- 3 Familienrecht-Petitionen zur Überweisung ans Justizministerium empfohlen
- Petitionsausschuss fasste Beschlüsse am 4. November 2026
- Bundestag muss Empfehlung noch abschließend annehmen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern und fasst diese regelmäßig in Sammelübersichten zusammen. Die Sammelübersicht 363 umfasst Beschlüsse vom 4. November 2026 (Protokoll Nr. 21/42). Die drei vorliegenden Petitionen betreffen das Familienrecht und stammen von Einsendern aus Erfurt, Schwaig bei Nürnberg und Gaimersheim.
Im Detail
Die Petitionen der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/8963, Petitionsausschuss
Drei Bürger aus verschiedenen Teilen Deutschlands haben Petitionen zum Familienrecht an den Deutschen Bundestag gerichtet. Der Petitionsausschuss hat diese Eingaben am 4. November 2026 behandelt und empfiehlt dem Bundestag, sie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen. Die Empfehlung ist Teil der Sammelübersicht 363, die im Rahmen des Protokolls Nr. 21/42 erarbeitet wurde.
Drei Familienrecht-Petitionen im Überblick
Die drei Petitionen tragen die Aktenzeichen Pet 4-21-07-472-002173 (Erfurt), Pet 4-21-07-472-004610 (Schwaig bei Nürnberg) und Pet 4-21-07-472-004954 (Gaimersheim). Die Drucksache 21/8963 weist als Themenbereich einheitlich Familienrecht aus, enthält jedoch keine inhaltliche Beschreibung der einzelnen Anliegen. Dies ist bei Sammelübersichten üblich, da die Detailbegründungen in separaten Ausschussprotokollen dokumentiert werden.
Was bedeutet die Empfehlung zur Materialüberweisung?
Die Überweisung als Material ist eine von mehreren Möglichkeiten, wie der Petitionsausschuss mit Eingaben verfahren kann. Sie bedeutet, dass die zuständige Bundesbehörde — hier das Justizministerium — die Petition bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen soll. Eine Verpflichtung zur konkreten Umsetzung oder Stellungnahme geht damit nicht einher. Für die Petitionssteller hat dies den Effekt, dass ihre Anliegen in den parlamentarischen Prozess eingespeist werden, ohne dass ein unmittelbares gesetzgeberisches Handeln folgt. Stärker bindende Beschlussformen wären etwa die Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung.
Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, jede eingereichte Petition zu behandeln und dem Einreicher eine Antwort zu erteilen. Im Familienrecht haben Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit häufig Anliegen zu Themen wie Sorgerecht, Unterhalt oder dem Kindschaftsrecht eingereicht.
Die Sammelübersicht 363 liegt dem Bundestag nun als Drucksache 21/8963 zur abschließenden Abstimmung vor. Erst nach der Annahme durch das Plenum werden die Petitionen offiziell an das Bundesministerium weitergeleitet. Weitere parlamentarische Vorgänge, in denen Bürgeranliegen eine Rolle spielen, finden sich etwa im Bereich des Menschenrechtsschutzes oder bei Reformvorhaben wie der Pflegereform PNOG.
Betroffen sind die drei Petitionssteller aus Erfurt (99098), Schwaig bei Nürnberg (90571) und Gaimersheim (85080), die Anliegen im Bereich Familienrecht an den Bundestag gerichtet haben. Mittelbar betrifft das Thema Familienrecht alle Personen, die von familienrechtlichen Regelungen berührt sind.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 363 im Bundestags-Plenum steht noch aus. Nach einer Annahme durch den Bundestag werden die Petitionen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zugeleitet.
- Als Material überweisen
- Eine Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis gebracht, ohne dass dieses zu einer Stellungnahme oder Reaktion verpflichtet ist.
- Sammelübersicht
- Regelmäßige Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse des Ausschusses, über die der Bundestag gesammelt abstimmt.
- Petitionsausschuss
- Parlamentarischer Ausschuss, der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern prüft und dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vorlegt.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium lediglich zur Kenntnis übermittelt. Das Ministerium ist nicht verpflichtet, die Forderungen umzusetzen, muss die Petition aber bei seiner Arbeit berücksichtigen.
Was passiert nach der Ausschussempfehlung?
Der Bundestag muss die Empfehlung des Petitionsausschusses im Plenum noch annehmen. Erst danach wird die Petition offiziell an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet.
Worum geht es in den Familienrecht-Petitionen?
Die Drucksache nennt drei Eingaben zum Thema Familienrecht aus Erfurt, Schwaig bei Nürnberg und Gaimersheim. Konkrete Inhalte der Petitionen sind in der Sammelübersicht nicht ausgeführt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8963 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































