Noch nicht beantwortet
- 14 Fragen zu polizeilichen Datensammlungen
- BKA und Bundespolizei betroffen
- Neue KI-Befugnisse als Anlass
Polizeidaten: Linke hinterfragt umfassenden Umfang der Speicherung
Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 Gesetzentwürfe für neue digitale Ermittlungsbefugnisse beschlossen. Diese erlauben Polizeibehörden die automatisierte Auswertung von Datenbeständen und das Training von KI-Tools. Sogar die Übermittlung von Daten an Unternehmen in Drittstaaten wird ermöglicht. Die Linke stellt regelmäßig Anfragen zur polizeilichen Datenhaltung, da diese Grundrechte betrifft.
Mit Blick auf eine lange Reihe von Kleinen Anfragen der Fraktion und der Gruppe Die Linke, deren Beantwortung durch die Bundesregierung wegen unvollständiger Antworten regelmäßig Nachfragen erforderlich gemacht hat, möchte die Fragestellerin das Bundesministerium des Innern und die Zuarbeiten liefernden nachgeordneten Behörden ganz ausdrücklich ermutigen, die Fragen sehr aufmerksam zu lesen.
— Begründung BT-Drs. 21/6041
Die Linke im Bundestag stellt mit der Drucksache 21/6041 vom 20. Mai 2026 umfassende Fragen zum Umfang der polizeilichen Datenhaltung. Insgesamt 14 Fragen. Diese richten sich an das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei und betreffen sowohl die Anzahl gespeicherter Datensätze als auch deren Speicherdauer und Verwendung.
Anlass sind neue digitale Befugnisse: Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 Gesetzentwürfe beschlossen, die Polizeibehörden des Bundes neue Befugnisse zur automatisierten Datenauswertung geben. Nach § 22 Absatz 3 BKAG-E sieht der Entwurf vor, dass Daten zum Training von KI-Tools an Unternehmen in Drittstaaten übermittelt werden dürfen.
Die Linke will wissen, wie viele Daten die Polizei ĂĽber BĂĽrger sammelt und wie lange diese gespeichert werden – vor allem im Kontext neuer KI-Befugnisse.
Detaillierte Fragen zu verschiedenen Datenbanken
Die Anfrage umfasst verschiedene Bereiche der polizeilichen Datenhaltung. Von Amts- und Verbunddateien beim BKA ĂĽber den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) bis hin zu spezifischen Strafverfolgungsdateien reicht das Spektrum. Auch das Schengener Informationssystem und dessen Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle stehen im Fokus.
Zusätzlich enthält die Anfrage Fragen nach Datenschutzverletzungen und Beanstandungen: Die Linke fragt, wie oft Bürger Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten beantragt haben und in wie vielen Fällen dies verweigert worden ist. Nach Informationen an Sorgeberechtigte über gespeicherte Daten von Kindern wird ebenfalls gefragt.
Hinweis auf unvollständige Antworten: Die Fragesteller ermutigen das Bundesinnenministerium ausdrĂĽcklich, die Fragen „sehr aufmerksam zu lesen“ und die Angaben auf Vollständigkeit zu prĂĽfen. Dies ist bemerkenswert, da frĂĽhere Anfragen wegen unvollständiger Antworten regelmäßig Nachfragen erforderlich gemacht haben.
Die Anfrage zeigt das parlamentarische Interesse an der Kontrolle staatlicher Datensammlung vor dem Hintergrund neuer technologischer Möglichkeiten. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, umfassend zu antworten.
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Betroffen sind alle BĂĽrger, ĂĽber die polizeiliche Daten gespeichert werden – sei es durch Ermittlungsverfahren, Verkehrskontrollen oder andere polizeiliche Vorgänge. Auch PersonenzusammenschlĂĽsse, Organisationen und Institutionen können in den Datenbanken erfasst sein.
Die Bundesregierung muss bis zum 10. Juni 2026 antworten. Die Linke kritisiert bereits im Vorfeld unvollständige Antworten bei früheren Anfragen und fordert vollständige Auskunft über den Umfang der Datenspeicherung.
- PIAV-Operativ-Dateien
- Dateien des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds fĂĽr operative Zwecke der Strafverfolgung.
- Verbunddatei Innere Sicherheit
- Gemeinsame Datenbank verschiedener Sicherheitsbehörden für den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen.
- Schengener Informationssystem
- Europäisches Fahndungssystem für grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Welche Daten sammelt die Polizei ĂĽber BĂĽrger?
Die Linke fragt nach Amts-, Zentral- und Verbunddateien beim BKA sowie Strafverfolgungsdateien bei der Bundespolizei.
Wie lange werden diese Daten gespeichert?
Die Anfrage erfragt die durchschnittliche Speicherdauer der verschiedenen Datenkategorien in den polizeilichen Systemen.























































