- 8 Petitionen aus verschiedenen Themenbereichen geprüft
- 2 Petitionen zur Verwaltungsdigitalisierung als Material überwiesen
- Landwirtschaftliche Krankenversicherung: Anliegen teilweise erfüllt
Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jeder Mensch – auch aus dem Ausland – kann sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und gibt dem Bundestag eine Empfehlung. Die Sammelübersicht 348 (BT-Drs. 21/8588) vom 14. Oktober 2026 fasst Beschlüsse des Ausschusses aus seiner Sitzung (Protokoll Nr. 21/41) zusammen. Die vorliegende Fassung ist als Vorabfassung gekennzeichnet und wird durch eine lektorierte Version ersetzt.
- 8 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 348 erfasst und vom Petitionsausschuss beraten
- 4 Beschlussempfehlungen — der Ausschuss fasst die 8 Petitionen in vier unterschiedlich begründete Empfehlungsgruppen zusammen
- 2 Petitionen — zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung sollen abgeschlossen werden, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8588, Petitionsausschuss, 14. Oktober 2026
Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Eingaben zu Verwaltungsdigitalisierung, sozialen Netzwerken oder der landwirtschaftlichen Krankenversicherung an den Deutschen Bundestag gewandt haben, erhalten mit der Drucksache 21/8588 vom 14. Oktober 2026 Auskunft darüber, wie der Petitionsausschuss ihre Anliegen bewertet hat. Die Sammelübersicht 348 umfasst insgesamt 8 Petitionen, die in vier Beschlussempfehlungen gebündelt sind.
Petitionsausschuss empfiehlt vier unterschiedliche Verfahrensweisen
In der Beschlussempfehlung 1 schlägt der Ausschuss vor, eine Petition zum Thema Onlinedienste und soziale Netzwerke dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen. Das bedeutet: Das Ministerium soll die Eingabe bei seiner künftigen Arbeit berücksichtigen, ohne dass unmittelbar eine Gesetzesänderung verlangt wird.
Die Beschlussempfehlung 2 betrifft vier Petitionen zur Digitalisierung der Verwaltung. Auch diese sollen als Material an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen werden. Die Einsender kommen aus Bad Laer, Glauchau, Österreich und Leipzig – ein Hinweis darauf, dass das Thema Verwaltungsdigitalisierung bundesweit und grenzüberschreitend Bürger bewegt.
Landwirtschaftliche Krankenversicherung: Teilweise Abhilfe
Die Beschlussempfehlung 3 empfiehlt den Abschluss zweier Petitionen zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Begründung: Den Anliegen der Einsender aus Stockheim und Moringen sei teilweise entsprochen worden. Dies ist eine der wenigen Kategorien, in denen Petenten eine zumindest teilweise positive Rückmeldung erhalten.
Mit der Beschlussempfehlung 4 schließlich soll das Verfahren zu einer Petition über Fördermaßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft abgeschlossen werden, die von einem Einsender aus Rednitzhembach stammt.
Was gilt aktuell?
Der Petitionsausschuss hat die Beschlussempfehlungen in seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 (Protokoll Nr. 21/41) gefasst. Die vorliegende Drucksache ist eine Vorabfassung, die durch die lektorierte Version ersetzt wird. Vorsitzende des Ausschusses ist derzeit amtierend Dr. Hülya Düber. Die abschließende Abstimmung des Bundestages im Plenum über die Sammelübersicht 348 steht noch aus.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Es gibt jedem Menschen – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort – das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss ist das parlamentarische Gremium, das diese Eingaben prüft und dem Plenum eine Empfehlung ausspricht. Wie die parlamentarische Tagesordnung vom 15. Oktober 2026 zeigt, werden solche Sammelübersichten regelmäßig in das Plenum eingebracht.
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Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die Petitionen zu den Themen Onlinedienste und soziale Netzwerke, Verwaltungsdigitalisierung, landwirtschaftliche Krankenversicherung und Wirtschaftsförderungsmaßnahmen eingereicht haben. Die Einsender kommen aus verschiedenen Regionen Deutschlands sowie aus Österreich.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 14. Oktober 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum über die Annahme der Sammelübersicht 348 steht noch aus.
- Petition
- Eine schriftliche Bitte oder Beschwerde, die jeder Mensch gemäß Artikel 17 Grundgesetz an den Deutschen Bundestag richten kann.
- Als Material überweisen
- Eine Petition wird dem zuständigen Bundesministerium zur Kenntnis und Berücksichtigung bei seiner Arbeit zugeleitet, ohne dass eine konkrete Gesetzesänderung verlangt wird.
- Sammelübersicht
- Regelmäßig veröffentlichte Zusammenfassung mehrerer Petitionsentscheidungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere behandelte Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor, wie mit den einzelnen Anliegen umzugehen ist.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Wird eine Petition 'als Material überwiesen', leitet der Bundestag sie an das zuständige Bundesministerium weiter, damit dieses die Eingabe bei seiner künftigen Arbeit berücksichtigt.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Das Verfahren gilt als beendet, entweder weil dem Anliegen entsprochen wurde, weil eine Lösung nicht möglich ist oder weil den Petenten zumindest teilweise geholfen werden konnte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8588 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































