Beantwortet am 5. Mai 2026
AfD fragt nach Millionengewinnen der Schleuserkriminalität
Hintergrund
Schleuserkriminalität gilt als hochprofitables Geschäftsmodell organisierter krimineller Netzwerke. Die AfD wollte wissen, wie viel Geld dabei umgesetzt wird und ob staatliche Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung greifen. Grundlage der Anfrage waren Lagebilder des Bundeskriminalamts und internationale Analysen, die auf erhebliche finanzielle Erträge und komplexe Verschleierungsmechanismen hinweisen.
Die Bundesregierung hat erstmals konkrete Zahlen zu den Profiten der Schleuserkriminalität vorgelegt. Organisierte kriminelle Netzwerke haben 2024 insgesamt 54,9 Millionen Euro Gewinn aus Schleusungsdelikten erzielt, geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/5743 vom 5. Mai 2026).
Dies ist bemerkenswert, da der Anteil etwa sieben Prozent der gesamten Gewinne der Organisierten Kriminalität ausmacht. Diese belaufen sich 2024 auf 798,8 Millionen Euro. Immerhin stellten die Behörden Vermögenswerte in Höhe von 39,6 Millionen Euro sicher – rund 72 Prozent der geschätzten Schleusungsgewinne.
Zahlungsformen und Verschleierung
Schleusernetzwerke setzen bei den Zahlungsmethoden auf verschiedene Kanäle. Dazu zählen Bargeld, lokale Vermittler und informelle Finanzsysteme. Zunehmend kommen auch Kryptowährungen zum Einsatz. Es liegt „im natürlichen Interesse der Täter, die Nachvollziehbarkeit der Finanzströme für Außenstehende zu verschleiern“, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Konkrete Bandbreiten für Schleusungspreise nach Routen oder Transportarten nennt die Regierung jedoch nicht. Die Preise variieren stark aufgrund verschiedener Einflussfaktoren. Zu den Organisationsformen der Geldwäsche bei Schleusungserlösen über legale Geschäftsstrukturen liegen der Regierung ebenfalls keine spezifischen Erkenntnisse vor.
Vermögensabschöpfung als Kernstrategie
Als zentralen Pfeiler ihrer Strategie setzt die Bundesregierung auf den „Follow the money“-Ansatz. In nahezu allen Ermittlungsverfahren wegen Schleuserkriminalität führen die Behörden auch Finanzermittlungen durch. Hintergrund ist, dass die Financial Intelligence Unit (FIU) seit 2019 einen Risikoschwerpunkt „Organisierte Kriminalität“ eingerichtet hat.
Problematisch bleibt jedoch ein entscheidender Punkt: Die Regierung weiß nicht, ob die Vermögensabschöpfung tatsächlich die steuernden Akteure oder nur nachgeordnete Tatbeteiligte trifft. „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor“, heißt es in der Antwort.
Ein Gemeinsamer Aktionsplan vom Februar 2026 soll die Bekämpfung organisierter Kriminalität verstärken und den Netzwerken „die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten“ entziehen.
Strukturelle Herausforderungen bei der Vermögensabschöpfung sind laut Regierung dieselben wie in anderen Kriminalitätsbereichen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit will die Regierung mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1260 verbessern.
Betroffen sind vor allem die Strafverfolgungsbehörden, die Financial Intelligence Unit (FIU) und Gerichte bei der Vermögensabschöpfung. Indirekt wirken sich erfolgreiche Finanzermittlungen auf die Handlungsfähigkeit krimineller Netzwerke aus.
Die Antwort ist abgeschlossen. Die Bundesregierung hat einen Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgelegt und bereitet Gesetzgebungsvorhaben zur Optimierung der Vermögensabschöpfung vor. Das Bundeskriminalamt prüft fortlaufend Anpassungen der Lagebetrachtung.
- Financial Intelligence Unit (FIU)
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die verdächtige Geldtransfers analysiert und an Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.
- Follow the money-Ansatz
- Ermittlungsstrategie, die auf die Verfolgung von Geldströmen setzt, um kriminelle Netzwerke zu zerschlagen.
- Vermögensabschöpfung
- Staatliche Maßnahme zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten.























































