Schiedsverfahrensrecht wird modernisiert
Datum: 10. Juni 2026
Kabinettsbeschluss zur Reform des Schiedsverfahrensrechts
Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts beschlossen. Die Reform zielt darauf ab, das geltende Schiedsverfahrensrecht an aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Anforderungen anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.
Das Schiedsverfahren ist ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere im internationalen Handels- und Investitionsschutzrecht. Die geplanten Änderungen sollen Verfahren beschleunigen, Transparenz erhöhen und die Durchsetzbarkeit von Schiedssprüchen verbessern. Konkret vorgesehen sind Anpassungen an internationale Standards sowie Regelungen zur digitalen Durchführung von Schiedsverfahren.
Parlamentarische Folgeschritte
Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Dort wird er zunächst in der ersten Lesung beraten und anschließend in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend wird der Rechtsausschuss des Bundestages tätig. Je nach Umfang der Änderungen können auch die Ausschüsse für Wirtschaft und Energie sowie für Justiz mitberaten.
Nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag geht das Gesetzgebungsverfahren an den Bundesrat. Ob eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, hängt vom konkreten Regelungsinhalt ab. Sollte das Gesetz bundesrats-pflichtig sein, muss es von der Mehrheit der Bundesländer gebilligt werden. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten kann ein Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Gesetzgebungsverfahren im Überblick
Das formale Verfahren sieht folgende Schritte vor: Nach dem positiven Kabinettsbeschluss erfolgt die Einbringung im Bundestag. Während der parlamentarischen Beratungen können Änderungsanträge eingereicht werden. Der Rechtsausschuss wird eine ausführliche Stellungnahme erarbeiten und Sachverständige anhören.
Parallel dazu wird die Bundesregierung Ländervertreter einbeziehen, um eine reibungslose Abstimmung im Bundesrat vorzubereiten. Bei zustimmungspflichtigen Vorschriften muss eine Ratifizierung durch die Länderkammern erfolgen.
Mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident und Bundeskanzler nach bestandener parlamentarischer Hürde sowie Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Modernisierungsgesetz zum Schiedsverfahrensrecht Bestandteil der deutschen Rechtsordnung.
➜ Originaler Kabinettsbeschluss


























































