschen das Gefühl haben, ihre politische Meinung frei äußern zu können — ein Niveau vergleichbar mit der Corona-Zeit 2021.
Was ist der Chilling-Effekt?
Der Chilling-Effekt beschreibt das Phänomen, dass Menschen ihre Meinung aus Angst vor Konsequenzen nicht äußern — obwohl dies rechtlich zulässig wäre. Formale Freiheit und tatsächlich gelebte Freiheit klaffen dabei auseinander.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6651 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































