Noch nicht beantwortet
- AfD kritisiert fehlende Cannabis-Schmuggelstatistiken aus USA
- Bundesregierung erhebt keine Daten über Postversand-Drogen
- 18 Fragen zur Wirksamkeit der Drogenbekämpfung
Cannabis-Schmuggel: AfD hinterfragt fehlende Datenerfassung bei US-Paketen
Hintergrund
Diese Kleine Anfrage ist eine Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 21/5409, in der die Bundesregierung bereits eingeräumt hatte, keine gesonderten statistischen Erfassungen zur illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen zu führen. Die AfD sieht darin ein grundsätzliches Problem für die Steuerung und Bewertung von Bekämpfungsmaßnahmen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität in diesem Bereich steuert und bewertet.
— Begründung BT-Drs. 21/5998
Die AfD-Fraktion hat am 20. Mai 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/5998) an die Bundesregierung gerichtet. Die Anfrage behandelt fehlende Datengrundlagen bei der Bekämpfung illegaler Cannabiseinfuhren aus den USA über Post- und Paketsendungen.
Diese Nachfrage bezieht sich auf eine vorherige parlamentarische Anfrage, bei der die Bundesregierung mitgeteilt hatte, keine gesonderten Statistiken zu diesem Bereich zu führen. Dies ist bemerkenswert, da die AfD darin eine Beeinträchtigung für eine wirksame Drogenbekämpfung sieht.
18 Fragen zur Datenlücke
Die 19 AfD-Abgeordneten um Sascha Lensing und Dr. Gottfried Curio stellen insgesamt 18 detaillierte Fragen. Sie fragten nach der Verantwortlichkeit für die fehlende Datenerfassung. Außerdem wollen sie wissen, auf welcher Grundlage die Bundesregierung ihre Maßnahmen steuert. Die Anfrage thematisiert zudem, ob das tatsächliche Ausmaß der illegalen Cannabiseinfuhr systematisch unterschätzt wird.
Die AfD fragt, auf welcher Datengrundlage die Bundesregierung Cannabis-Schmuggel per Post aus den USA bekämpft.
Hintergrund sind strukturelle Aspekte der Bekämpfung: Verschiedene Behörden wie Zollfahndungsdienst, Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt verfügen zwar über operative Einzelerkenntnisse. Diese fließen jedoch nicht in eine zentrale statistische Erfassung ein. Dies erschwert sowohl die parlamentarische Kontrolle als auch die Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen erheblich.
Darüber hinaus erkundigt sich die AfD nach internen Lageeinschätzungen und Risikoanalysekriterien. Die Fraktion will außerdem wissen, ob die Bundesregierung strukturelle Defizite in der Organisation der Rauschgiftbekämpfung im Postverkehr erkennt.
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Betroffen sind vor allem die Sicherheitsbehörden wie Zollfahndungsdienst, Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt, die operative Einzelerkenntnisse sammeln, diese aber nicht zentral erfassen. Indirekt betroffen ist auch die parlamentarische Kontrolle des Bundestages.
Die Bundesregierung hat bis zum 10. Juni 2026 Zeit, die 18 Fragen zu beantworten. Dabei muss sie erklären, warum keine Datenerfassung erfolgt und auf welcher Grundlage dennoch Entscheidungen zur Drogenbekämpfung getroffen werden.
- Zollfahndungsdienst
- Spezialeinheit des Zolls zur Bekämpfung von Schmuggel und Steuerhinterziehung
- Rauschgiftkriminalität
- Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Drogen wie Handel, Besitz oder Schmuggel
Warum sammelt die Bundesregierung keine Cannabis-Schmuggelstatistiken?
Das ist genau das, was die AfD mit ihrer Anfrage klären will – die Gründe für die fehlende Datenerhebung.
Betrifft das nur Cannabis aus den USA?
Die Anfrage fokussiert speziell auf Cannabis-Importe aus den USA über Post- und Paketsendungen.























































