Antwort der Bundesregierung …
- AfD fragt nach KI-Weiterbildungs-Betrug
- Staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Fördermittelmissbrauch
- 18 Fragen zu Qualität und Kontrollen
KI-Weiterbildungen: AfD stellt 18 Fragen zu Fördermittelmissbrauch
Hintergrund
Das 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Arbeitnehmern geförderte Weiterbildungen im digitalen Wandel. Die Förderung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit mit Lohnkostenerstattung bis zu 75 Prozent. Bildungsträger benötigen eine AZAV-Zertifizierung, kontrolliert wird durch den Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen. Medienberichte sprechen von strukturellen Kontrollproblemen bei Online-Formaten.
Medienberichten zufolge mehren sich Hinweise auf erhebliche Qualitätsmängel, etwaige Mitnahmeeffekte sowie mutmaßlichen Fördermittelmissbrauch bei durch den Bund geförderten KI-Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III).
— Begründung BT-Drs. 21/6043
Die AfD-Fraktion hat mit der Drucksache 21/6043 vom 20. Mai 2026 eine umfassende Kleine Anfrage zum Umgang mit staatlichen Fördermitteln bei KI-Weiterbildungen gestellt. Die 18 Fragen zielen auf das System der geförderten Qualifikationsmaßnahmen ab.
Medienberichte als Auslöser
Auslöser der parlamentarischen Initiative sind Medienberichte über Qualitätsmängel und Fördermittelmissbrauch bei durch den Bund geförderten KI-Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. Dies ist bemerkenswert, da das Thema bislang kaum öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hatte. Thematisiert werden Lücken in den Kontrollmechanismen, insbesondere bei Online-Weiterbildungen. Auch die fachliche Inhaltsüberprüfung steht in der Kritik.
Das seit 2019 geltende Qualifizierungschancengesetz unterstützt Arbeitnehmer im digitalen Wandel. Hintergrund ist die rasante technologische Entwicklung, die neue Kompetenzen erfordert. Die Förderung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit mit einer Lohnkostenerstattung von bis zu 75 Prozent, während Bildungsträger eine AZAV-Zertifizierung benötigen, die von fachkundigen Stellen der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH kontrolliert wird.
Das AZAV-System regelt die Qualität von Weiterbildungen – die AfD sieht formale Kriterien über inhaltlicher Qualität gewichtet.
Breites Fragespektrum
Die AfD fragt nach konkreten Zahlen. Wie viele KI-Weiterbildungsmaßnahmen wurden seit 2022 gefördert? Welche Gesamtsumme wurde bewilligt und ausgezahlt, wie viele Teilnehmer nahmen teil? Außerdem erkundigt sie sich nach staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Fördermittelbetrugs und entstandenen Schadenssummen für den Bund.
Im Fokus stehen die Kontrollmechanismen: Wie oft sind Maßnahmen geprüft worden, in wie vielen Fällen wurden AZAV-Zertifizierungen widerrufen? Dies ist bemerkenswert, da die AZAV-Zertifizierung als Qualitätsgarant gilt. Die Qualifikation der Auditoren und deren KI-Fachkenntnisse werden ebenso thematisiert. Auch die Mindestanforderungen an Dozenten stehen zur Debatte.
Die Abgeordneten Edgar Naujok und Ruben Rupp fragen nach einer Bewertung des Risikos von Mitnahmeeffekten bei 75-prozentiger Lohnkostenerstattung. Sie erkundigen sich, ob eine systematische Evaluation zur nachhaltigen Arbeitsmarktwirkung von KI-Weiterbildungen vorliegt. Ob stärkere Transparenzpflichten geplant sind, bleibt ebenfalls offen.
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Weitere Anfragen zu Förderprogrammen: AfD hinterfragt SPRIND-Förderung und Grüne decken PointID-Probleme auf.
Betroffen sind Arbeitnehmer, die KI-Weiterbildungen nutzen wollen, Bildungsträger mit AZAV-Zertifizierung sowie die Bundesagentur für Arbeit als Fördergeber. Bei Missbrauch entstehen Schäden für den Bundeshaushalt und minderwertige Qualifikationen für Teilnehmer.
Die Bundesregierung muss bis zum 28. Mai 2026 antworten. Die Anfrage könnte zu verschärften Kontrollen oder Reformen des AZAV-Systems führen. Je nach Antwort sind weitere parlamentarische Schritte der AfD möglich.
- AZAV
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – regelt die Zertifizierung von Bildungsträgern für staatlich geförderte Weiterbildungen.
- QCG
- Qualifizierungschancengesetz von 2019, ermöglicht geförderte Weiterbildungen für Arbeitnehmer mit bis zu 75% Lohnkostenerstattung.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Ein 2019 eingeführtes Gesetz zur Förderung von Weiterbildungen für Arbeitnehmer im digitalen Wandel mit Lohnkostenerstattung bis 75 Prozent.
Wer kontrolliert die geförderten Weiterbildungen?
Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit kontrolliert die Maßnahmen nach AZAV-Zertifizierung.























































