- Linke fragt nach rechtsextremen Aufmärschen im zweiten Halbjahr 2025
- 8 Fragen zu Ort, Organisatoren, Teilnehmern und Straftaten bei Demos
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis 14. Juli 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6604 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Rechtsextreme Demonstrationen finden in Deutschland regelmäßig statt — an historisch aufgeladenen Daten wie dem 1. Mai, dem 1. September oder an Jahrestagen von Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg. Nach Angaben der Fragesteller nutzt die extreme Rechte solche Aufmärsche auch zur Rekrutierung und Vernetzung. Die Anfrage knüpft an parlamentarische Beobachtung dieser Entwicklung an und soll Datenlage und Strukturen für das zweite Halbjahr 2025 transparent machen.
Im Detail
Rechtsextreme Aufmärsche dienen zur Einschüchterung all derjenigen, die zu Feindbildern ernannt wurden, wie Migrantinnen und Migranten, politisch Andersdenkende, Queers und andere Minderheiten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6604
Rechtsextreme Aufmärsche — von kleinen Mahnwachen bis zu Großdemonstrationen mit mehreren tausend Teilnehmern — sind ein fester Bestandteil des politischen Alltags in Deutschland. Die Fraktion Die Linke hat am 9. Juni 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6604) eingereicht, die systematische Daten zu rechtsextremen Demonstrationen im zweiten Halbjahr 2025 verlangt. Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und umfasst acht konkrete Fragen.
Rechtsextreme Aufmärsche: Was Die Linke wissen will
Im Kern fragt Die Linke nach der Anzahl rechtsextremer Aufmärsche, Mahnwachen und sonstiger öffentlicher Auftritte der extremen Rechten im Zeitraum Juli bis Dezember 2025. Dabei soll die Bundesregierung eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liefern sowie Angaben zu Anmeldern, Mottos, Teilnehmerzahlen und dem Ausmaß überregionaler Mobilisierung machen.
Namentlich werden in der Anfrage mehrere Organisationen genannt, deren Beteiligung an den Aufmärschen überprüft werden soll: die Partei „Die Heimat“ (vormals NPD), die Kleinpartei „Der III. Weg“, die AfD sowie Kameradschaften und sonstige Gruppen der Neonazi-Szene. Frage 5 richtet sich explizit auf die AfD und fragt, bei welchen Aufmärschen die Partei oder Unterorganisationen organisatorisch beteiligt waren.
Straftaten bei rechtsextremen Demonstrationen im Fokus
Gesondert erfragt Die Linke, bei welchen Aufmärschen im zweiten Halbjahr 2025 Straftaten begangen wurden und um welche Delikte es sich handelte. Außerdem soll die Bundesregierung mitteilen, ob es für das erste Halbjahr 2025 Nachmeldungen zu den abgefragten Sachverhalten gibt. Dies deutet darauf hin, dass Die Linke die Datenlage zu rechtsextremen Aufmärschen über das gesamte Jahr 2025 hinweg dokumentieren will.
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller dienen rechtsextreme Aufmärsche aus ihrer Sicht zur Einschüchterung von Migrantinnen und Migranten, queeren Menschen und politisch Andersdenkenden. Zudem verweist die Fraktion auf wissenschaftliche Studien, denen zufolge solche Veranstaltungen als Rekrutierungsorte und Vernetzungsräume für den rechtsextremen Nachwuchs fungieren. Die sogenannte Strategie der „Raumaneignung“ — die wiederholte Präsenz an bestimmten Orten, um diese symbolisch zu besetzen — wird ebenfalls als Hintergrund der Anfrage genannt. Diese Einschätzungen sind Positionen der Fragesteller und nicht als gesicherte Fakten zu verstehen.
Politischer Kontext: Regelmäßige Beobachtung rechtsextremer Aktivitäten
Die parlamentarische Beobachtung rechtsextremer Demonstrationen ist kein neues Phänomen. Kleine Anfragen zu diesem Thema werden regelmäßig im Bundestag gestellt, um die Datenlage halbjährlich oder jährlich zu aktualisieren. Besondere Mobilisierungsanlässe sind laut Drucksache 21/6604 jährlich wiederkehrende Daten wie der 1. Mai, der 1. September als Antikriegstag sowie Jahrestage alliierter Bombardierungen — Termine, an denen die extreme Rechte traditionell zu regionalen und bundesweiten Aufmärschen mobilisiert. Auch Veranstaltungen gegen Pride-Demonstrationen oder Geflüchtetenunterkünfte werden in der Anfrage als typische Anlässe rechtsextremer Aufmärsche genannt.
Thematisch hängt die Anfrage mit dem breiteren Themenfeld queerfeindlicher und politisch motivierter Gewalt zusammen. So dokumentierte eine frühere Drucksache etwa, dass queerfeindliche Straftaten seit 2010 nahezu verzehnfacht wurden — ein Kontext, der auch für die Frage nach rechtsextremen Aufmärschen gegen Pride-Veranstaltungen relevant ist.
Antwortfrist und nächste Schritte
Die Kleine Anfrage wurde am 23. Juni 2026 als Drucksache 21/6604 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat ab dem Einreichungsdatum 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die Frist läuft bis zum 14. Juli 2026. Eingereicht wurde die Anfrage im Namen von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der gesamten Fraktion Die Linke — unterzeichnet von insgesamt 33 Abgeordneten.
Weiterlesen:
- Queerfeindliche Gewalt: Straftaten seit 2010 nahezu verzehnfacht
- Meinungsfreiheit: Enquete-Kommission im Bundestag beantragt
Betroffen sind vor allem Minderheiten, Migranten, queere Menschen und politisch Andersdenkende, die nach Einschätzung der Fragesteller gezielt durch rechtsextreme Aufmärsche eingeschüchtert werden sollen. Auch Bewohner von Städten und Regionen, in denen solche Demonstrationen stattfinden, sind unmittelbar betroffen.
Die Linke: Die Fraktion um Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sieht rechtsextreme Aufmärsche als gezieltes Einschüchterungsinstrument gegen Minderheiten und als Mittel zur Zermürbung der demokratischen Öffentlichkeit. Mit der Anfrage will die Fraktion Transparenz über Ausmaß und Organisatoren dieser Veranstaltungen herstellen.
Die Kleine Anfrage wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab diesem Datum 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten — die Frist läuft bis zum 14. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Raumaneignung
- Strategie rechtsextremer Gruppen, durch wiederholte Präsenz an bestimmten Orten diese symbolisch als eigenes Territorium zu markieren.
- Kameradschaften
- Informelle, oft lokal organisierte Gruppen der Neonazi-Szene ohne formale Parteistruktur, die dennoch öffentliche Aktionen wie Demonstrationen durchführen.
- Die Heimat (NPD)
- Rechtsextreme Partei, die sich 2023 von NPD in 'Die Heimat' umbenannte; vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, aber nicht verboten.
Was fragt Die Linke konkret in der Anfrage?
Die Fraktion fragt nach Anzahl, Ort, Anmeldern, Mottos, Teilnehmerzahlen und beteiligten Organisationen rechtsextremer Demonstrationen sowie nach dabei begangenen Straftaten im zweiten Halbjahr 2025.
Welche Organisationen werden in der Anfrage namentlich erwähnt?
Die Anfrage nennt die Partei 'Die Heimat' (früher NPD), 'Der III. Weg', die AfD sowie Kameradschaften und sonstige Neonazi-Gruppen.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen ab Einreichung am 23. Juni 2026 endet am 14. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6604 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































