- Grundrecht auf unabhängigen Anwalt gefordert
- Artikel 19 GG soll erweitert werden
- Schutz vor staatlichen Eingriffen
Grundrecht auf Anwalt: Linke will unabhängigen Rechtsbeistand im Grundgesetz verankern
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6104 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Linke verweist auf internationale Entwicklungen, bei denen staatliche Eingriffe in die Justiz und anwaltliche Selbstverwaltung zunehmen. Internationale Institutionen haben wiederholt auf rechtsstaatlich bedenkliche Eingriffe etwa in Polen, Ungarn, der Türkei und den USA hingewiesen. Zudem verändert die Digitalisierung den Rechtsberatungsmarkt durch automatisierte Dienstleistungen, die aber laut Fraktion persönliche anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
Jeder Mensch hat das Recht, sich vor Gericht sowie in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
— Gesetzentwurf BT-Drs. 21/6104
Die Linke-Fraktion hat am 21. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt (BT-Drs. 21/6104). Ziel ist es, das Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand als neues Grundrecht in Artikel 19 zu verankern.
Der Entwurf sieht vor, Artikel 19 des Grundgesetzes um einen neuen Absatz 5 zu erweitern: „Jeder Mensch hat das Recht, sich vor Gericht sowie in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“ Diese Formulierung würde erstmals ein umfassendes verfassungsrechtliches Grundrecht auf anwaltlichen Beistand schaffen.
Begründung der Verfassungsänderung
Die Linke-Abgeordneten um Aaron Valent und Dr. Gregor Gysi begründeten ihren Vorstoß mit weltweiten Entwicklungen der Anwaltsunabhängigkeit. Internationale Institutionen haben auf Eingriffe in Justiz und anwaltliche Selbstverwaltung hingewiesen. Dies betrifft etwa Polen, Ungarn, die Türkei und die USA. Bemerkenswert ist, dass die Fraktion auch Deutschland für gefährdet hält.
Ohne gesicherten Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Hilfe scheitert effektiver Rechtsschutz häufig daran, dass substantiierter gerichtlicher Eilrechtsschutz faktisch nicht erreichbar ist.
Auch die Digitalisierung des Rechtsberatungsmarktes bewerteten die Antragsteller kritisch. Automatisierte Rechtsdienstleistungen können zwar unterstützend wirken, ersetzen aber nicht die persönliche, qualifizierte anwaltliche Beratung. Hintergrund ist die Befürchtung, dass kostengünstige Angebote für wirtschaftlich benachteiligte Personen den Zugang zu vollwertigem anwaltlichem Beistand verdrängen.
Parlamentarisches Verfahren
Als Grundgesetzänderung benötigt der Entwurf eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die Linke hat den Gesetzentwurf mit 14 Abgeordneten eingebracht. Darunter befinden sich Bodo Ramelow und Clara Bünger. Unmittelbare Haushaltsauswirkungen sieht die Fraktion nicht, da die konkrete Umsetzung erst durch einfache Gesetze geregelt wird.
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Alle Bürger wären betroffen, insbesondere wirtschaftlich benachteiligte Personen, die bisher keinen gesicherten Zugang zu anwaltlicher Hilfe haben. Auch die Anwaltschaft selbst würde durch verfassungsrechtlichen Schutz ihrer Unabhängigkeit gestärkt.
Der Gesetzentwurf wird zunächst den zuständigen Ausschüssen zur Beratung überwiesen. Da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt, ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Nach der Ausschussberatung erfolgt die Abstimmung im Bundestag. Bei Annahme würde das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Artikel 19 Absatz 4 GG
- Garantiert effektiven Rechtsschutz vor Gerichten, enthält aber bisher keine ausdrückliche Garantie auf anwaltlichen Beistand.
- Zweidrittelmehrheit
- Für Grundgesetzänderungen notwendige qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen in Bundestag und Bundesrat.
- Anwaltliche Unabhängigkeit
- Grundprinzip, dass Rechtsanwälte frei von staatlichen oder anderen Einflüssen ihre Mandanten vertreten können.
Was würde sich für Bürger konkret ändern?
Jeder hätte einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf unabhängige anwaltliche Beratung in allen Rechtsangelegenheiten.
Warum reichen die bisherigen Regelungen nicht aus?
Laut Linke gibt es bisher keine ausdrückliche verfassungsrechtliche Absicherung dieses Rechts, nur einzelfallbezogene Ableitungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6104 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































