- 600.000 Nonnengänse rasten jährlich im Frühjahr in Deutschland
- Bund hat keine Daten zu Fraßschäden — Länder zuständig
- Nur 8.000 Euro Förderung für Wildgans-Monitoring im Jahr 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6596 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Nonnengans (Branta leucopsis), auch Weißwangengans genannt, steht unter dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG), die eine reguläre Bejagung grundsätzlich ausschließt. Der Bestand hat sich laut dem nationalen Vogelschutzbericht für den Zeitraum 2019 bis 2024 in Deutschland auf einen Frühjahrsrastbestand von 600.000 Individuen erhöht. Die Bundesregierung nennt HPAI-Ausbrüche (Vogelgrippe) und klimawandelbedingte Veränderungen in den arktischen Brutgebieten als Ursachen für Bestandsschwankungen. Landwirte insbesondere in Niedersachsen und Schleswig-Holstein berichten von Fraßschäden auf Acker- und Grünlandflächen durch rastende Tiere.
- 600.000 Individuen — Frühjahrsrastbestand der Weißwangengans in Deutschland laut nationalem Vogelschutzbericht 2019–2024
- 1.900–2.000 Brutpaare — aktueller Brutpaarbestand der Nonnengans in Deutschland
- 8.000 Euro — Bundesförderung für Gänse- und Schwanenmonitoring im Jahr 2026; in den fünf Vorjahren keine weiteren Bundesmittel
- Seit 2021 — Niedersachsen erlaubt die Entnahme der Weißwangengans vom 1. August bis 15. Januar unter Auflagen als Ausnahmeregelung nach Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie
Im Detail
Der Bestand an Brutpaaren und an Rastvögeln hat sich in Deutschland in den letzten Jahren auf 1 900 bis 2 000 Brutpaare und einem Frühjahrsrastbestand von 600 000 Individuen stark erhöht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6596
Rund 600.000 Nonnengänse rasten jeden Frühling in Deutschland — vor allem in den Küstenregionen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins. Für Landwirte bedeutet das Fraßschäden auf Acker- und Grünlandflächen. Wie groß diese Schäden genau sind und wer dafür aufkommt, kann die Bundesregierung jedoch nicht beziffern: Die Datenerhebung und Entschädigungszahlungen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6596) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6160) hervor, die das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 19. Juni 2026 beantwortet hat. Die Anfrage umfasste 19 Fragen zum Schutzstatus der Nonnengans und zu den wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft.
Nonnengans: Bestand gestiegen, Schutzstatus unverändert
Der Bestand der Weißwangengans (Branta leucopsis) hat sich nach Angaben der Bundesregierung stark erhöht. Auf 1.900 bis 2.000 Brutpaare und einen Frühjahrsrastbestand von 600.000 Individuen beziffert die Bundesregierung den aktuellen Stand auf Basis des nationalen Vogelschutzberichts für den Zeitraum 2019 bis 2024. Dennoch gilt die Art weiterhin als streng geschützt nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG). Die Richtlinie enthält laut Bundesregierung keinen Automatismus zur Anpassung des Schutzstatus aufgrund der Populationsgröße. Initiativen für eine Neubewertung auf EU-Ebene hat die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode nicht ergriffen.
Bund ohne Schadensdaten — Länder zuständig
Auf mehrere Fragen zu konkreten Fraßschäden und Entschädigungszahlungen antwortet die Bundesregierung, dass ihr keine belastbaren Gesamtdaten vorlägen. Eine artspezifisch differenzierte Dokumentation von Schäden an Ackerkulturen und Grünland liegt der Bundesregierung aufgrund der Länderzuständigkeit nicht vor. Ebenso wenig verfügt sie über eine Gesamtübersicht über etwaige Entschädigungszahlungen der Länder. Detaillierte Informationen zu Schadensintensitäten liegen demnach ausschließlich in den jeweiligen Bundesländern vor.
In Niedersachsen besteht seit dem Jahr 2021 eine Ausnahmeregelung: Die Weißwangengans darf dort vom 1. August bis zum 15. Januar unter Auflagen entnommen werden. Dies ist die einzige konkrete Ländermaßnahme, die die Bundesregierung in ihrer Antwort namentlich nennt.
Vergrämung und Ruheflächen als Lösungsansatz
Als wirkungsvolles Instrument zur Schadensminimierung beschreibt die Bundesregierung das Prinzip der gleichzeitigen „Ruhe und Störung“: Auf Schutzflächen werden die Gänse durch Jagd oder Vergrämung verscheucht, während auf nahegelegenen Ausgleichsflächen ungestörtes Rasten ermöglicht wird. Ohne solche Ruheflächen besteht laut Bundesregierung das Risiko, dass häufiges Aufstören den Nahrungsbedarf der Tiere erhöht und sich die Schäden auf größerer Fläche verteilen. Als geeignete Ruheflächen nennt die Bundesregierung bereits abgeerntete Felder, Naturschutzvorrangflächen und Flächen mit kompensationsfähigen Zwischenkulturen.
Bundesweit einheitliche Mindeststandards im Umgang mit wachsenden Populationen geschützter Arten hält die Bundesregierung grundsätzlich für wünschenswert, sofern sie lokale biogeographische Besonderheiten berücksichtigen. Einen konkreten Anpassungsbedarf im Bundesnaturschutzrecht sieht sie jedoch nicht.
Nur 8.000 Euro für Wildgans-Monitoring 2026
Für die Erforschung von Wildganspopulationen hat der Bund im Jahr 2026 lediglich rund 8.000 Euro bereitgestellt — für ein Projekt zum digitalen Monitoring von Rast- und seltenen Brutvögeln. In den fünf vorangegangenen Jahren wurden nach Angaben der Bundesregierung keine weiteren Bundesmittel für Forschung, Monitoring oder Management von Wildganspopulationen bereitgestellt. Für ein effektives Bestandsmanagement sei zudem internationale Kooperation notwendig, da sich die Hauptbrutgebiete der Weißwangengans in der arktischen Tundra der nationalen Bestandserfassung weitgehend entziehen. Einen bundesweiten Managementplan plant die Bundesregierung nicht; auf internationaler Ebene existiert im Rahmen des AEWA-Abkommens ein nicht rechtsverbindlicher Plan.
Themen rund um die Finanzierung öffentlicher Leistungen und staatliche Kontrollmechanismen beschäftigen den Bundestag regelmäßig — so etwa bei der Notfallversorgung und Finanzierungslücken in Krankenhäusern oder beim Demokratie-leben!-Programm mit 166,2 Mio. Euro Fördervolumen im Jahr 2025. Auch im Bereich Tierhaltung und ländliche Räume zeigt sich, dass staatliche Daten auf Bundesebene oft fehlen und Zuständigkeiten auf die Länder verteilt sind.
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Betroffen sind vor allem landwirtschaftliche Betriebe in den Küstenregionen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, wo sich die Weißwangengans während des Vogelzugs in größeren Ansammlungen aufhält. Nach Angaben der Bundesregierung treten die Schäden zunehmend auch in Binnenregionen auf. Da Schadenserfassung und Entschädigungen Ländersache sind, liegen dem Bund keine belastbaren Gesamtzahlen vor.
Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu Schadenshöhen, Entschädigungszahlungen und konkreten Managementplänen durchgehend mit Verweis auf Länderzuständigkeit. Eigene Daten werden nicht erhoben. Bei der Frage nach geplanten Maßnahmen verweist die Antwort auf bereits gegebene Antworten, ohne neue Schritte zu benennen.
Berlin, 22. Juni 2026. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6160 ) der AfD-Bundestagsfraktion erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Danny Meiners, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss: „Die Bundesregierung betreibt Artenschutz nach dem Prinzip Hoffnung. Obwohl die Bestände der Nonnengans mittlerweile auf rund 600.000 Rastvögel angewachsen sind, kann sie weder die Schäden… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.06.2026) AfD stellt Nonnengans-Schutzstatus bei steigenden Beständen in Frage →
- Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG)
- EU-Richtlinie zum Schutz wildlebender Vogelarten in Europa. Sie schließt eine reguläre Bejagung geschützter Arten grundsätzlich aus, lässt aber Ausnahmen nach Artikel 9 zu.
- AEWA EGMP
- Die EGMP (Goose & Swan Management Platform) ist eine internationale Koordinierungsstelle unter dem Dach des AEWA-Abkommens (Erhaltung afrikanisch-eurasischer wandernder Wasservögel). Ihre Beschlüsse sind nicht rechtlich bindend.
- HPAI
- Highly Pathogenic Avian Influenza — hochpathogene aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe. Wiederholte Ausbrüche führten zuletzt zu Bestandseinbrüchen bei der Weißwangengans.
Wie viele Nonnengänse gibt es in Deutschland?
Laut Bundesregierung hat sich der Frühjahrsrastbestand auf rund 600.000 Individuen erhöht. Die Zahl der Brutpaare liegt bei 1.900 bis 2.000.
Darf die Nonnengans bejagt werden?
Grundsätzlich nicht, da sie unter strengem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie steht. In Niedersachsen gilt seit 2021 eine Ausnahmeregelung, die eine Entnahme vom 1. August bis 15. Januar unter Auflagen erlaubt.
Wer zahlt Landwirten Entschädigungen für Gänseschäden?
Die Entschädigung von Schäden durch Gänse liegt laut Bundesregierung in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund hat keine Gesamtübersicht über geleistete Zahlungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6596 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































