- Preisänderungen sanken von 20-22 auf 6-7 täglich
- Weniger als 3% der Tankstellen verstoßen gegen 12-Uhr-Regel
- 15 Mitarbeiter arbeiten in neuer Kartellamt-Abteilung für Kraftstoffe
Kraftstoffpreise: 12-Uhr-Regel reduziert Preisänderungen von 22 auf 6
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6169 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Kraftstoffpreismaßnahmenpaket trat am 1. April 2026 in Kraft und besteht aus drei Maßnahmen: der 12-Uhr-Regel für Preiserhöhungen, der Stärkung der Kartellbehörden bei missbräuchlich überhöhten Preisen und der Effektivierung von Sektoruntersuchungen. Hintergrund waren die volatilen Kraftstoffpreise nach dem Iran-Krieg und Kritik an intransparenten Preisbildungsmechanismen. Zuvor führten häufige Preisänderungen dazu, dass Verbraucher kaum verlässliche Preisvergleiche anstellen konnten.
- 20-22 Preisänderungen — täglich vor Einführung der 12-Uhr-Regel
- 6-7 Preisänderungen — täglich nach Inkrafttreten der Regelung
- 15 Mitarbeiter — arbeiten in der neu aufgestellten 13. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts
- 90% der Verstöße — ereignen sich im Zeitfenster zwischen 11:30 und 12:30 Uhr
- 15.000 Tankstellen — melden täglich Preise für drei Kraftstoffe an die Markttransparenzstelle
Im Detail
So wurden vor der Einführung der Regelung an deutschen Tankstellen im Durchschnitt 20 bis 22 Preisänderungen pro Tag beobachtet. Seit Inkrafttreten sind es im Durchschnitt nur noch 6 bis 7 Preisänderungen.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6169
Das im April 2026 eingeführte Kraftstoffpreismaßnahmenpaket zeigt nach zwei Monaten Wirkung. Die Häufigkeit der täglichen Preisänderungen an deutschen Tankstellen ist von durchschnittlich 20 bis 22 auf 6 bis 7 gesunken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6169).
Was gilt aktuell?
Seit dem 1. April 2026 dürfen Tankstellen ihre Kraftstoffpreise durch die sogenannte „12-Uhr-Regel“ nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich. Diese Regelung stellt einen Teil eines dreistufigen Maßnahmenpakets dar, welches auch die Stärkung der Kartellbehörden umfasst und die Effektivierung von Sektoruntersuchungen beinhaltet.
Verstöße gegen die neue Regel liegen bei unter 3 Prozent aller Preisänderungen. Über 90 Prozent dieser Verstöße ereigneten sich zwischen 11:30 und 12:30 Uhr. Die Bundesregierung führt dies größtenteils auf technische Schwierigkeiten bei der Systemumstellung zurück. Bei rund 15.000 Tankstellen, die täglich für drei Kraftstoffe Preismeldungen abgeben müssen, liegt diese Quote unter den ursprünglichen Erwartungen.
Das Bundeskartellamt wurde personell verstärkt. In der neu aufgestellten 13. Beschlussabteilung arbeiten nun 15 Personen. Neun davon sind direkt für die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe tätig. Die Behörde führt bereits Vorermittlungen nach dem neuen § 29a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch, kann aber zu laufenden Verfahren keine Details nennen.
Die Bundesregierung sieht das Ziel der verlässlicheren Preisinformationen als erreicht an. Verbraucher können nun Preise vergleichen und über Apps wie Preisvergleichsdienste gezielter günstige Tankstellen anfahren. Dies stärkt nach Einschätzung der Bundesregierung die Nachfrageseite. Auch der Wettbewerb im Kraftstoffmarkt wird dadurch gefördert.
Herausforderungen bleiben bestehen
Neben den Erfolgen bei der Preistransparenz bestehen andere Herausforderungen. Die Bundesregierung kann aus der Differenz zwischen Rohölpreis und Tankstellenpreisen aufgrund des volatilen Marktgeschehens keine belastbaren Erkenntnisse ableiten. Besonders bei Diesel sind die internationalen Produktpreise aufgrund des Wegfalls von Transporten durch die Straße von Hormus angestiegen.
Für 2027 ist noch nicht entschieden, ob das Bundeskartellamt weitere Stellen erhält. Das Wirtschaftsministerium verweist auf das Koalitionsziel, Stellen in der Bundesverwaltung abzubauen. Zudem belastet die angespannte Haushaltslage entsprechende Entscheidungen. Geplante Verfahrensvereinfachungen durch die 12. GWB-Novelle können jedoch Personalkapazitäten freisetzen.
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Betroffen sind alle Autofahrer und Kraftstoffkunden in Deutschland, die nun verlässlichere Preisinformationen erhalten. Rund 15.000 Tankstellen müssen die neue 12-Uhr-Regel befolgen. Auch die Mineralölwirtschaft und Kartellbehörden sind durch verstärkte Kontrollen und neue Verfahrensregeln betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet alle Fragen vollständig. Bei einigen laufenden Kartellverfahren verweist sie korrekt auf die Schweigepflicht zu laufenden Verfahren.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.05.2026)
- 12-Uhr-Regel
- Regelung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes, nach der Tankstellen Kraftstoffpreise nur einmal täglich um 12:00 Uhr erhöhen dürfen.
- Markttransparenzstelle
- Stelle beim Bundeskartellamt, die Kraftstoffpreise sammelt und überwacht. Tankstellen melden ihre Preisänderungen dorthin.
- § 29a GWB
- Neue Vorschrift im Kartellrecht, die dem Bundeskartellamt erweiterte Befugnisse zur Marktuntersuchung gibt.
Was ist die 12-Uhr-Regel?
Tankstellen dürfen ihre Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich.
Wie viele Tankstellen verstoßen gegen die Regel?
Nach ersten Erkenntnissen liegt der Anteil der Verstöße unter 3 Prozent aller Preisänderungen, wobei über 90 Prozent davon zwischen 11:30 und 12:30 Uhr auftreten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6169 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































