- Sachkundenachweis für Makler und Immobilienverwalter gefordert
- 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr als Mindeststandard
- Millionenbeträge werden ohne ausreichende Qualifikation verwaltet
Sachkundenachweis: Grüne fordern Qualifizierung für Makler
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6401 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung plant im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes, die bisherige Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter ersatzlos zu streichen. Die Koalitionsfraktionen haben bereits für die Immobilienverwaltung eine Kehrtwende vollzogen und die komplette Abschaffung zurückgenommen. Die Grünen kritisieren, dass dies nicht ausreicht und fordern stattdessen eine umfassende Qualifizierungspflicht.
Im Detail
Im Bereich der WEG- und Mietverwaltung werden hohe Millionenbeträge dauerhaft treuhänderisch verwaltet. Fehlende rechtliche und technische Sachkunde kann hier zu Schäden für Eigentümer*innen, Kosten für Mieter*innen und Fehlentscheidungen im Hinblick auf einen sozial- und klimagerechten Gebäudebestand haben.
— Begründung BT-Drs. 21/6401
Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter. Der am 10. Juni 2026 eingereichte Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/6401) reagiert auf Pläne der Bundesregierung. Diese will die bisherige Weiterbildungspflicht für diese Berufe ersatzlos streichen.
Die Begründung bezieht sich auf den Verbraucherschutz: Immobilienmakler begleiten private Käufer nach Darstellung der Grünen „regelmäßig bei der wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidung ihres Lebens“. WEG- und Mietverwalter verwalten dagegen „hohe Millionenbeträge dauerhaft treuhänderisch“. Fehlende Fachkenntnisse können zu finanziellen Schäden für Eigentümer und Mieter führen.
Was gilt aktuell?
Derzeit müssen Immobilienmakler und -verwalter eine Weiterbildungspflicht erfüllen. Einen Sachkundenachweis vor Berufsausübung gibt es jedoch nicht. Die Bundesregierung plant, auch diese Weiterbildungspflicht zu streichen. Die Koalitionsfraktionen haben dieses Vorhaben für die Immobilienverwaltung bereits teilweise korrigiert.
Der Grünen-Antrag geht weiter. Er fordert eine IHK-Zertifizierung für Leitungspersonen und fachlich Zuständige. Zusätzlich verlangt er eine jährliche Weiterbildung von mindestens 15 Stunden. Die Weiterbildung soll verbindliche Qualitätsanforderungen erfüllen. Dazu gehören dokumentierte Teilnahme und Lernerfolgskontrolle.
Digitaler Bürokratieabbau als Alternative
Statt Qualifikationsstandards zu senken, schlagen die Grünen anderen Bürokratieabbau vor. Die Digitalisierung des Grundbuchregisters soll beschleunigt werden. Papierarchive sollen durch elektronische Aufbewahrung ersetzt werden. Ein einheitliches Format für die digitale Datenübergabe beim Verwaltungswechsel soll eingeführt werden.
Die Integration mit der künftigen EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) kann Nachweisverfahren modernisieren. Der Verwaltungsaufwand lässt sich so reduzieren.
Weiterlesen:
Betroffen sind Immobilienmakler, Immobilienverwalter, WEG-Verwalter sowie deren Kunden – Eigentümer, Mieter und Immobilienkäufer. Bundesweit arbeiten mehrere zehntausend Personen in der Immobilienverwaltung und -vermittlung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile abgelehnt. (Stand: 11.06.2026)
- Sachkundenachweis
- Qualifikationsnachweis durch Prüfung bei der IHK, der bestimmte Fachkenntnisse bestätigt.
- WEG-Verwaltung
- Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften mit treuhänderischer Verwaltung der Gemeinschaftsgelder.
Was soll der Sachkundenachweis beinhalten?
Eine IHK-Prüfung für Leitungspersonen und 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr mit dokumentierter Teilnahme und Lernerfolgskontrolle.
Warum ist eine Qualifikation bei Immobiliengeschäften wichtig?
Makler begleiten Verbraucher bei der meist teuersten Entscheidung ihres Lebens, Verwalter handhaben treuhänderisch Millionenbeträge.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6401 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































