- Luftverkehrsteuer sinkt ab Juli 2026 deutlich
- Steuermindereinnahmen von 185 Millionen Euro
- CDU, AfD und SPD stimmen zu
Luftverkehrsteuer-Senkung: Bundestag reduziert Abgaben ab Juli
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6070 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Luftverkehrsteuer war im Mai 2024 erhöht worden. Der aktuelle Gesetzentwurf macht diese Erhöhung rückgängig und führt die Steuersätze auf das vorherige Niveau zurück. Dies ist Teil der Entlastungsmaßnahmen für die deutsche Luftfahrtbranche, die unter internationaler Konkurrenz steht.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
— Beschluss des Haushaltsausschusses BT-Drs. 21/6070
Der Haushaltsausschuss stimmte am 20. Mai 2026 dem Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer zu. Dies ist bemerkenswert, da sich trotz angespannter Haushaltslage eine klare Mehrheit fand. Laut Drucksache 21/6070 votierten CDU/CSU, AfD und SPD für die Reform. Grüne und Linke lehnten ab.
Deutliche Steuersenkungen ab Juli
Die Luftverkehrsteuersätze werden ab dem 1. Juli 2026 reduziert. Kurzstreckenflüge kosten dann 13,03 statt 15,53 Euro Steuer. Bei Mittelstrecken fällt die Abgabe von 39,34 auf 33,01 Euro, während Langstreckenflüge künftig mit 59,43 Euro statt 70,83 Euro besteuert werden. Hintergrund ist die Rückkehr zu den Sätzen vor Mai 2024.
Konkret bedeutet das: Ein Flugticket nach New York wird um 11,40 Euro günstiger, ein Inlandsflug um 2,50 Euro billiger.
Steuerausfälle in Millionenhöhe
Bereits 2026 entstehen Mindereinnahmen von 185 Millionen Euro. Ab 2027 steigen die jährlichen Ausfälle auf über 340 Millionen Euro. Diese werden zunächst im allgemeinen Haushalt verbucht, ab 2027 dann vollständig im Einzelplan des Verkehrsministeriums erwirtschaftet.
Für Luftverkehrsunternehmen und Verwaltung entstehen geringe Umstellungskosten durch IT-Anpassungen. Der Haushaltsausschuss hatte bereits andere Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft befürwortet.
Politische Unterstützung trotz Haushaltslage
Der Gesetzentwurf ist mit den Bundesfinanzen vereinbar, so der Ausschuss. Die Finanzplanung muss entsprechend angepasst werden. Grundlage bildet die Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses.
Weiterlesen:
- Bundesrat fordert Entlastung für deutsche Luftfahrt
- Bundestag überweist acht Berichte an Fachausschüsse
Betroffen sind alle Flugreisenden ab deutschen Flughäfen. Luftverkehrsunternehmen profitieren von der Steuersenkung, müssen aber geringfügige IT-Anpassungen vornehmen. Die Zollverwaltung muss ihre Systeme entsprechend aktualisieren.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen. (Stand: 22.05.2026) Bundestag beschließt Luftverkehrsteuer-Senkung ab Juli 2026 →
- Luftverkehrsteuer
- Eine Abgabe, die bei Abflügen von deutschen Flughäfen erhoben wird. Die Höhe richtet sich nach dem Zielgebiet des Fluges.
- Einzelplan 60
- Der Haushaltstitel für allgemeine Finanzverwaltung im Bundeshaushalt, unter dem Steuereinnahmen verbucht werden.
Um wie viel sinkt die Luftverkehrsteuer konkret?
Je nach Flugziel zwischen 2,50 Euro (Kurzstrecke) und 11,40 Euro (Langstrecke) pro Ticket.
Wann tritt die Steuersenkung in Kraft?
Die neuen niedrigeren Steuersätze gelten ab dem 1. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6070 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
📊 Themen-Monitor
🔍 Haushalts-Monitor

































































