- Deutschland leistete 2024 einen Klimabeitrag von 11,8 Mrd. Euro
- 6,11 Mrd. Euro davon stammen direkt aus dem Bundeshaushalt
- Bis 2035 sollen weltweit 300 Mrd. US-Dollar jährlich fließen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6605 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit dem Kopenhagener Klimagipfel 2009 haben sich Industriestaaten verpflichtet, ab 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar für internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Auf der Klimakonferenz in Baku 2024 wurde dieses Ziel auf mindestens 300 Mrd. US-Dollar jährlich bis 2035 angehoben. Deutschland gilt als einer der größten Einzelbeitragszahler; der deutsche Anteil von 11,8 Mrd. Euro im Jahr 2024 setzt sich aus Haushaltsmitteln, KfW-Krediten und mobilisierten Privatinvestitionen zusammen. 79 Prozent der Haushaltsmittel entfallen laut Drucksache auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Rest überwiegend auf die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI).
- 11,8 Mrd. Euro — Gesamter deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung im Jahr 2024
- 6,11 Mrd. Euro — Anteil aus dem Bundeshaushalt am deutschen Klimafinanzierungsbeitrag 2024
- 79 Prozent — Anteil des BMZ an den deutschen Haushaltsmitteln für Klimafinanzierung
- 300 Mrd. US-Dollar — Neues internationales Jahresziel für Klimafinanzierung ab 2035, beschlossen in Baku 2024
- 100 Mrd. US-Dollar — Ursprüngliches Jahresziel seit Kopenhagen 2009, verlängert bis 2025
Im Detail
Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung belief sich im Jahr 2024 auf 11,8 Mrd. Euro.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6605
Fast 12 Milliarden Euro hat Deutschland im Jahr 2024 zur internationalen Klimafinanzierung beigetragen — mehr als je zuvor. Davon flossen 6,11 Mrd. Euro direkt aus dem Bundeshaushalt, 79 Prozent davon aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Den Rest trugen überwiegend die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) sowie KfW-Kredite und private Investitionen bei. Vor dem Hintergrund dieser Summen fragt die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6605 vom 23. Juni 2026 detailliert nach, wie sich diese Mittel zusammensetzen, wohin sie fließen und ob sie nachweisbar wirken.
Internationale Klimafinanzierung: Was Deutschland zahlt
Die internationale Klimafinanzierung geht auf einen Beschluss des Kopenhagener Klimagipfels 2009 zurück: Industriestaaten sagten zu, ab 2020 jährlich 100 Mrd. US-Dollar für Klimaschutz und Klimaanpassung in Entwicklungsländern bereitzustellen. Auf der Pariser Klimakonferenz 2015 wurde dieses Ziel bis 2025 verlängert. Auf der Klimakonferenz in Baku 2024 einigten sich die Teilnehmerstaaten auf ein neues Ziel: Bis 2035 sollen jährlich mindestens 300 Mrd. US-Dollar fließen. Auf der Klimakonferenz in Belém 2025 wurde zusätzlich vereinbart, die jährliche Unterstützung für Klimaanpassungsmaßnahmen bis 2035 zu verdreifachen. Für Deutschland bedeutet das eine erhebliche Steigerung der Zahlungsverpflichtungen.
Acht Fragen zur Mittelverwendung
Die AfD-Fraktion stellt in der Kleinen Anfrage acht konkrete Fragen an die Bundesregierung. Im Kern geht es darum, wie sich der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung seit 2022 im Einzelnen zusammensetzt — aufgeschlüsselt nach Haushaltsmitteln (mit jeweiligem Einzelplan), IKI-Mitteln, KfW-Krediten und privaten Investitionen. Daneben fragen die Abgeordneten nach den konkreten Projekten, Organisationen und Strukturen, in die die Gelder seit 2022 geflossen sind, sowie nach den Vergabekriterien für einzelne Förderempfänger.
Zwei Fragen zielen auf die Wirksamkeit der Zahlungen ab: Nach welchen Kriterien misst die Bundesregierung, ob durch die deutschen Beiträge weltweit nachhaltiger Wohlstand entsteht? Und anhand welcher Belege lässt sich zeigen, dass die internationale Klimafinanzierung auch der deutschen Wirtschaft nutzt? Schließlich erkundigen sich die Fragesteller nach dem für 2026 geplanten Gesamtvolumen, ebenfalls aufgegliedert nach Haushaltsmitteln, IKI, KfW und privaten Investitionen.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Obergrenze für den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung. Die Höhe wird jährlich im Bundeshaushalt festgelegt, wobei der BMZ-Etat den mit Abstand größten Anteil trägt. Private Investitionen und KfW-Kredite werden nach internationalen Konventionen (OECD-DAC-Regeln) zum Gesamtbeitrag hinzugerechnet, obwohl sie nicht direkt aus dem Staatshaushalt stammen. Diese Berechnungsmethode ist politisch umstritten, da sie die tatsächliche Steuerbelastung für den deutschen Haushalt optisch kleiner erscheinen lässt als die offiziell kommunizierte Gesamtsumme von 11,8 Mrd. Euro.
Vergleichbare Fragen zur Haushaltsbelastung durch Förderprogramme beschäftigen den Bundestag auch in anderen Bereichen. So haben die Grünen etwa eine Übergewinnsteuer zur Gegenfinanzierung von Krisenausgaben gefordert, während die Linke eine Einkommensteuerreform zur Entlastung mittlerer Einkommen verlangt. Die grundsätzliche Debatte darüber, wie staatliche Ausgaben wirksam kontrolliert werden, ist ein wiederkehrendes Thema parlamentarischer Anfragen.
Antwortfrist bis 14. Juli 2026
Die Anfrage wurde am 17. Juni 2026 eingereicht und am 23. Juni 2026 als Drucksache 21/6605 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nach parlamentarischem Recht 21 Tage Zeit, die Fragen zu beantworten; die Frist endet am 14. Juli 2026. Eingebracht wurde die Kleine Anfrage von den AfD-Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel und Dr. Michael Espendiller sowie der gesamten AfD-Fraktion unter Fraktionsvorsitz von Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla.
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Unmittelbar betroffen sind die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Haushaltsmitteln 6,11 Mrd. Euro des Gesamtbeitrags stammen. Mittelbar betroffen sind Empfängerländer im Globalen Süden sowie Unternehmen, die über KfW-Kredite oder private Kofinanzierungen an Klimaprojekten beteiligt sind.
Berlin, 21. Juni 2026. Zur Verlegung des Minenjagdboots „Fulda“ und des Versorgungsschiffs „Mosel“ in das Rote Meer mit Blick auf einen möglichen späteren Einsatz in der Straße von Hormus erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jan Nolte: „Deutschland verfügt über herausragende Fähigkeiten im Bereich der Minenabwehr und Minenräumung, die nur… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6605) wurde am 23. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die acht Fragen schriftlich zu beantworten; die Frist läuft bis zum 14. Juli 2026. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Internationale Klimafinanzierung
- Finanzmittel, die Industriestaaten bereitstellen, um Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Minderung von Treibhausgasen und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.
- IKI – Internationale Klimaschutzinitiative
- Ein Förderprogramm der Bundesregierung, das Klimaschutz- und Biodiversitätsprojekte in Partnerländern finanziert und vom BMZ sowie dem Bundesumweltministerium verantwortet wird.
- KfW-Kredite
- Staatlich verbürgte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die zur Klimafinanzierung in Entwicklungsländern eingesetzt und in der Klimafinanzierungsstatistik als öffentlich mobilisiert erfasst werden.
Wie hoch ist Deutschlands Beitrag zur Klimafinanzierung 2024?
Laut Drucksache 21/6605 belief sich der deutsche Beitrag im Jahr 2024 auf 11,8 Mrd. Euro, davon 6,11 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt.
Woher stammt der Großteil der Haushaltsmittel?
79 Prozent der Haushaltsmittel kamen laut Drucksache aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Was ist das internationale Klimafinanzierungsziel für 2035?
Auf der Klimakonferenz in Baku 2024 wurde beschlossen, bis 2035 jährlich mindestens 300 Mrd. US-Dollar international bereitzustellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6605 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































