Donnerstag, 21. Mai 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6016

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Die Drucksache 21/6016 behandelt die Regelungen zum Alkoholkonsum von Minderjährigen in Deutschland. Sie befasst sich mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, das derzeit unter bestimmten Bedingungen den Konsum von Bier, Wein und Spirituosen für Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Die Grünen-Fraktion hat mit dieser Drucksache einen Antrag eingereicht, diese sogenannte "begleitete Trinkerlaubnis" abzuschaffen. Begründet wird dies mit Erkenntnissen aus der Suchtprävention und Neurowissenschaft, die zeigen, dass früher Alkoholkonsum erhebliche Risiken für die körperliche und psychische Entwicklung birgt. Der Antrag zielt darauf ab, die Regelungen zu verschärfen und damit den Jugendschutz zu erhöhen. Dies würde bedeuten, dass Alkohol für unter 16-Jährige generell verboten wäre, unabhängig von der Begleitung durch Erziehungsberechtigte.
❓ Häufige Fragen
Was genau fordert die Drucksache 21/6016?
Die Grünen-Fraktion fordert die Abschaffung der begleiteten Trinkerlaubnis für Minderjährige ab 14 Jahren und eine strengere Handhabung des Jugendschutzgesetzes.
Welche Altersgruppen sind von dieser Regelung betroffen?
Primär Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren, denen derzeit unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten Bier, Wein und Sekt gestattet sind.
Wer hat die Drucksache 21/6016 eingereicht?
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diesen Antrag zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes eingereicht.
Basiert der Antrag auf wissenschaftlichen Erkenntnissen?
Ja, er stützt sich auf Forschungen zur Hirnentwicklung und Suchtprävention, die zeigen, dass früher Alkoholkonsum langfristige Schäden verursachen kann.
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Schlagwort: Drucksache 21/6016

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