- Bis zu 7,5 Mrd. Euro Investitionsbedarf laut DJI-Schätzung von 2019
- Viele Kommunen können 3,5-Mrd.-Bundesförderung wegen Eigenanteil nicht abrufen
- Kostenbasis seit 2019 durch Baupreis- und Tarifsteigerungen überholt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7586 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Ganztagsförderungsgesetz wurde 2021 verabschiedet und schafft einen schrittweise wirksam werdenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Kostenschätzungen basieren auf Modellrechnungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aus dem Jahr 2019, die Investitionskosten von bis zu 7,5 Mrd. Euro und laufende Betriebskosten von rund 4,5 Mrd. Euro jährlich bei Vollauslastung ausweisen. Bereits im Gesetzgebungsverfahren forderten der Bundesrat und kommunale Spitzenverbände eine stärkere Bundesbeteiligung. Seit 2019 sind Baupreise und Tarifabschlüsse erheblich gestiegen, was die Frage aufwirft, ob die ursprüngliche Kostenbasis noch trägt.
- 7,5 Mrd. Euro — Investitionskosten für zusätzliche Ganztagsplätze laut DJI-Schätzung (2019)
- 4,5 Mrd. Euro/Jahr — Laufende Betriebskosten bei Vollauslastung laut DJI-Schätzung (2019)
- 3,5 Mrd. Euro — Bundesinvestitionshilfen, die viele Kommunen wegen fehlender Eigenanteile nicht abrufen können
- 1,3 Mrd. Euro/Jahr — Umsatzsteueranteil des Bundes für Betriebskosten, der ab 2030 erreicht werden soll
- 17 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Kosten, Personal und Finanzierung
Im Detail
Viele Kommunen – vor allem überschuldete „Haushaltssicherungskommunen“ – können die bereitgestellten Bundesinvestitionshilfen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro nicht abrufen, da sie den erforderlichen kommunalen Eigenanteil finanziell nicht aufbringen können oder an bürokratischen Hürden scheitern.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7586
Der Ganztagsanspruch für Grundschulkinder ist seit dem 1. August 2026 Realität — zumindest auf dem Papier. In der Praxis stoßen viele Kommunen an finanzielle und personelle Grenzen. Die AfD-Fraktion stellt dazu mit BT-Drs. 21/7586 vom 14. August 2026 insgesamt 17 Fragen an die Bundesregierung und beleuchtet damit ein strukturelles Problem, das sich seit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes im Jahr 2021 abgezeichnet hat.
Kostenbasis aus 2019 unter Druck
Die finanziellen Annahmen des Ganztagsförderungsgesetzes beruhen auf Modellrechnungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aus dem Jahr 2019. Das DJI schätzte die Investitionskosten für zusätzliche Betreuungsplätze auf bis zu 7,5 Mrd. Euro bundesweit, die laufenden Betriebskosten bei Vollauslastung auf rund 4,5 Mrd. Euro jährlich. Seit diesen Berechnungen sind jedoch Baupreise und Tarifabschlüsse erheblich gestiegen. Die Anfrage fragt daher, ob die Bundesregierung diese Datenbasis noch für belastbar hält und ob eine externe, vom DJI unabhängige Überprüfung der Kostenannahmen geplant ist.
Was gilt aktuell?
Der Bund stellt für den Ausbau der Ganztagsbetreuung 3,5 Mrd. Euro Investitionshilfen bereit. Hinzu kommt ein wachsender Umsatzsteueranteil für Betriebskosten, der ab 2030 jährlich 1,3 Mrd. Euro erreichen soll. Trotz dieser Mittel können viele Kommunen — insbesondere überschuldete Haushaltssicherungskommunen — die Bundesgelder nicht abrufen, weil sie den erforderlichen kommunalen Eigenanteil nicht aufbringen können oder an bürokratischen Hürden scheitern. Der verbleibende Großteil der laufenden Betriebskosten liegt dauerhaft bei Ländern und Gemeinden.
Konnexitätsprinzip greift nicht rückwirkend
Ein zentrales Spannungsfeld der Anfrage ist das Verhältnis des Ganztagsförderungsgesetzes zur Vereinbarung, die Bund und Länder am 25. Juni 2026 getroffen haben. Dabei einigten sich beide Seiten darauf, bei neuen Bundesgesetzen den Grundsatz der Veranlassungskonnexität — „Wer bestellt, bezahlt“ — stärker zu berücksichtigen. Das bereits 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz fällt jedoch nicht unter diese Regelung, obwohl seine finanziellen Hauptwirkungen erst jetzt eintreten. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung eine nachträgliche Angleichung erwägt oder warum sie das Gesetz von diesem Prinzip ausnimmt. Ähnliche Fragen zur Finanzierungsverantwortung des Bundes bei bundesgesetzlich angeordneten Aufgaben stellen sich auch in anderen Bereichen, etwa bei der Förderung des Zivilen Friedensdienstes.
Personalmangel als strukturelle Bremse
Neben der Finanzierungsfrage thematisiert die Anfrage den massiven Personalmangel im Ganztagsbereich. Gefragt wird nach Teilzeitquoten, Befristungsquoten und dem Anteil von Minijobs beim pädagogischen Personal in Horten und Grundschulen — aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Trägergruppen für die Jahre 2019 bis 2026. Zudem interessiert die Fraktion, wie viele Personen über Programme der Bundesagentur für Arbeit bislang erfolgreich für den schulischen Ganztag qualifiziert wurden. Der konkrete Personalbedarf für das Schuljahr 2026/2027, aufgegliedert nach pädagogischen Fachkräften, Fachkräften und Ergänzungskräften, ist ebenso Gegenstand der Anfrage.
Wahlfreiheit für Familien als Streitpunkt
Mehrere Fragen richten sich gegen die sozialpolitische Ausrichtung des Ganztagsanspruchs selbst. Die Anfrage stellt in Frage, ob der Rechtsanspruch auf Familien mit nachgewiesenem Erwerbsbedarf konzentriert werden sollte, um Kosten zu begrenzen. Frage 17 thematisiert die Einführung eines bundesweiten „Familiengeldes“ als direkte Transferzahlung für Eltern, die keinen Ganztagsplatz nutzen, um laut der Anfrage eine echte Wahlfreiheit bei der Erziehung zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um eine politische Forderung der Fragesteller, die nicht als objektiver Befund zu werten ist.
Altersarmut im Blick
Die Anfrage greift auch die Beschäftigungssituation der überwiegend weiblichen Beschäftigten bei freien Trägern im Ganztagsbereich auf. Gefragt wird nach Tarifbindung und Lohnniveau im Vergleich zu kommunalen Trägern sowie nach dem Risiko von Altersarmut infolge niedriger Löhne und geringer Wochenarbeitszeiten. Vergleichbare Debatten über Beschäftigungsbedingungen in geförderten Bereichen führt der Bundestag auch im Kontext anderer Förderprogramme, etwa beim Bürgergeld-Weiterbildungsprogramm.
Die Bundesregierung muss die Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die deutschen Kommunen, insbesondere finanzschwache Haushaltssicherungskommunen, die den Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht aus eigener Kraft stemmen können. Mittelbar sind Familien mit Grundschulkindern betroffen — sowohl jene, die auf Betreuungsplätze angewiesen sind, als auch jene, die Betreuung im familiären Umfeld bevorzugen. Ebenso betroffen ist das pädagogische Personal im Ganztagsbereich, das laut Anfrage häufig unter prekären Beschäftigungsbedingungen arbeitet.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7586) ist am 14. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Ganztagsförderungsgesetz
- Bundesgesetz von 2021, das einen schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem 1. August 2026 begründet.
- Veranlassungskonnexität
- Verfassungsrechtliches Prinzip, wonach die staatliche Ebene, die eine Aufgabe gesetzlich vorschreibt, auch deren Finanzierung sicherstellen muss.
- Haushaltssicherungskommune
- Gemeinde, die aufgrund chronischer Unterfinanzierung unter Aufsicht der Kommunalaufsicht steht und keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann.
Wann gilt der Ganztagsanspruch für Grundschulkinder?
Der bundesgesetzliche Rechtsanspruch tritt schrittweise ab dem 1. August 2026 mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 in Kraft.
Wie viel Geld stellt der Bund für den Ganztag bereit?
Der Bund stellt 3,5 Mrd. Euro Investitionshilfen bereit sowie einen wachsenden Umsatzsteueranteil, der ab 2030 auf 1,3 Mrd. Euro jährlich ansteigen soll.
Warum können manche Kommunen die Bundesgelder nicht abrufen?
Überschuldete Kommunen scheitern laut der Kleinen Anfrage daran, den notwendigen kommunalen Eigenanteil aufzubringen, oder stoßen auf bürokratische Hürden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7586 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































