- Crime-as-a-Service erschwert dauerhafte Bekämpfung
- Kriminelle Netzwerke reorganisieren sich nach Maßnahmen
- Wirksamkeit bisheriger Bewertungsmaßstäbe infrage gestellt
Organisierte Kriminalität: Wirksamkeit staatlicher Bekämpfung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6271 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD hat bereits mehrere Kleine Anfragen zur Organisierten Kriminalität gestellt (BT-Drs. 21/4234, 21/4978, 21/5125, 21/5166, 21/5170, 21/5654). Am 25. Februar 2026 stellten BMI, BMJ und BMF einen Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vor. Die Sicherheitsbehörden beschreiben Organisierte Kriminalität zunehmend als flexible Netzwerkstruktur mit hoher Anpassungsfähigkeit.
Im Detail
Die Bewertung staatlicher Maßnahmen erfolgt nach Kenntnis der Fragesteller weiterhin überwiegend anhand klassischer Kennzahlen wie Verfahrenszahlen, Tatverdächtigenzahlen, Schadenssummen, Sicherstellungen, Haftstrafen oder Vermögensabschöpfungen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6271
Organisierte Kriminalität wird komplexer. Die klassischen Bekämpfungsansätze stoßen an ihre Grenzen, während sich die Strukturen der Tätergruppen grundlegend wandeln. Die AfD-Fraktion hat deshalb eine umfassende Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die nach der tatsächlichen Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen fragt.
Was gilt aktuell?
Staatliche Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität werden derzeit hauptsächlich anhand klassischer Kennzahlen bewertet: Verfahrenszahlen, Tatverdächtige, Schadenssummen. Hinzu kommen Sicherstellungen, verhängte Haftstrafen und die Höhe der Vermögensabschöpfungen. Diese Methodik stammt jedoch aus einer Zeit, als kriminelle Organisationen noch hierarchisch strukturiert waren.
Crime-as-a-Service verändert Kriminalität
Moderne kriminelle Netzwerke funktionieren zunehmend nach dem Prinzip „Crime-as-a-Service“. Verschiedene Tätergruppen bieten spezialisierte Dienstleistungen an – technische Infrastruktur etwa, Geldwäsche oder Gewaltdienstleistungen. Die modulare Arbeitsweise erschwert die dauerhafte Zerschlagung krimineller Strukturen erheblich.
Die Sicherheitsbehörden beschreiben Organisierte Kriminalität inzwischen als „arbeitsteilig, international vernetzt und anpassungsfähig“. Besonders hervorgehoben werden flexible Netzwerkstrukturen. Digitale Kommunikationswege spielen eine zentrale Rolle.
Reorganisation nach staatlichen Schlägen
Die Reorganisationsfähigkeit krimineller Netzwerke ist ein weiterer Aspekt der AfD-Anfrage. Nach Ermittlungsmaßnahmen entstehen oft neue Strukturen unter veränderter Führung oder mit angepassten Kommunikationswegen. Die Fraktion fragt, ob bisherige Erfolgsmessungen diese Dynamik überhaupt abbilden können.
Die Fraktion sieht eine Schwierigkeit darin, dass Ermittlungen häufig nur operative Ausführungsebenen erfassen. Übergeordnete Organisations-, Finanzierungs- und Unterstützungsstrukturen bestehen hingegen fort. Bei der Vermögensabschöpfung besteht die Möglichkeit, hauptsächlich nachgeordnete Tatbeteiligte oder Strohleute zu treffen.
Digitalisierung als Herausforderung
Die zunehmende Digitalisierung verstärkt diese Entwicklung zusätzlich. Digitale Kommunikations- und Plattformstrukturen ermöglichen es kriminellen Netzwerken, sich schnell neu zu organisieren. Ermittlungsmaßnahmen lassen sich dadurch leichter umgehen. Die AfD fragt, ob bestehende Lagebild- und Analyseansätze noch geeignet sind, diese Entwicklung abzubilden.
Gemeinsamer Aktionsplan unter Prüfung
Am 25. Februar 2026 stellten das Bundesinnenministerium, das Justizministerium und das Finanzministerium einen Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vor. Die AfD will wissen, anhand welcher Maßstäbe die Bundesregierung die Wirksamkeit dieses Plans bewerten will.
Die 14 Fragen der Kleinen Anfrage zielen darauf ab, methodische und analytische Grenzen bei der Bewertung staatlicher Maßnahmen zu identifizieren. Besonders interessiert sich die Fraktion für die Identifizierung steuernder Hintermänner. Ebenso wichtig ist die Verhinderung von Reorganisationsprozessen.
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Betroffen sind alle Bürger, da Organisierte Kriminalität gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden verursacht. Besonders relevant ist die Frage für Sicherheitsbehörden und Justiz, die ihre Erfolgsmessung überprüfen müssen.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 14 Fragen zu beantworten. Die Antwort erfolgt schriftlich und wird als separate Drucksache veröffentlicht.
- Crime-as-a-Service
- Kriminelle Dienstleistungen werden modular angeboten, verschiedene Tätergruppen arbeiten arbeitsteilig zusammen ohne feste Strukturen.
- Vermögensabschöpfung
- Staatliche Maßnahmen zur Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte von Straftätern.
Was ist Crime-as-a-Service?
Ein Geschäftsmodell, bei dem kriminelle Dienstleistungen modular angeboten und genutzt werden, ähnlich wie Software-Services in der legalen Wirtschaft.
Wie lange hat die Bundesregierung Zeit zu antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6271 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































