Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8439 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Petition zur Handwerksordnung: Verfahren soll enden
- Eingabe stammt von einem Einsender aus Schwabach
- Bundestag stimmt über die Empfehlung noch ab
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Bundestages prüft Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. Seine Beschlussempfehlungen werden in Sammelübersichten zusammengefasst, über die der Bundestag abstimmt. Die Handwerksordnung regelt unter anderem Berufszugang und Ausbildung im Handwerk.
Im Detail
Das Petitionsverfahren abzuschließen
— Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8439, Sammelübersicht 339
Die Handwerksordnung steht im Mittelpunkt einer Bürgereingabe, die der Petitionsausschuss des Bundestages nun abschließen will. Laut Drucksache 21/8439 vom 7. Oktober 2026 empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren zu beenden. Die Eingabe mit dem Aktenzeichen Pet 1-20-09-71502-030781 stammt von einem Einsender aus Schwabach (91126).
Was die Drucksache enthält
Die Sammelübersicht 339 umfasst nur eine einzige Petition. Der Ausschuss hat darüber am 7. Oktober 2026 beschlossen (Protokoll Nr. 21/39). Die Beschlussempfehlung lautet, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Amtierende Vorsitzende Dr. Hülya Düber hat die Beschlussempfehlung unterzeichnet. Als Inhalt der Eingabe nennt die Übersicht lediglich das Stichwort „Handwerksordnung“. Weder die konkrete Forderung des Einsenders noch eine Begründung der Empfehlung sind in dem Dokument enthalten.
Was gilt aktuell bei der Handwerksordnung?
Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Handwerk selbstständig betrieben werden darf, wie die Handwerksrolle geführt wird und welche Aufgaben die Handwerkskammern haben. Ob die Petition eine Änderung dieser Regeln anstrebte, geht aus der Drucksache nicht hervor. Sicher ist nur: Der Ausschuss empfiehlt keine Weiterleitung an die Bundesregierung und keine weitere Befassung, sondern den Abschluss des Verfahrens.
Wie geht es weiter?
Der Bundestag soll nach dem Beschlussvorschlag die Sammelübersicht annehmen. Erst mit dieser Abstimmung im Plenum ist das Petitionsverfahren formal beendet. Der Petent erhält anschließend vom Petitionsausschuss eine Mitteilung über das Ergebnis. Für die Handwerksordnung selbst ergibt sich aus der Drucksache keine Rechtsänderung.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen ist der Einsender aus Schwabach (Postleitzahl 91126). Das Thema Handwerksordnung berührt grundsätzlich Betriebe und Beschäftigte im Handwerk; die Drucksache nennt dazu keine Einzelheiten.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 7. Oktober 2026 vorgelegt. Die Ausschussarbeit ist damit abgeschlossen. Als nächster Schritt steht die Abstimmung im Bundestag über die Sammelübersicht 339 aus.
- Sammelübersicht
- Zusammenstellung mehrerer Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gebündelt abstimmt.
- Handwerksordnung
- Bundesgesetz, das den Zugang zum Handwerk, die Meisterpflicht sowie Ausbildung und Organisation der Handwerkskammern regelt.
Worum geht es in der Petition?
Laut Sammelübersicht 339 betrifft die Eingabe die Handwerksordnung. Weitere Angaben zum Inhalt enthält die Drucksache nicht.
Was empfiehlt der Petitionsausschuss?
Der Ausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen. Der Bundestag soll dieser Beschlussempfehlung zustimmen.
Wann hat der Ausschuss entschieden?
Der Beschluss stammt vom 7. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/39).




































































