Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8430 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 68 Petitionen sollen abgeschlossen werden
- Nur 3 Anliegen wurde entsprochen, 65 nicht
- Häufigstes Thema: Bürgergeld (SGB II) mit 11 Eingaben
Hintergrund
Jeder Mensch kann sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und legt dem Plenum regelmäßig Sammelübersichten mit seinen Beschlussempfehlungen vor. Die Sammelübersicht 330 fasst die Beschlüsse vom 7. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/39) zusammen.
- 68 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 330 enthalten.
- 3 Eingaben — dem Anliegen konnte entsprochen werden (Beschlussempfehlung 1).
- 65 Eingaben — dem Anliegen konnte nicht entsprochen werden (Beschlussempfehlung 2).
- 11 Eingaben — betreffen die Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bürgergeld (SGB II) in beiden Gruppen zusammen.
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8430
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am 7. Oktober 2026 über 68 Petitionen entschieden. Die Beschlussempfehlungen liegen als Sammelübersicht 330 in der Drucksache 21/8430 vom 7. Oktober 2026 vor. Nur drei der 68 Eingaben waren erfolgreich: Ihnen konnte entsprochen werden. Bei den übrigen 65 Petitionen war das nicht möglich. Betroffen sind vor allem Bürgerinnen und Bürger, die sich zu Sozialleistungen, Krankenversicherung und Beamtenrecht an den Bundestag gewandt hatten.
Petitionen: Aufbau der Sammelübersicht
Die Drucksache enthält zwei Beschlussempfehlungen. Beschlussempfehlung 1 betrifft Verfahren, die abgeschlossen werden sollen, weil den Anliegen entsprochen werden konnte. Dazu zählen drei Eingaben: eine zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit aus Frankfurt am Main, eine zu Personalangelegenheiten (Einzelfälle zivil) aus der Schweiz und eine zur Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bürgergeld (SGB II) aus Österreich.
Beschlussempfehlung 2 umfasst 65 Eingaben, die ebenfalls abgeschlossen werden sollen, weil den Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Sie ist mit Abstand der größere Teil der Übersicht und reicht von Verkehrs- und Steuerfragen bis zur Außenpolitik.
Die häufigsten Themen der Petitionen
Den größten Block bilden Fragen zum Bürgergeld. Elf Eingaben betreffen die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), davon zehn in der zweiten Beschlussempfehlung. Hinzu kommen mehrere Petitionen zu Sanktion und Rückforderung, zum Regelbedarf, zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen sowie zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die gesetzliche Krankenversicherung. Mehrere Petitionen befassen sich mit den Beiträgen, andere mit den Leistungen. Ein dritter Schwerpunkt ist das Beamtenrecht: Die Eingaben betreffen Versorgung, Beförderung, Trennungsgeld und Beihilfevorschriften des Bundes.
Was gilt aktuell bei Petitionen?
Das Petitionsrecht steht jedem offen. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und empfiehlt dem Bundestag, wie das Verfahren enden soll. Neben den beiden hier genutzten Abschlussarten, entsprochen oder nicht entsprochen, gibt es weitere mögliche Ergebnisse. Eine Beschlussempfehlung entfaltet erst Wirkung, wenn der Bundestag ihr zustimmt.
Weitere Themen der Eingaben
Die Sammelübersicht zeigt, wie breit die Anliegen sind. Einzelne Eingaben betreffen Wohngeld, Einkommensteuer, Leistungen nach dem BAföG und das Wahlrecht. Andere befassen sich mit Tierschutz, Straßenverkehrs-Ordnung, Führerscheinwesen, Sicherheit an Flughäfen, Entwicklungszusammenarbeit und nuklearer Ver- und Entsorgung. Auch Strafrechtsthemen wie die Todesstrafe, die Verjährung nach dem Strafgesetzbuch und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kommen vor. Zum Wohngeld berichtet drucksachlich.de ebenfalls: Wohngeld 2027: AfD will Kürzungen verhindern.
Wie geht es weiter?
Die Drucksache enthält keine Begründungen zu den einzelnen Petitionen. Sie listet Aktenzeichen, Wohnort der Einsender und das Thema der Eingabe auf. Der Bundestag soll nun darüber abstimmen, ob er die Empfehlungen des Ausschusses annimmt. Erst mit diesem Beschluss sind die 68 Verfahren abgeschlossen.
Weiterlesen:
Betroffen sind die Einsender der 68 Petitionen. Sie wohnen in Deutschland und teils im Ausland, etwa in der Schweiz, in Österreich, Portugal und Frankreich. Inhaltlich berühren die Eingaben vor allem Empfänger von Sozialleistungen, Beamte und gesetzlich Krankenversicherte.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen am 7. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundestag stimmt nun im Plenum darüber ab, ob er die Beschlussempfehlungen annimmt. Die Verfahren sind erst nach dieser Abstimmung abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Eine Liste, in der der Petitionsausschuss viele gleichartig entschiedene Petitionen bündelt. Der Bundestag stimmt über sie gemeinsam ab.
- Petition
- Eine schriftliche Bitte oder Beschwerde an den Bundestag, die jeder einreichen kann.
Wie viele Petitionen enthält die Sammelübersicht?
Die Sammelübersicht 330 enthält 68 Petitionen. Sie verteilen sich auf zwei Beschlussempfehlungen.
Wie viele Petitionen waren erfolgreich?
Bei drei Eingaben konnte dem Anliegen entsprochen werden. Bei 65 Eingaben war das nicht möglich.
Was passiert als Nächstes?
Der Bundestag soll die Empfehlungen des Ausschusses im Plenum annehmen. Erst dann sind die Verfahren abgeschlossen.




































































