- Über 1.150 Islamisten aus Deutschland reisten seit 2011 nach Syrien/Irak
- 133 Rückkehrer wurden strafrechtlich verurteilt, 101 Verfahren noch offen
- Zahl neuer Ausreisen ist seit 2019 stark zurückgegangen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6431 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Drucksache 21/6431 ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6162 der AfD-Fraktion und aktualisiert die Datenlage der Vorgängeranfrage (BT-Drs. 20/11085) mit Stand 31. Dezember 2023. Der Islamische Staat (IS) rekrutierte zwischen 2013 und 2015 besonders intensiv auch aus westlichen Ländern. Mit dem militärischen Niedergang des IS ab 2017/2018 stellte sich für Deutschland die Frage, wie mit zurückkehrenden Kämpfern und Unterstützern umzugehen ist. Die Strafverfolgung stützt sich insbesondere auf die §§ 89a, 129a und 129b des Strafgesetzbuches sowie das Völkerstrafgesetzbuch.
- Über 1.150 — Islamisten aus Deutschland reisten seit 2011 nach Syrien/Irak; Zahlen haben sich seit Ende 2023 nur geringfügig geändert.
- 659 — Ausreiser mit deutscher Staatsangehörigkeit als erster Staatsangehörigkeit; 283 davon besaßen zusätzlich eine weitere Staatsbürgerschaft.
- ca. 480 — Rückkehrer (rund 40 % der Ausgereisten); mindestens 30 verließen Deutschland danach erneut.
- 324 — Ermittlungsverfahren eingeleitet; 133 Verurteilungen, 101 Verfahren noch offen, 139 vorläufig eingestellt.
- Hohe zweistellige Anzahl — zurückgekehrte Personen befinden sich laut Bundesregierung in Deradikalisierungsmaßnahmen (Stand: Q4 2025).
Im Detail
Es liegen Erkenntnisse zu über 1.150 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die seit 2011 in Richtung Syrien/Irak gereist sind und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aktuell dort aufhalten bzw. aufgehalten haben.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6431, S. 1
Über 1.150 Islamisten aus Deutschland sind seit 2011 in Richtung Syrien und Irak ausgereist, um sich terroristischen Gruppierungen anzuschließen oder diese zu unterstützen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6431) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Bundesministerium des Innern am 10. Juni 2026 übermittelt hat. Die Zahlen haben sich gegenüber dem Erhebungsstand Ende 2023 kaum verändert — ein Zeichen dafür, dass der Zustrom aus Deutschland seit Jahren versiegt ist.
IS-Ausreisen aus Deutschland: Wer reiste aus?
Von den über 1.150 erfassten Personen besitzen 659 die deutsche Staatsangehörigkeit als erste Staatsangehörigkeit. Weitere Herkunftsländer sind die Türkei (151 Personen), Syrien (98), Russland (56), Tunesien (23), Marokko (21) und der Libanon (18). Etwa 25 Prozent der Ausgereisten sind weiblich. Bei rund 65 Prozent liegen laut Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen oder diese unterstützt haben. Die meisten IS-Ausreisen aus Deutschland fanden zwischen 2013 und 2015 statt; seit 2019 werden nur noch vereinzelt neue Fälle registriert.
Hinsichtlich der regionalen Herkunft innerhalb Deutschlands sind Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen am stärksten betroffen — jeweils im höheren zweistelligen Bereich. Angaben zur Religionszugehörigkeit macht die Bundesregierung nicht, da hierfür keine belastbaren Daten vorliegen.
Rückkehr und Strafverfolgung
Etwa 40 Prozent der Ausgereisten — rund 480 Personen — kehrten nach Deutschland zurück. Mindestens 30 von ihnen verließen das Land anschließend erneut, entweder durch Abschiebung oder freiwillig. Gegen 324 Rückkehrer leiteten die Behörden Ermittlungsverfahren ein, vorwiegend wegen Straftaten nach den §§ 89a, 129a und 129b des Strafgesetzbuches sowie nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Bisher wurden 133 Personen verurteilt. Noch offen sind aktuell 101 Ermittlungsverfahren; 139 Verfahren wurden vorläufig eingestellt. Offene Haftbefehle gegen Rückkehrer gibt es nach Angaben der Bundesregierung derzeit keine.
Die Strafverfolgungsdaten unterliegen laut Bundesregierung tagesaktuellen Schwankungen, da Meldungen aus den Ländern an das Bundeskriminalamt (BKA) teilweise mit Zeitverzug eingehen. Eine gesetzliche Meldeverpflichtung bezüglich Haftdaten gegenüber dem BKA besteht nicht.
Rückholungen und Deradikalisierung
Seit dem letzten Berichtszeitraum (Ende 2023) wurde Ende April/Anfang Mai 2025 eine deutsche Frau mit ihren vier Kindern aus dem Ausland zurückgeholt. Die Kosten dieser Rückholung sowie früherer Rückholungen aus dem Jahr 2022 können nach Angaben der Bundesregierung noch nicht vollständig beziffert werden, da Rechnungen noch ausstehen. In den Jahren 2024 und 2025 förderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine Koordinierungsstellen für rückkehrende Personen in den Bundesländern. Die Zuständigkeit für Deradikalisierungsmaßnahmen liegt bei den Ländern. Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit mindestens eine hohe zweistellige Anzahl an Rückkehrern in entsprechenden Programmen (Stand: viertes Quartal 2025).
Das Thema IS-Rückkehrer steht in einem breiteren innenpolitischen Zusammenhang: Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, potenzielle Sicherheitsrisiken durch strafrechtliche Mittel zu begegnen und gleichzeitig Deradikalisierung zu fördern — zwei Ansätze, die sich ergänzen, aber unterschiedliche staatliche Ebenen betreffen. Verwandte Debatten zur inneren Sicherheit und zu Ausreisenden mit extremistischem Hintergrund werden regelmäßig im Bundestag geführt, wie auch der Überblick über aktuelle Drucksachen zeigt.
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Betroffen sind unmittelbar die deutschen Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte, die mit der Strafverfolgung der Rückkehrer befasst sind. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da zurückgekehrte IS-Anhänger ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen können. Die meisten Ausreisenden stammten aus Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit verfügbaren Zahlen, verweist aber bei detaillierten Aufschlüsselungen (Dauer, Orte, Zwecke der Auslandsaufenthalte) auf fehlende belastbare Erkenntnisse und auf den unverhältnismäßig hohen Aufwand einer händischen Aktenauswertung. Die Kosten der jüngsten Rückholung werden als noch nicht vollständig bezifferbar angegeben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 10.06.2026) AfD will neue Zahlen zu IS-Anhängern und deren Kindern →
- § 129b StGB
- Strafnorm für die Unterstützung oder Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen. Gilt auch für den IS als ausländische terroristische Organisation.
- Deradikalisierung
- Maßnahmen, die darauf abzielen, bei Personen mit islamistischem Hintergrund eine Abkehr von extremistischen Überzeugungen zu fördern. Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern.
- Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
- Deutsches Gesetz zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord — auch wenn diese im Ausland begangen wurden.
Wie viele IS-Ausreiser kehrten nach Deutschland zurück?
Etwa 40 Prozent der rund 1.150 gereisten Personen kehrten nach Deutschland zurück. Mindestens 30 davon verließen Deutschland anschließend erneut aufgrund behördlicher Maßnahmen oder freiwillig.
Wie viele Rückkehrer wurden verurteilt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 133 Personen verurteilt. Gegen 324 Rückkehrer wurde insgesamt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Welche Bundesländer sind am stärksten betroffen?
Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen sind laut Bundesregierung im höheren zweistelligen Bereich betroffen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6431 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































