- Konversionsstopp trifft Wohnungsbauprojekte
- Vier Liegenschaften wieder freigegeben
- Keine Entschädigungen für Planungskosten
Konversionsstopp: Linke hinterfragt Folgen für Kommunen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6119 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Oktober 2025 verhängte das Bundesverteidigungsministerium einen Konversionsstopp für militärische Liegenschaften. Hintergrund ist der geplante Aufwuchs der Bundeswehr, der zusätzliche Flächen erfordert. Viele Kommunen hatten bereits Millionen in die Planung ziviler Nutzungen investiert, etwa für Wohnquartiere oder Studierendenwohnheime.
Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, ob und wie sie ihr Planungsrecht ausüben. Hierbei handelt es sich indes nicht um ein Eigentumsrecht.
— Antwort Bundesregierung BT-Drs. 21/6119
Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der Linken zu den Folgen des Konversionsstopps für Kommunen beantwortet (BT-Drs. 21/6119 vom 22. Mai 2026). Die Fraktion um Katalin Gennburg hatte nach den finanziellen Auswirkungen gefragt. Hintergrund ist der im Oktober 2025 verhängte Stopp der zivilen Umnutzung militärischer Liegenschaften.
Die Bundeswehr braucht mehr Flächen für ihren Aufwuchs und stoppt daher die Umwandlung ehemaliger Militärstandorte in Wohngebiete oder andere zivile Projekte.
Vier Liegenschaften bereits freigegeben
Bislang sind vier Moratoriumsliegenschaften zur Konversion freigegeben worden, teilt die Bundesregierung mit. In die strategische Liegenschaftsreserve wurde noch keine Liegenschaft überführt. In Mönchengladbach und Ellwangen gelang eine einvernehmliche Aufteilung der betroffenen Flächen – dies ist bemerkenswert, da vielerorts Konflikte zwischen Bund und Kommunen entstanden sind.
Der Bedarf an zusätzlichen Liegenschaften ist noch nicht abschließend ermittelt. Die strategische Liegenschaftsreserve dient als „Optionserhalt für den Aufwuchs der Streitkräfte“. Personalprobleme bei der Bundeswehr sind ein wiederkehrendes Thema im Bundestag.
Keine Entschädigungen geplant
Ob Kommunen für bereits getätigte Planungskosten entschädigt werden, hatte die Linke gefragt. Die Antwort fällt eindeutig aus: „Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, ob und wie sie ihr Planungsrecht ausüben. Hierbei handelt es sich indes nicht um ein Eigentumsrecht.“ Einen „rechtlichen Anknüpfungspunkt“ für Entschädigungen gibt es nicht.
Auswirkungen auf Wohnungsbauprojekte sieht die Linke in vielen Fällen. Die Bundesregierung nimmt jedoch keine Stellung zu konkreten Zahlen geplanter Wohneinheiten und verweist auf fehlende Zuständigkeit. Verschiedene Oppositionsfraktionen hinterfragen regelmäßig Regierungsentscheidungen.
Einwand zum „Bau-Turbo“
Einen Widerspruch macht die Linke aus: Während die Bundesregierung mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB) den Wohnungsbau beschleunigen will, verhindert der Konversionsstopp geplante Wohnprojekte. Den Vorwurf einer „faktischen Entmachtung der Kommunen“ durch den Bau-Turbo weist die Regierung zurück.
Stärkung der lokalen Wirtschaftskraft, mögliche Bevölkerungs- und Beschäftigungszuwächse sowie der Erhalt von Infrastrukturen der Daseinsvorsorge – so beschreibt die Bundesregierung die „strukturpolitischen Chancen“ für Gemeinden.
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Betroffen sind Kommunen, die ehemalige Militärflächen für Wohnungsbau oder andere zivile Projekte nutzen wollten. Auch private Investoren, die in Planungen investiert haben, sowie künftige Bewohner geplanter Wohnquartiere sind indirekt betroffen.
Die Bundesregierung weicht bei konkreten Zahlen zu betroffenen Wohnungsbauprojekten aus und verweist auf fehlende Zuständigkeit. Bei Entschädigungsfragen wird rechtlich argumentiert, dass Planungsrecht kein Eigentumsrecht sei.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.05.2026)
- Konversion
- Umwandlung militärisch genutzter Flächen für zivile Zwecke wie Wohnungsbau oder Gewerbe.
- Strategische Liegenschaftsreserve
- Vom Bund gehaltene Flächen für künftige militärische Nutzung durch die Bundeswehr.
- Landbeschaffungsgesetz
- Gesetz, das die Beschaffung von Grundstücken für Verteidigungszwecke regelt.
Was ist ein Konversionsstopp?
Ein Moratorium, das die zivile Umnutzung militärischer Liegenschaften verhindert, um sie für künftige Bundeswehrnutzung zu reservieren.
Bekommen Kommunen Entschädigungen?
Nein, die Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Entschädigungen bei Planungskosten.
Wie viele Flächen sind betroffen?
Die genaue Zahl wird nicht genannt, vier Liegenschaften wurden bereits wieder freigegeben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6119 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6119 | Antwort | Original-PDF | dip.bundestag.de

































































