- AfD pflegt laut Anfrage drei internationale Achsen: Österreich, USA, Russland
- Verfassungsschutz stuft AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall ein
- 23 Fragen zu Einreiseverboten, Finanzströmen und Sicherheitsrisiken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7579 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall; einzelne Landesverbände wie Sachsen-Anhalt und Thüringen sind nach Angaben der jeweiligen Landesämter bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Im Januar 2026 reiste laut Presseberichten eine Delegation des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt nach Salzburg, um sich bei der dort mitregierenden FPÖ auf eine mögliche Regierungsübernahme nach der Landtagswahl am 6. September 2026 vorzubereiten. Im Dezember 2025 besuchten nach Medienberichten mindestens rund zwei Dutzend AfD-Abgeordnete die USA; im Juni 2026 traten mehrere AfD-Politiker beim St. Petersburg International Economic Forum unter der Schirmherrschaft von Wladimir Putin auf. Das Europäische Parlament hat am 7. Juli 2026 einen Antrag auf Prüfung der ESN durch die zuständige EU-Aufsichtsbehörde gestellt.
- 23 Hauptfragen — davon viele mit mehreren Unteraspekten (a–e), insgesamt mehr als 40 Einzelaspekte
- 3 internationale Achsen — Österreich/FPÖ, USA/Republikanische Partei, Russland/SPIEF
- Dezember 2025 — Zeitpunkt der AfD-USA-Reise mit mindestens rund zwei Dutzend Abgeordneten
- 7. Juli 2026 — Beschluss des Europäischen Parlaments, ein Prüfverfahren gegen die ESN einzuleiten
- 6. September 2026 — Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, auf die sich der AfD-Landesverband laut Presseberichten mit FPÖ-Beratung vorbereitet
Im Detail
Es geht um den gezielten Austausch von Strategien für die Übernahme und den Umbau staatlicher Institutionen durch eine in Teilen gesichert rechtsextremistische Partei.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7579, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die internationale Vernetzung der AfD mit rechtsextremen Parteien und ausländischen Regierungsakteuren steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7579, eingereicht am 14. August 2026). Die 23 Fragen richten sich an die Bundesregierung und decken ein breites Spektrum ab: von konkreten Treffen zwischen AfD und FPÖ bis hin zur Frage, ob ausländische Staaten AfD-Politikern die Einreise verweigert haben.
Drei Achsen der AfD-Vernetzung
Laut Vorbemerkung der Fragesteller verläuft die internationale Vernetzung der AfD entlang dreier Achsen. Die erste führt nach Österreich: Im Januar 2026 reiste nach Presseberichten eine Delegation des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt — der vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist — zu einer Klausurtagung nach Salzburg, um sich bei der dort mitregierenden FPÖ auf eine mögliche Regierungsübernahme nach der Landtagswahl am 6. September 2026 vorzubereiten. Im Mai 2026 besuchte demnach auch eine sächsische AfD-Delegation FPÖ-Funktionäre in Graz. Bereits im Juli 2025 unterzeichneten die Berliner AfD-Fraktion und die Wiener FPÖ eine Kooperationsvereinbarung zu den Bereichen Sicherheit, Migration, Bildung und Wohnen.
Die zweite Achse führt in die USA. Im Dezember 2025 reisten laut Presseberichten mindestens rund zwei Dutzend AfD-Abgeordnete aus Bundestag, Europaparlament und Landtag Sachsen-Anhalt in die Vereinigten Staaten. Auf dem Programm standen demnach die Gala des New York Young Republican Club, Treffen mit republikanischen Kongressabgeordneten und Gespräche im US-Außenministerium. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass diese Reisen zumindest teilweise aus steuerfinanzierten Mitteln erfolgten. Die Anfrage erkundigt sich zudem nach möglichen Zuwendungen aus den USA an die AfD und deren Vereinbarkeit mit dem Verbot der Annahme von Spenden aus Nicht-EU-Staaten nach § 25 des Parteiengesetzes.
Die dritte Achse führt nach Russland. Beim St. Petersburg International Economic Forum (SPIEF) Anfang Juni 2026, das unter der Schirmherrschaft von Wladimir Putin steht, traten nach Medienberichten mehrere AfD-Politiker auf — darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier, der energiepolitische Sprecher Steffen Kotré, Europaabgeordneter Petr Bystron und der sächsische Landesvorsitzende Jörg Urban. Die Grünen fragen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über ein von Frohnmaier vorbereitetes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen den USA und Russland hat, an dem US-Sondergesandter Steve Witkoff und der russische Sondergesandte Kirill Dmitriev beteiligt sein sollen.
Verfassungsschutzverbund und Sicherheitsrisiken
Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Anfrage beim Schutz sensibler Informationen. Als Referenzfall dient der österreichische Verfassungsschutz-Skandal: Der ehemalige BVT-Mitarbeiter Egisto Ott steht im Verdacht, Informationen im Auftrag FPÖ-naher Personen und des russischen Spionagenetzwerks um Jan Marsalek weitergegeben zu haben. Sein mutmaßlicher Auftraggeber Hans-Jörg Jenewein ist inzwischen Pressesprecher der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen. Die Grünen fragen die Bundesregierung, welche Vorkehrungen der Verfassungsschutzverbund für den Fall getroffen hat, dass eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei eine Landesregierung übernimmt — insbesondere mit Blick auf den Zugang zu Verschlusssachen und die Innenministerkonferenz. Außerdem wird gefragt, ob ein strukturierter Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem österreichischen Nachrichtendienst DSN stattfindet.
Identitäre Bewegung, ESN und internationale Neonazi-Treffen
Weitere Fragen betreffen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, den zentralen Verbreiter des „Remigration“-Konzepts, seine Einreisen nach Deutschland sowie mögliche personelle Verbindungen zur AfD. Die Anfrage erkundigt sich zudem nach der Rolle der Europapartei „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) als Vernetzungsplattform und nach der Haltung der Bundesregierung zum Prüfverfahren des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2026 gegen die ESN. Schließlich fragen die Grünen nach der Teilnahme deutscher Rechtsextremer am „Tag der Ehre“ in Budapest — einem geschichtsrevisionistischen Treffen militanter Neonazis — in den Jahren 2025 und 2026 sowie nach der Rolle verbotener Netzwerke wie „Blood & Honour“ und „Hammerskins“ bei dessen Organisation.
AfD-Vernetzung als Gegenstand des Verfassungsschutzes
Die Anfrage richtet sich auch an die Beobachtungspraxis des Bundesamts für Verfassungsschutz: Inwieweit sind die internationalen Kontakte der AfD Gegenstand der Beobachtung, und welche Rolle spielen sie für die Einstufung der Gesamtpartei? Außerdem wird gefragt, in wie vielen Fällen ausländische Staaten AfD-Politikern seit 2024 die Einreise verweigert haben — ein Aspekt, der durch den bekannt gewordenen Fall des Europaabgeordneten Petr Bystron aktuell ist, dem Großbritannien im Mai 2026 die Electronic Travel Authorisation verweigerte. Ähnliche Angaben liegen zu Jurij Kofner vor, dem Fachreferenten der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, dem die Einreise in die USA verwehrt worden sein soll.
Mehr zur parlamentarischen Kontrolle von Sicherheits- und Außenpolitikfragen findet sich in den Berichten zu Rüstungsexporten und parlamentarischer Kontrolle sowie zu Abschiebekriterien und Sicherheitsfragen.
Weiterlesen:
- Anti-Schwarzer Rassismus: Linke stellt 16 Fragen an Bundesregierung
- Stiftung EVZ: AfD fragt nach Projekten und Mittelverwendung
Betroffen sind potenziell Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die im Verfassungsschutzverbund zusammenarbeiten, sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Anfrage auf Reisen hinweist, die zumindest teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sein sollen. Mittelbar berührt die Anfrage alle Bürgerinnen und Bürger, soweit sie die Integrität demokratischer Wahlen und staatlicher Institutionen betrifft.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7579) ist am 14. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Verfassungsschutzverbund
- Das kooperative System aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den 16 Landesämtern, das Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen austauscht und koordiniert.
- ESN – Europa der souveränen Nationen
- Eine 2024 gegründete Fraktion im Europäischen Parlament, der unter anderem die AfD angehört. Das Europäische Parlament hat 2026 ein Prüfverfahren zur Vereinbarkeit mit EU-Grundwerten beantragt.
- Identitäre Bewegung
- Eine rechtsextreme, transnationale Bewegung, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ihr österreichischer Vertreter Martin Sellner gilt als zentraler Verbreiter des 'Remigration'-Konzepts.
Was sind die drei Achsen der AfD-Vernetzung laut Anfrage?
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller verlaufen die Verbindungen nach Österreich (FPÖ), in die USA (republikanisches Milieu und Trump-Umfeld) sowie nach Russland (SPIEF-Wirtschaftsforum unter Putin-Schirmherrschaft).
Warum fragen die Grünen nach dem Verfassungsschutzverbund?
Die Anfrage thematisiert, welche Vorkehrungen getroffen wurden, falls eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei eine Landesregierung übernimmt und damit Zugang zu sensiblen Sicherheitsinformationen erhält.
Was hat der österreichische Fall Egisto Ott damit zu tun?
Egisto Ott, ein ehemaliger Mitarbeiter des österreichischen Verfassungsschutzes, steht laut Vorbemerkung im Verdacht, sensible Informationen im Auftrag von FPÖ-nahen Personen und des russischen Netzwerks um Jan Marsalek weitergegeben zu haben. Die Fragesteller sehen darin einen Präzedenzfall für mögliche Risiken in Deutschland.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7579 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































