- 117 Petitionsverfahren sollen laut Ausschuss abgeschlossen werden
- Themen reichen von Rente über Steuern bis zu Sicherungsverwahrung
- Plenum-Abstimmung über die Sammelübersicht 341 steht noch aus
Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und legt dem Plenum regelmäßig Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor. Die vorliegende Sammelübersicht 341 ist das Ergebnis der Ausschusssitzung vom 14. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/41), geleitet von der amtierenden Vorsitzenden Dr. Hülya Düber.
- 117 Petitionsverfahren — der Petitionsausschuss empfiehlt deren Abschluss in der Sammelübersicht 341.
- 7 Eingaben zum Petitionsrecht selbst — mehrere Einsender haben das Petitionsverfahren als solches zum Gegenstand ihrer Eingabe gemacht (lfd. Nr. 3, 4, 5, 59, 64, 65, 86, 106).
- 7 Eingaben zur Sicherungsverwahrung — die Nummern 111 bis 117 bilden eine thematisch zusammengefasste Gruppe zu diesem strafrechtlichen Thema.
- 6 Eingaben zur Digitalisierung der Verwaltung — mehrfach vertreten durch Einsender aus Bad Pyrmont und Balingen (lfd. Nr. 11, 12, 20, 41, 44, 55).
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltene Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8581, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Rente, Steuern, Digitalisierung, Energie und Sicherungsverwahrung — das breite Themenspektrum der Sammelübersicht 341 des Petitionsausschusses zeigt, mit welchen Anliegen Bürgerinnen und Bürger den Deutschen Bundestag direkt adressieren. Am 14. Oktober 2026 hat der Petitionsausschuss in BT-Drs. 21/8581 den Abschluss von insgesamt 117 Petitionsverfahren empfohlen.
117 Petitionen — welche Themen dominieren?
Die Liste der 117 Eingaben, die der Petitionsausschuss in seiner Sammelübersicht 341 zusammengefasst hat, umfasst Anliegen aus nahezu allen Politikbereichen. Besonders häufig vertreten sind Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung — von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit über Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht bis hin zu Regelungen zur Hinterbliebenenrente und Altersrente. Auch die Einkommensteuer und das Haushaltswesen tauchen mehrfach auf, ebenso wie das Bürgergeld (SGB II) und das Petitionsrecht selbst — letzteres ein Phänomen, bei dem Bürger das Petitionsverfahren als solches zum Gegenstand ihrer Eingabe machen.
Im Bereich Infrastruktur und Verkehr finden sich Petitionen zu Eisenbahnwesen, Schienennetz, ÖPNV, Bundesstraßen und Bahnhöfen. Mehrere Eingaben betreffen die Digitalisierung der Verwaltung sowie Energiegesetze und Energieversorgung — Themen, die auch in der laufenden parlamentarischen Debatte eine zentrale Rolle spielen, etwa im Zusammenhang mit der Stromsteuer-Diskussion.
Sicherungsverwahrung als geschlossene Gruppe
Besonders auffällig ist eine Gruppe von sieben Eingaben (lfd. Nr. 111 bis 117) zum Thema Sicherungsverwahrung, die allesamt aus Diez und Emsbüren stammen und teilweise noch aus der 20. Wahlperiode (Aktenzeichen beginnend mit Pet 4-20-) datieren. Sie zeigen, dass der Petitionsausschuss auch ältere, über Wahlperiodengrenzen hinaus anhängige Verfahren zusammenführt und abschließt.
Was gilt im Petitionsverfahren?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person — auch ohne deutschen Pass und ohne Wohnsitz in Deutschland — kann sich mit Bitten oder Beschwerden schriftlich an den Bundestag wenden. Dies belegt auch die Eingabe Nr. 94, die aus Österreich stammt und das Thema Forschung betrifft. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben, holt bei Bedarf Stellungnahmen der Bundesregierung ein und fasst seine Beschlüsse in Sammelübersichten zusammen, über die das Plenum abstimmt. Für Themen rund um Bildungsförderung oder Rentenreform gibt es dabei parallele parlamentarische Verfahren, die über den Petitionsweg hinausgehen.
Die Einsenderinnen und Einsender der 117 Petitionen kommen aus dem gesamten Bundesgebiet — von Hamburg über Saarbrücken, Leipzig, Karlsruhe und Neuss bis nach Heitersheim. Auffällig ist die Häufung von Eingaben aus einzelnen Postleitzahlbereichen, insbesondere aus 90602 Pyrbaum und 72336 Balingen, was auf aktivere Einzelpetenten hinweist, die zu mehreren Themen gleichzeitig Eingaben stellen.
Nächster Schritt: Plenum-Abstimmung
Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses liegt dem Bundestag nun vor. Das Plenum muss der Sammelübersicht 341 noch zustimmen, bevor die Verfahren formal als abgeschlossen gelten. Ein genaues Abstimmungsdatum geht aus BT-Drs. 21/8581 nicht hervor; die Tagesordnung des Bundestages gibt darüber Aufschluss, wie etwa der Überblick unter Heute im Bundestag zeigt.
Betroffen sind die Einsenderinnen und Einsender der 117 Petitionen aus verschiedenen deutschen Städten und Regionen, darunter Lübeck, Offenburg, Hamburg, Saarbrücken, Leipzig, Balingen, Pyrbaum und Neuss sowie eine Eingabe aus Österreich. Sie haben sich mit Anliegen zu Rentenversicherung, Steuern, Digitalisierung, Energie, Verkehr, Bürgergeld und weiteren Themen an den Bundestag gewandt.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung zum Abschluss der 117 Verfahren am 14. Oktober 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag-Plenum über die Sammelübersicht 341 steht noch aus. Mit Annahme der Beschlussempfehlung wären die Petitionsverfahren formal beendet.
- Petitionsrecht
- Das in Art. 17 Grundgesetz verankerte Recht jeder Person, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben.
- Sammelübersicht
- Regelmäßig vom Petitionsausschuss vorgelegtes Dokument, das mehrere abschließend beratene Petitionen bündelt und dem Plenum zur Abstimmung vorlegt.
- Sicherungsverwahrung
- Eine strafrechtliche Maßnahme, bei der gefährliche Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe zum Schutz der Allgemeinheit weiter verwahrt werden können.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Das Plenum stimmt dann über die gesamte Sammlung ab.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Der Ausschuss hat die Eingabe geprüft und hält das Verfahren für abgeschlossen — sei es, weil dem Anliegen entsprochen wurde, weil es nicht umsetzbar war oder weil gesetzliche Regelungen bereits bestehen.
Wie viele Petitionen umfasst die Sammelübersicht 341?
Die Sammelübersicht 341 (BT-Drs. 21/8581) umfasst insgesamt 117 Petitionsverfahren aus der 20. und 21. Wahlperiode.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8581 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































