- 2,44 Mio. Ausländer unter 5,30 Mio. SGB-II-Berechtigten im Februar 2026
- SGB-II-Hilfequote bei Ausländern: 19,2 Prozent, Gesamtquote nur 8,2 Prozent
- Gesetzentwurf soll bis 1. September 2026 vorgelegt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6642 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach dem IAB-Zuwanderungsmonitor Mai 2026 waren im Februar 2026 rund 2,44 Millionen der insgesamt 5,30 Millionen SGB-II-Leistungsberechtigten ausländische Staatsangehörige. Die SGB-II-Hilfequote lag bei Ausländern mit 19,2 Prozent mehr als doppelt so hoch wie die Gesamtquote von 8,2 Prozent. Bei Staatsangehörigen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern betrug die Quote 39,9 Prozent, bei ukrainischen Staatsangehörigen 52,3 Prozent. Die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte in der Regierungsbefragung vom 6. Mai 2026 erklärt, es wandere niemand in die deutschen Sozialsysteme ein — eine Aussage, auf die der Antrag ausdrücklich Bezug nimmt.
- 2,44 Mio. — ausländische SGB-II-Leistungsberechtigte im Februar 2026 laut IAB-Zuwanderungsmonitor Mai 2026
- 5,30 Mio. — Gesamtzahl der SGB-II-Leistungsberechtigten im Februar 2026
- 19,2 % — SGB-II-Hilfequote bei Ausländern, gegenüber 8,2 % Gesamtquote
- 39,9 % — SGB-II-Hilfequote bei Staatsangehörigen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern
- 52,3 % — SGB-II-Hilfequote bei ukrainischen Staatsangehörigen
Im Detail
Der deutsche Sozialstaat ist kein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, die es über die Grenze geschafft haben und im Bundesgebiet aufhalten.
— Begründung BT-Drs. 21/6642, AfD-Fraktion
Im Februar 2026 bezogen rund 2,44 Millionen ausländische Staatsangehörige Bürgergeld (SGB II) — bei einer Gesamtzahl von 5,30 Millionen Leistungsberechtigten. Das entspricht einem Anteil von knapp 46 Prozent, obwohl Ausländer einen deutlich geringeren Anteil an der Gesamtbevölkerung ausmachen. Die SGB-II-Hilfequote lag bei Ausländern mit 19,2 Prozent mehr als doppelt so hoch wie die Gesamtquote von 8,2 Prozent. Diese Zahlen aus dem IAB-Zuwanderungsmonitor Mai 2026 bilden das statistische Fundament der BT-Drucksache 21/6642, die die AfD-Fraktion am 23. Juni 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht hat.
SGB-II-Zugang für Ausländer: Was der Antrag vorsieht
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens 1. September 2026 einen umfassenden Gesetzentwurf vorzulegen. Kernstück ist eine weitreichende Einschränkung des SGB-II-Zugangs für ausländische Staatsangehörige: EU-Bürger sollen erst nach mindestens fünf Jahren sozialversicherungspflichtiger Arbeit und dem Nachweis von Deutschkenntnissen auf B2-Niveau Anspruch auf Bürgergeld erhalten. Für Drittstaatsangehörige liegt die Hürde noch höher — zehn Jahre Erwerbstätigkeit sowie eine Niederlassungserlaubnis sollen Voraussetzung sein. Minijobs, Scheinarbeit und bloße Gewerbeanmeldungen sollen ausdrücklich nicht als qualifizierende Erwerbstätigkeit gelten. Darüber hinaus soll der SGB-II-Bezug für Ausländer auf insgesamt zwölf zusammenhängende Monate und maximal fünf Jahre im Erwerbsleben begrenzt werden.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen — insbesondere wenn sie als Arbeitnehmer tätig sind oder waren — Zugang zu SGB-II-Leistungen. Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel können ebenfalls leistungsberechtigt sein. Asylbewerber erhalten nach einer Wartefrist von 36 Monaten sogenannte Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, die dem Niveau der regulären Sozialhilfe entsprechen. Dieses System soll nach dem Willen der AfD grundlegend verändert werden.
Sofortmaßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch
Neben der strukturellen Neuordnung des SGB-II-Zugangs enthält der Antrag ein Bündel an Sofortmaßnahmen: Erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger sollen nach sechs Monaten Leistungsbezug zu gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Zahlungsdienstleister wie PayPal sollen in den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II einbezogen werden. Ein digitales Datenaustauschsystem zwischen Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, Ausländerbehörden und Sicherheitsbehörden mit monatlichem Datenaustausch und KI-gestützten Analysesystemen soll Missbrauch aufdecken. Auch Bezahlkarten bei Pflichtverletzungen sowie schärfere Rückforderungsregeln stehen auf der Forderungsliste. Die Bundespolizei soll zudem die Befugnis erhalten, bei Grenzkontrollen Mobiltelefone von Ausländern mit Schutztiteln zu sichten, wenn der Verdacht einer nicht gemeldeten Reise ins Herkunftsland besteht.
Kindergeld-Indexierung und Asylbewerberleistungsrecht
Zwei weitere Komplexe ergänzen den Antrag: Beim Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder fordert die AfD eine Anpassung an die dortigen Lebenshaltungskosten — entsprechend dem bereits vorliegenden Gesetzentwurf auf BT-Drs. 21/6003. Beim Asylbewerberleistungsrecht soll das Prinzip „Brot, Bett und Seife“ gelten: Leistungen während des Asylverfahrens und nach erfolglosem Abschluss sollen auf Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Hygiene sowie medizinische Notversorgung beschränkt werden. Die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG sollen vollständig abgeschafft werden. Bei Asylherkunftsländern lag die SGB-II-Hilfequote laut IAB zuletzt bei 39,9 Prozent, bei Ukrainern bei 52,3 Prozent.
Transparenz und parlamentarische Kontrolle
Der Antrag verlangt außerdem halbjährliche Berichte der Bundesregierung an den Bundestag über die Entwicklung des SGB-II- und SGB-XII-Leistungsbezugs aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Erwerbsstatus und Herkunftsgruppen. Künftige Gesetzesvorhaben im Bereich Migration und Sozialleistungen sollen ihre fiskalischen Auswirkungen auf die steuerfinanzierten Sozialsysteme ausdrücklich ausweisen. Damit reagiert die Fraktion auch auf eine Aussage von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, die in der Regierungsbefragung vom 6. Mai 2026 erklärt hatte, es wandere niemand in die deutschen Sozialsysteme ein — eine Einschätzung, der der Antrag unter Verweis auf die IAB-Statistik widerspricht. Die Debatte über den SGB-II-Zugang findet vor dem Hintergrund laufender Reformdiskussionen statt, wie etwa beim Wirtschaftsreform-Antrag der AfD oder den aktuellen Rentendebatten im Bundestag.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6642) wurde am 23. Juni 2026 eingebracht und muss noch in den Ausschüssen beraten werden. Ähnliche Initiativen, die den Sozialleistungszugang für Ausländer einschränken wollten, sind in früheren Wahlperioden regelmäßig an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag gescheitert. Zur aktuellen parlamentarischen Lage gibt auch der Überblick Heute im Bundestag – 24.06.2026 Auskunft.
Weiterlesen:
- Wirtschaftsreform: AfD fordert Steuerreform und Kernenergie
- Aus den Ausschüssen – KW26/2026
- Heute im Bundestag – 24.06.2026
Betroffen sind ausländische Staatsangehörige in Deutschland, die aktuell SGB-II-Leistungen beziehen oder künftig beantragen. Besonders relevant sind die Regelungen für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, Asylbewerber sowie Familien mit im Ausland lebenden Kindern, die Kindergeld beziehen. Auch Jobcenter, Sozialämter und Kommunen wären durch neue Kontroll- und Datenaustauschpflichten betroffen.
AfD: Die Fraktion erklärt laut Begründung des Antrags, die Aussage von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vom 6. Mai 2026 — „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ — werde der sozialpolitischen Realität nicht gerecht. Pressemitteilung lesen →
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 eingebracht (BT-Drs. 21/6642) und ist noch nicht in den Ausschüssen beraten worden. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Arbeit und Soziales — an, gefolgt von der Ausschussberatung und abschließenden Abstimmung im Bundestags-Plenum. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse gilt eine Annahme als unwahrscheinlich.
- SGB II
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch, regelt das Bürgergeld (früher Hartz IV) als Grundsicherung für Arbeitsuchende.
- AsylbLG
- Asylbewerberleistungsgesetz: Regelt staatliche Leistungen für Asylsuchende und Geduldete, die noch nicht das reguläre Sozialhilfeniveau erhalten.
- Analogleistungen (§ 2 AsylbLG)
- Leistungen auf dem Niveau der regulären Sozialhilfe, die Asylbewerbern nach einer Wartefrist (aktuell 36 Monate) gewährt werden.
Was fordert der AfD-Antrag konkret für EU-Ausländer?
EU-Bürger sollen erst nach mindestens fünf Jahren sozialversicherungspflichtiger Arbeit und Nachweis von B2-Deutschkenntnissen Bürgergeld erhalten dürfen.
Wie hoch ist die SGB-II-Quote bei Asylherkunftsländern laut Antrag?
Laut IAB-Zuwanderungsmonitor Mai 2026 lag die SGB-II-Hilfequote bei Staatsangehörigen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern bei 39,9 Prozent, bei Ukrainern bei 52,3 Prozent.
Was soll mit Asylbewerberleistungen geschehen?
Der Antrag fordert, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Sachleistungen (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Hygiene) zu beschränken und die sogenannten Analogleistungen nach § 2 AsylbLG abzuschaffen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6642 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































