- Bund fördert CLAIM gGmbH 2025 mit 373.000 Euro aus dem BMI
- 2026 sinkt der BMI-Anteil auf 300.095 Euro
- Kein Verfassungsschutzbezug zu CLAIM laut Bundesregierung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7494 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die CLAIM gGmbH (Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit) erhält seit mehreren Jahren Bundeszuschüsse aus verschiedenen Ministerien. Eine frühere Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/2176) hatte bereits Daten zu geförderten Veranstaltungen erfragt. Die aktuelle Anfrage (BT-Drs. 21/7269) zielt darauf ab, die Förderdaten für den Zeitraum Oktober 2025 bis Mai 2026 zu aktualisieren und zu klären, ob beteiligte Organisationen unter Verfassungsschutzbeobachtung stehen.
- 373.000 Euro — BMI-Förderung für CLAIM gGmbH im Haushaltsjahr 2025
- 300.095 Euro — BMI-Förderung für CLAIM gGmbH im Haushaltsjahr 2026
- 230.450 Euro — Förderung durch die Antirassismus-Beauftragte (über Teilseiend e. V.) im Jahr 2025
- 27.133 Euro — Förderung durch die Antirassismus-Beauftragte im Jahr 2026 (bis Mai)
- 2 Veranstaltungen — geförderte Fachveranstaltungen im Zeitraum November 2025 bis Februar 2026
Im Detail
Dem Bundesministerium des Innern liegen zur CLAIM gGmbH keine Erkenntnisse vor.
— BT-Drs. 21/7494, Antwort zu Frage 3
Der Bund hat der CLAIM gGmbH (Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit) im Haushaltsjahr 2025 allein aus dem Bundesinnenministerium 373.000 Euro und 2026 weitere 300.095 Euro gezahlt. Hinzu kommen Mittel der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus: 230.450 Euro für 2025 und 27.133 Euro für 2026. Die Zahlen stammen aus der Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/7494 vom 5. August 2026.
CLAIM-Förderung aus mehreren Quellen
Die CLAIM-Förderung verteilt sich auf verschiedene Bundesstellen. Das Bundesinnenministerium unterstützt die CLAIM gGmbH für jeweils ganzjährige Projektmaßnahmen. Die Antirassismus-Beauftragte fördert die Projektarbeit in Trägerschaft von Teilseiend e. V. Zusätzlich verweist die Bundesregierung auf Mittel aus dem Programm Demokratie leben! des zuständigen Bundesministeriums, ohne dort spezifische Beträge zu nennen — sie verweist stattdessen auf eine Online-Förderdatenbank.
Damit summieren sich die bekannten Förderbeträge allein aus BMI und Antirassismus-Beauftragter für 2025 auf rund 603.000 Euro, für 2026 — hochgerechnet bis Mai — auf gut 327.000 Euro. Die Gesamtförderung inklusive Demokratie leben! ist aus der Drucksache nicht vollständig zu entnehmen.
Geförderte Veranstaltungen
Auf die Frage nach konkret geförderten Veranstaltungen nennt die Bundesregierung zwei Maßnahmen: eine Fachveranstaltung zum Thema „Antimuslimischer Rassismus in Behörden: Herausforderungen und Handlungsperspektiven“ (November 2025) sowie ein digitales Netzwerk-Forum zur Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteure im Themenfeld antimuslimischer Rassismus (Februar 2026). Spezifische Ausgaben für einzelne Veranstaltungen weist die Bundesregierung nicht aus — eine solche Aufteilung sei nicht möglich.
Verfassungsschutz: Keine Erkenntnisse zu CLAIM
Die AfD-Fraktion hatte außerdem gefragt, ob beteiligte Organisationen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Bundesregierung stellt klar, dass es sich bei der CLAIM gGmbH um eine Einzelorganisation handelt, an der keine weiteren Organisationen beteiligt sind. Dem Bundesinnenministerium liegen zur CLAIM gGmbH keine einschlägigen Erkenntnisse vor.
Die Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/2176) an, die bereits Grunddaten zur CLAIM-Förderung erhoben hatte. Mit der aktuellen Anfrage (BT-Drs. 21/7269) sollten die Daten um den Zeitraum Oktober 2025 bis Mai 2026 ergänzt werden. Ähnliche Fragen zur staatlichen Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen tauchen auch in anderen Bereichen auf, etwa bei der Medienförderung durch Bundesministerien oder der Förderung rohstoffpolitischer Vorhaben.
Weiterlesen:
- Medienförderung: Bundesministerien finanzieren 15 Projekte gegen…
- Rohstoffpolitik: Grüne fragen nach Bundesausgaben seit 2020
Betroffen sind die CLAIM gGmbH als Fördermittelempfängerin sowie der Trägerverein Teilseiend e. V., über den die Antirassismus-Beauftragte Mittel auszahlt. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, da die Förderung aus dem Bundeshaushalt finanziert wird.
Die Bundesregierung hat Frage 1 und 3 vollständig beantwortet. Bei Frage 2 verweist sie darauf, dass eine Ausweisung spezifischer Ausgaben für einzelne Veranstaltungen nicht möglich ist; die Förderzuständigkeit über das Programm 'Demokratie leben!' beantwortet sie nur per Link-Verweis.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. CLAIM-Förderung: AfD fragt nach Bundesmitteln für Antidiskriminierungsnetzwerk →
- CLAIM gGmbH
- Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit, eine gemeinnützige Gesellschaft, die Projekte gegen antimuslimischen Rassismus umsetzt.
- Demokratie leben!
- Bundesprogramm des zuständigen Bundesministeriums zur Förderung von Demokratie und gegen Extremismus und Diskriminierung.
- Antirassismus-Beauftragte
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, die zugleich das Amt der Antirassismus-Beauftragten innehat.
Was ist CLAIM?
CLAIM (Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit) ist eine gemeinnützige GmbH, die sich gegen Diskriminierung von Muslimen einsetzt und vom Bund über mehrere Fördertöpfe unterstützt wird.
Aus welchen Töpfen kommt die Förderung?
Die Förderung kommt aus dem Bundesinnenministerium, dem Programm 'Demokratie leben!' sowie von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration und Antirassismus.
Wird CLAIM vom Verfassungsschutz beobachtet?
Nein. Das Bundesministerium des Innern erklärt, dass ihm zur CLAIM gGmbH keine einschlägigen Erkenntnisse vorliegen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7494 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































