- 91 Soldaten in drei Jahren wegen Sexualvergehen entlassen
- Hunderte Einzelmeldungen aus 2023–2025 in Falllisten dokumentiert
- Disziplinarmaßnahmen und Strafverfahrensausgänge statistisch nicht auswertbar
Hintergrund
Anfang 2026 wurden an mehreren Bundeswehrstandorten Missstände öffentlich bekannt, darunter auch Fälle sexuellen Fehlverhaltens gegenüber Soldatinnen. Der Wehrbeauftragte des Bundestages hatte in seinem Bericht für das Jahr 2025 (BT-Drs. 21/4200) insgesamt 430 Meldungen zu Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen dokumentiert und auf eine erhebliche Dunkelziffer hingewiesen. Eine öffentlich zugängliche, systematische Sammlung solcher Vorfälle — wie sie etwa für rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr existiert — fehlte bislang. Die Fraktion Die Linke stellte daher die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7936, um Quantität, Qualität und institutionellen Umgang mit diesen Vorfällen zu beleuchten.
- 37 Entlassungen (2023) — Soldatinnen und Soldaten wurden wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus der Bundeswehr entlassen.
- 35 Entlassungen (2024) — Im Folgejahr sank die Zahl geringfügig, blieb aber auf hohem Niveau.
- 19 Entlassungen (2025) — Deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren; ob dies auf veränderte Meldepraktiken oder tatsächlichen Rückgang zurückzuführen ist, lässt die Antwort offen.
- 287 Soldatinnen (2025) — dienten in Kommandeurinnen- oder Kompaniechefinnen-Funktionen mit Disziplinarbefugnis.
- 44,2 Prozent — Frauenanteil im Sanitätsdienst der Bundeswehr (Stand 31. August 2026); höchster Wert aller Laufbahngruppen.
Im Detail
Die Bundeswehr verfolgt deshalb im Umgang mit sexualisiertem Fehlverhalten eine konsequente Null-Toleranz-Linie. Das bedeutet konkret, dass Fehlverhalten weder geduldet, noch verharmlost oder gar vertuscht wird.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8512
Sexuelle Belästigung, Übergriffe und Vergewaltigungen innerhalb der Bundeswehr sind kein Randphänomen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7936), die als Drucksache 21/8512 am 12. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) legte drei umfangreiche Anlagen mit insgesamt weit über 1.000 Einzeleinträgen vor — Meldungen aus dem internen Meldewesen ISoLa für die Jahre 2023, 2024 und 2025.
Sexuelle Übergriffe in der Bundeswehr: Was die Zahlen zeigen
In den drei Berichtsjahren wurden jeweils mehrere Hundert Vorfälle im System erfasst: Anlage 1 dokumentiert 400 laufende Nummern für das Jahr 2023, Anlage 2 rund 413 für 2024 und Anlage 3 über 463 für 2025 — wobei viele Nummern mehrere Betroffene oder Beschuldigte umfassen. Die Sachverhalte reichen von verbaler sexueller Belästigung über körperliche Übergriffe und Vergewaltigung bis zum Besitz und zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Beschuldigt werden sowohl Bundeswehrangehörige aller Dienstgrade als auch zivile Beschäftigte und in einzelnen Fällen Nicht-Bundeswehr-Angehörige.
Die Zahl der tatsächlichen Entlassungen aus der Bundeswehr wegen erwiesener Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung lag laut Bundesregierung bei 37 im Jahr 2023, 35 im Jahr 2024 und 19 im Jahr 2025 — insgesamt 91 Fälle in drei Jahren. Die Entlassungen erfolgten gemäß §§ 55 Absatz 4 und 5 sowie 58h des Soldatengesetzes.
Erhebliche Datenlücken bei Disziplinarmaßnahmen
Zentrale Fragen der Anfrage konnte die Bundesregierung nicht oder nur teilweise beantworten. Disziplinarmaßnahmen werden in der ISoLa-Datenbank nicht erfasst und sind laut Antwort statistisch nicht auswertbar. Auch die Frage, ob beschuldigte Soldaten weiterhin als Ausbilder oder Vorgesetzte eingesetzt werden, kann nicht aggregiert beantwortet werden — individuelle Einzelfallentscheidungen werden nicht statistisch dokumentiert. Die Verknüpfung von Meldungen mit abschließenden Strafverfahrensergebnissen ist im Meldewesen systemseitig nicht vorgesehen. Zur Frage nach Spannungsversetzungen erklärte die Bundesregierung, dass weder Anzahl noch konkrete Gründe statistisch erfasst werden.
Frage 14 nach Vakanzen bei Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2023 konnte innerhalb der Bearbeitungsfrist nicht beantwortet werden; das BMVg kündigte eine Nachlieferung an. Die Fragen zu Einsprüchen von Gleichstellungsbeauftragten gegen Maßnahmen der Dienststellen (Fragen 18 und 19) lehnte die Bundesregierung wegen unzumutbaren Rechercheaufwands ab.
Dunkelfeldstudie soll Erkenntnislücken schließen
Die Bundesregierung räumt in ihrer Vorbemerkung ein, dass sexualisiertes Fehlverhalten nicht immer gemeldet wird. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr führt derzeit eine Dunkelfeldstudie durch, deren Ergebnisse Ende 2026 vorgelegt werden sollen. Diese soll erstmals eine wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung von Präventions- und Sanktionsmaßnahmen liefern. Themen rund um die Bundeswehr beschäftigen den Bundestag derzeit in vielfacher Hinsicht, darunter auch Fragen zur inneren Verfasstheit der Streitkräfte.
Was gilt aktuell?
Im Meldewesen ISoLa sind Vorgesetzte verpflichtet, unmittelbar nach Kenntniserlangung eines meldepflichtigen Ereignisses eine Meldung abzusetzen. Der Zeitraum zwischen Kenntniserlangung und Meldung wird jedoch nicht dokumentiert und ist rückwirkend nicht nachvollziehbar. Die Rechtsberatung der Bundeswehr vertritt weder Betroffene noch Beschuldigte. Im Bereich des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) wurden keine Vereinbarungen nach § 2 Absatz 2 geschlossen und keine Geltungsbereichseinschränkungen nach § 2 Absatz 5 vorgenommen. Der Frauenanteil liegt je nach Bereich zwischen 7,3 Prozent im Militärfachlichen Dienst und 44,2 Prozent im Sanitätsdienst. In letzterem sowie im Militärmusikdienst besteht formal keine Unterrepräsentanz im Sinne des Gesetzes.
Die Drucksache verdeutlicht ein strukturelles Problem: Die Bundeswehr verfügt über ein breites Meldesystem, das jedoch keine Aussagen über Verfahrensausgänge, Sanktionen oder die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen ermöglicht. Ähnliche Transparenzdefizite werden in anderen Bereichen der Bundesverwaltung ebenfalls diskutiert. Ob die angekündigte Dunkelfeldstudie diese Lücken schließen wird, bleibt abzuwarten.
Weiterlesen:
Betroffen sind Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgrade sowie zivile Beschäftigte der Bundeswehr. Die in den Anlagen dokumentierten Meldungen zeigen, dass sowohl militärisches Personal als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des zivilen Dienstes Opfer sexueller Übergriffe wurden. Besonders häufig sind Mannschaftsdienstgrade und Unteroffiziere sowohl unter Beschuldigten als auch unter Betroffenen vertreten.
Die Bundesregierung hat mehrere Fragen nur eingeschränkt beantwortet: Disziplinarmaßnahmen, Rechtsberatungseinsätze und Informationen zu Spannungsversetzungen werden statistisch nicht erfasst. Für Frage 14 (Vakanzen bei Gleichstellungsbeauftragten 2023) wurde eine Nachlieferung angekündigt. Frage 18/19 (Einsprüche von Gleichstellungsbeauftragten) wurde wegen unzumutbaren Rechercheaufwands nicht beantwortet.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7936 der Fraktion Die Linke ist mit der vorliegenden Drucksache 21/8512 vom 12. Oktober 2026 beantwortet. Das parlamentarische Verfahren zu dieser Anfrage ist damit abgeschlossen. Das BMVg hat für Frage 14 (Vakanzen bei Gleichstellungsbeauftragten im Jahr 2023) eine schriftliche Nachlieferung angekündigt. Die Ergebnisse der laufenden Dunkelfeldstudie des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften werden laut Bundesregierung Ende 2026 erwartet.
- ISoLa
- Meldewesen zur Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr. Dient der schnellen Lageerfassung auf allen Führungsebenen, bildet aber keine Verfahrensergebnisse ab.
- Spannungsversetzung
- Versetzung eines Soldaten oder einer Soldatin aus Gründen, die in einem dienstlichen oder persönlichen Spannungsverhältnis begründet sind. Spezifische Gründe werden in der Verfügung nicht ausgewiesen.
- SGleiG
- Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz. Regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundeswehr und enthält Vorschriften zu Gleichstellungsbeauftragten.
Wie viele Soldaten wurden wegen Sexualvergehen entlassen?
Im Jahr 2023 wurden 37, im Jahr 2024 35 und im Jahr 2025 19 Soldatinnen und Soldaten gemäß Soldatengesetz wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung entlassen — insgesamt 91 in drei Jahren.
Was ist die ISoLa-Datenbank?
ISoLa steht für das Meldewesen zur Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr. Es dient der schnellen Leitungsinformation auf allen Führungsebenen, erfasst aber keine abschließenden Verfahrensergebnisse oder Disziplinarmaßnahmen.
Gibt es eine Dunkelfeldstudie der Bundeswehr?
Ja. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr führt derzeit eine Dunkelfeldstudie durch. Die Ergebnisse sollen Ende 2026 vorgelegt werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8512 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































