- Bundesrat betont Bedeutung der Luftfahrt
- Bundesregierung stimmt zu
- Modernisierung und Dekarbonisierung geplant
Luftverkehrsteuer: Bundesrat will Luftfahrt stärken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6024 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf zur Änderung der Luftverkehrsteuer vorgelegt (BT-Drs. 21/5688). Nach Artikel 76 des Grundgesetzes muss der Bundesrat zu solchen Gesetzentwürfen Stellung nehmen, bevor sie im Bundestag beraten werden. Die Stellungnahme erfolgte am 8. Mai 2026 in der 1065. Sitzung des Bundesrates.
Der Bundesrat betont die wichtige Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft und Gesellschaft. Auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es erforderlich, den Luftverkehr in seiner wirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten.
— Stellungnahme des Bundesrates BT-Drs. 21/6024
Der Bundesrat hat sich positiv zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Luftverkehrsteuer geäußert. In seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2026 betonte die Länderkammer die wirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt für Deutschland.
„Der Bundesrat betont die wichtige Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft und Gesellschaft“, heißt es in der Drucksache 21/6024 vom 20. Mai 2026. Dies ist bemerkenswert, da sich die Länder damit klar gegen eine weitere Belastung der Branche positionieren. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss der Luftverkehr in seiner wirtschaftlichen Bedeutung erhalten werden. Gleichzeitig soll er beim Klima- und Umweltschutz modern aufgestellt werden.
Die Luftverkehrsteuer ist eine Abgabe auf Flüge, die von deutschen Flughäfen starten. Änderungen können sich direkt auf die Ticketpreise auswirken.
Die Bundesregierung stimmte der Stellungnahme zu. Sie teilt die Auffassung der Länder und ist sich der Bedeutung des Luftverkehrs für die Wirtschaft bewusst, so die offizielle Antwort. Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung die Modernisierung der Luftfahrtindustrie zum Ziel gesetzt.
Modernisierung und Dekarbonisierung im Fokus
Für beide Seiten steht die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und Klimaschutz im Mittelpunkt. Der Bundesrat fordert eine zukunftssichere Aufstellung beim Umweltschutz. Hintergrund ist die internationale Diskussion um strengere Klimaauflagen für die Luftfahrt. Zudem soll die internationale Konnektivität sichergestellt werden. Die Bundesregierung verwies auf ihre Ziele zu fairen Wettbewerbsbedingungen und der Dekarbonisierung der Luftfahrt.
Das parlamentarische Verfahren kann nun im Bundestag fortgesetzt werden. Die übereinstimmende Position von Bund und Ländern könnte das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen.
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Betroffen sind Fluggesellschaften, Flughäfen, Reisende und die gesamte Luftfahrtbranche in Deutschland. Änderungen bei der Luftverkehrsteuer können sich auf Ticketpreise und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen auswirken.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen. (Stand: 21.05.2026) Bundestag beschließt Luftverkehrsteuer-Senkung ab Juli 2026 →
- Luftverkehrsteuer
- Eine Abgabe auf Flüge, die von deutschen Flughäfen starten. Die Höhe richtet sich nach dem Zielland und der Entfernung.
- Artikel 76 Grundgesetz
- Regelt das Gesetzgebungsverfahren und verpflichtet die Bundesregierung, Gesetzentwürfe zunächst dem Bundesrat vorzulegen.
Was will der Bundesrat bei der Luftverkehrsteuer erreichen?
Der Bundesrat will die wirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs erhalten und gleichzeitig eine moderne, klimafreundliche Ausrichtung fördern.
Stimmt die Bundesregierung der Stellungnahme zu?
Ja, die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates und verweist auf ihre Modernisierungsziele im Koalitionsvertrag.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6024 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































