Kommt die Photovoltaik-Anmeldung ohne Doppelarbeit?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5728 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Frühjahr 2023 führte das Bundesjustizministerium eine große Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung durch. 57 Verbände reichten 442 Vorschläge ein. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte dabei die doppelte Anmeldepflicht für Photovoltaikanlagen: Betreiber müssen ihre Anlage sowohl beim örtlichen Netzbetreiber als auch separat im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.
Die Bundesregierung hält an der doppelten Anmeldepflicht für Photovoltaikanlagen fest. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/5728 vom 5. Mai 2026).
Die AfD-Fraktion hatte konkret nach dem Status eines Vorschlags aus der Verbändeabfrage 2023 zur Bürokratieentlastung gefragt. Damals kritisierte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), PV-Anlagen-Betreiber müssen identische Daten doppelt melden. Einmal beim örtlichen Netzbetreiber. Zusätzlich separat im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Wer eine Solaranlage installiert, muss diese derzeit sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur anmelden – mit identischen Daten.
Zur Begründung der beibehaltenen Doppelmeldung verweist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit hoher Datenqualität. Das sogenannte „4-Augenprinzip“ hat sich bewährt, schreibt das Wirtschaftsministerium. Die Datenstände bei den Netzbetreibern sind „nicht immer aktuell“, außerdem führt die Registrierung im Marktstammdatenregister auch zu einer besseren Datenqualität bei den Netzbetreibern.
Rechte und Pflichten gekoppelt
Dies ist bemerkenswert, da die Regierung damit einräumt, dass Netzbetreiber teilweise veraltete Daten führen. Zudem stehen den Netzbetreibern nicht alle für die Registrierung notwendigen Daten zur Verfügung, argumentiert die Regierung weiter. Der Anlagenbetreiber muss „in jedem Fall seine Daten ergänzen“. Mit der Registrierung im Marktstammdatenregister sind außerdem Rechte und Pflichten verbunden – etwa die Voraussetzung für Förderzahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Hintergrund ist eine umfangreiche Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023. Diese erbrachte insgesamt 442 Vorschläge zur Bürokratieentlastung. 34 Vorschläge sind vollständig umgesetzt worden, 55 teilweise. Der DIHK-Vorschlag zur PV-Anmeldung blieb jedoch unberücksichtigt – obwohl die damalige Bundesregierung eine Umsetzung noch befürwortet hatte.
Für Verbraucher und Unternehmen besteht damit vorerst weiterhin der doppelte Verwaltungsaufwand. Die Regierung setzt beim Bürokratieabbau in der Energiebranche andere Prioritäten.
Betroffen sind alle Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihre Anlage sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen. Das betrifft Privatpersonen mit Dachanlagen ebenso wie Unternehmen mit größeren Solarparks.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 05.05.2026)
- Marktstammdatenregister (MaStR)
- Zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem alle Stromerzeugungsanlagen und deren Betreiber erfasst werden müssen.
- 4-Augenprinzip
- Kontrollverfahren, bei dem sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber die gleichen Daten prüfen, um die Qualität sicherzustellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5728 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































