- Jüngstes bekanntes Opfer in Nürnberg ist 13 Jahre alt
- BKA-Bundeslagebilder erfassen Grooming Gangs bisher nicht als eigene Kategorie
- Antrag fordert Ermittlungskommissionen in allen Bundesländern
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6648 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 18. Mai 2026 richtete die Kriminalpolizei Nürnberg die Ermittlungskommission ‚Kajal‘ ein, nachdem Hinweise auf Tätergruppen eingingen, die im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs gezielt minderjährige Mädchen ansprachen, mit Crystal Meth in Abhängigkeit brachten und sexuell ausbeuteten. Das jüngste bislang bekannte Opfer ist 13 Jahre alt; ein 23-jähriger Syrer befindet sich in Untersuchungshaft, gegen zwei weitere Personen wurden Haftbefehle erlassen. Parallel hat die britische Bestandsaufnahme von Louise Casey, die im Juni 2025 vorgelegt wurde, gezeigt, dass in Großbritannien über Jahrzehnte behördliches Versagen und lückenhafte Datenerfassung dazu beitrugen, ähnliche Missbrauchssysteme zu verschleiern.
- 18. Mai 2026 — Einrichtung der Ermittlungskommission ‚Kajal‘ durch die Kriminalpolizei Nürnberg.
- 10 Personen — Bislang identifizierte Tatverdächtige im Nürnberger Verfahren, gegen vier wird ermittelt.
- 13 Jahre — Alter des jüngsten bislang bekannten Opfers im Nürnberger Fall.
- Zwei Drittel — Anteil britischer Fälle, in denen laut Casey-Bericht (Juni 2025) die ethnische Zuordnung der Tatverdächtigen gar nicht erfasst worden war.
Im Detail
Deutschland muss verhindern, dass ein dem britischen vergleichbares systemisches Versagen auch hier auftritt. Voraussetzung jeder effektiven Prävention und Strafverfolgung ist ein belastbares, bundesweites Lagebild und eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung des Phänomenbereichs.
— Begründung BT-Drs. 21/6648
Gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs steht seit dem Frühjahr 2026 verstärkt im Fokus der deutschen Kriminalpolitik. Auslöser ist ein Fall in Nürnberg, der nach Angaben der Drucksache zunächst auf einem Zufallsfund basierte und seither die Frage aufwirft, ob vergleichbare Strukturen auch andernorts existieren, ohne bisher statistisch erfasst zu werden.
Der Fall Nürnberg und die Ermittlungskommission Kajal
Am 18. Mai 2026 richtete die Kriminalpolizei Nürnberg die Ermittlungskommission ‚Kajal‘ ein. Laut BT-Drs. 21/6648 sollen Gruppen von Männern mit vorwiegend syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs gezielt minderjährige Mädchen angesprochen, sie mit Geschenken und anschließend mit Crystal Meth in Abhängigkeit gebracht und dann Drogen nur noch als Gegenleistung für sexuelle Handlungen überlassen haben. Das jüngste bislang bekannte Opfer ist 13 Jahre alt. Zehn Personen wurden identifiziert, gegen vier wird ermittelt; ein 23-jähriger Syrer befindet sich in Untersuchungshaft, gegen einen 22-jährigen Syrer und einen 25-jährigen Staatenlosen wurden Haftbefehle erlassen.
Statistische Blindstelle bei Grooming Gangs
Der Antrag stellt fest, dass die bestehenden BKA-Bundeslagebilder — ‚Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen‘ sowie ‚Menschenhandel und Ausbeutung‘ — die gruppenbasierte, ortsgebundene Ausbeutung nicht als eigenständige Kategorie ausweisen. Die Loverboy-Methode wird dort zwar erfasst, dabei handelt es sich jedoch um individuelle Anbahnung durch Einzelpersonen, nicht um kollektiv und milieugebunden organisierte Tätergruppen. Nach Ansicht der Antragsteller liegt in dieser Lücke das eigentliche Problem: Ohne eigene Erfassungskategorie lässt sich kein bundesweites Muster erkennen, und Prävention bleibt ziellos.
Forderungen: Ermittlungskommissionen und wissenschaftliche Studie
Die AfD-Fraktion fordert in BT-Drs. 21/6648 drei Maßnahmen. Erstens soll die Bundesregierung in der Innenministerkonferenz beantragen, dass alle Länder eigene Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der EKO Kajal einrichten. Zweitens sollen die Bundeslagebilder des BKA um einen Schwerpunkt Grooming Gangs erweitert werden, der unter anderem Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen vollständig und ergebnisoffen erfasst. Drittens soll eine wissenschaftliche Studie das Dunkelfeld schätzen, behördliches Versagen aufarbeiten und einen bundeseinheitlichen Erhebungsstandard vorschlagen.
Britisches Beispiel als Warnung
Als Vergleichsfall verweist der Antrag auf Großbritannien, wo die nationale Bestandsaufnahme von Louise Casey im Juni 2025 ergab, dass die ethnische Zuordnung der Tatverdächtigen in rund zwei Dritteln der Fälle gar nicht erfasst worden war. Laut Antrag hätten Behörden über Jahre eine ‚Verschleierung‘ statt einer ‚Untersuchung‘ betrieben — aus Sorge, dem Vorwurf des Rassismus ausgesetzt zu sein. Die politischen Konsequenzen dort (nationale Untersuchungskommission, Überprüfung tausender geschlossener Verfahren) kamen laut Drucksache ‚Jahre und Jahrzehnte zu spät‘.
Besonders schutzbedürftige Opfergruppen
Die Drucksache benennt spezifische Vulnerabilitätsfaktoren auf Opferseite: Heim- und Pflegekinder, Kinder mit Kontakten zum Jugendamt, Schulschwänzer sowie Jugendliche mit Suchtproblemen sollen im Rahmen der geforderten Studie gesondert analysiert werden. Ziel ist es, Präventionsmaßnahmen gezielt auf diese Gruppen ausrichten zu können. Auch sollen begünstigende Rahmenbedingungen wie offene Drogenszenen im Umfeld großer Bahnhöfe und die Rolle von Shisha-Bars sowie Glücksspielläden untersucht werden. Thematisch verwandt ist der Beitrag zu queerfeindlicher Gewalt, der ebenfalls zeigt, wie lückenhaft die statistische Erfassung bestimmter Kriminalitätsphänomene in Deutschland ist.
Die Debatte über den Schutz von Minderjährigen und vulnerablen Gruppen berührt auch sozialpolitische Fragen — etwa welche staatlichen Stellen bei gefährdeten Kindern frühzeitig eingreifen können. Dazu passend hat der Bundestag zuletzt auch über den Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen diskutiert. Zur breiteren Debatte über Sicherheit und Innenpolitik bietet auch der Beitrag über statistische Erfassung politisch motivierter Kriminalität eine Einordnung.
Weiterlesen:
- Queerfeindliche Gewalt: Straftaten seit 2010 nahezu verzehnfacht
- Rechtsextreme Aufmärsche: Linke fragt nach Daten aus zweitem Halbjahr 2025
- Mutterschutz für Selbstständige in Deutschland unzureichend
Unmittelbar betroffen sind minderjährige Mädchen, insbesondere aus sozial vulnerablen Verhältnissen (Heim- und Pflegekinder, Schulschwänzer, Kinder mit Drogenproblemen). Mittelbar betroffen sind Jugendämter, Schulen, Beratungsstellen und Strafverfolgungsbehörden, die laut Antrag bisher keine einheitliche Datenbasis für dieses Phänomen haben.
Berlin, 24. Juni 2026. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses, sieht durch das Scheitern des F126-Projekts die Kritik der AfD-Fraktion bestätigt. Bereits im Jahr 2020 warnte die AfD-Fraktion vor der Vergabe des größten Marineprojekts der Bundesrepublik an die niederländische Werft Damen Naval. Die damalige Bundesregierung ignorierte diese Warnungen. Heute… …
Der Antrag (BT-Drs. 21/6648) wurde am 23. Juni 2026 eingebracht und muss nun dem zuständigen Ausschuss zugewiesen werden. Nach Ausschussberatung und Beschlussempfehlung entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- Grooming Gangs
- Bezeichnung für organisierte Tätergruppen, die gezielt Minderjährige über Zuwendungen und Abhängigkeiten anbahnen, um sie anschließend sexuell auszubeuten.
- Bundeslagebild
- Regelmäßiger Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA), der bundesweite Kriminalitätsphänomene statistisch und analytisch darstellt.
- Dunkelfeld
- Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden und damit nicht in die offizielle Kriminalstatistik einfließen; das Gegenteil ist das 'Hellfeld'.
Was ist die Ermittlungskommission 'Kajal'?
Die Kriminalpolizei Nürnberg richtete die EKO Kajal am 18. Mai 2026 ein, um Fälle zu untersuchen, in denen Tätergruppen rund um den Nürnberger Hauptbahnhof minderjährige Mädchen mit Geschenken und Drogen in Abhängigkeit brachten und anschließend sexuell ausbeuteten.
Warum fehlt bisher ein bundesweites Lagebild zu Grooming Gangs?
Laut Antrag erfassen die bestehenden BKA-Bundeslagebilder 'Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern' und 'Menschenhandel und Ausbeutung' zwar verwandte Phänomene wie die Loverboy-Methode, nicht aber die gruppenbasierte, ortsgebundene Ausbeutung als eigenständige Kategorie.
Was soll die geforderte wissenschaftliche Studie leisten?
Sie soll das Dunkelfeld schätzen, die Fälle behördlichen Versagens aufarbeiten und einen bundeseinheitlichen Erhebungsstandard vorschlagen, der auch Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund der Tatverdächtigen verpflichtend erfasst.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6648 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































