- EU erlaubt Abwasserwiederverwendung in der Landwirtschaft seit Juni 2023
- Deutschland nutzt aufbereitetes Klarwasser bisher kaum – nur in Pilotprojekten
- Spurenstoffe und Infrastrukturkosten bremsen den breiten Einsatz
Wiederverwendung von Abwasser in Landwirtschaft und Städten
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Juli 2026 eine Analyse zur Wiederverwendung von geklärtem Abwasser in der Landwirtschaft und im urbanen Raum vorgelegt. Das Dokument beleuchtet den europäischen Rechtsrahmen, den Stand in Deutschland sowie die Anforderungen an die Qualität des Bewässerungswassers.
Rechtlicher Rahmen in der EU
Seit dem 26. Juni 2023 regelt die EU-Verordnung 2020/741 die Nutzung von aufbereitetem Abwasser zur Bewässerung. Sie legt Mindestanforderungen fest, die Mitgliedstaaten weiter verschärfen können. Betreiber von Aufbereitungsanlagen benötigen eine nationale Genehmigung und müssen einen Risikomanagementplan vorlegen. Einzelne Länder – darunter Finnland, Polen, Österreich und die baltischen Staaten – haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Wasserwiederverwendung für ihr Gebiet grundsätzlich auszuschließen. Deutschland hat diese Option bisher nicht genutzt, aber noch kein eigenes Umsetzungsgesetz verabschiedet.
Situation in Deutschland
In Deutschland werden rund 77 Prozent des landwirtschaftlichen Bewässerungswassers aus dem Grundwasser entnommen. Die bewässerte Fläche lag 2022 bei 0,55 Millionen Hektar, etwa 3,3 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Verwendung von aufbereitetem Klarwasser beschränkt sich hierzulande weitgehend auf Forschungs- und Pilotprojekte, etwa an Kläranlagen in Braunschweig, Wolfsburg und Gifhorn.
Jährlich fallen in Deutschland mehr als acht Milliarden Kubikmeter kommunales Abwasser an – eine kontinuierliche Ressource, die besonders in Trockenperioden attraktiv wäre. Allerdings kann nicht das gesamte Klarwasserdargebot umgeleitet werden: In Trockenzeiten speist es zu bis zu 50 Prozent die Wasserführung großer Fließgewässer. Eine vollständige Umleitung hätte ökologische Folgen und würde Schifffahrt sowie Kühlwasseranwendungen gefährden.
Kosten und Infrastruktur als Hürden
Entscheidend für die wirtschaftliche Tragfähigkeit sind laut der Analyse die Transportkosten des aufbereiteten Wassers von der Kläranlage zur Nutzfläche. Hinzu kommt der Energiebedarf für Pumpsysteme und Aufbereitungsanlagen. Belastbare Prognosen, welcher Anteil des Klarwassers realistisch für die Landwirtschaft genutzt werden könnte, existieren derzeit nicht. Für den urbanen Bereich schätzt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 5 bis 19 Prozent des städtischen Abwassers lokal zur Grünflächenbewässerung genutzt werden könnten.
Qualitätsanforderungen und offene Fragen
Die EU-Verordnung unterteilt das Bewässerungswasser in vier Güteklassen (A bis D), abgestuft nach dem Anbautyp. Klarwasser enthält jedoch trotz dreistufiger Klärbehandlung Spurenstoffe wie Medikamentenrückstände, PFAS, Mikroplastik und antibiotikaresistente Keime. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) fordert daher nationale Regelungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, etwa ein Verbot der Wasserwiederverwendung in Wasserschutzgebieten und ein umfassendes Spurenstoff-Monitoring.
Ein Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Verordnung aus dem Jahr 2024 scheiterte am vorzeitigen Ende der 20. Legislaturperiode. Die amtierende Bundesregierung hat noch keinen neuen Entwurf vorgelegt.

































































