Antwort ausstehend
- BVerfG erklärte 2022 abgesenkte Asylbewerberleistungen für verfassungswidrig
- Bundesregierung änderte Gesetz trotzdem nicht
- Grüne fordern Anpassung an Verfassungsrecht
Asylbewerberleistungen: Grüne fordern Umsetzung von BVerfG-Urteil
Hintergrund
Seit September 2019 erhalten alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften Leistungen nach der niedrigeren Regelbedarfsstufe 2, die normalerweise für Paare vorgesehen ist. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 19. Oktober 2022, dass diese Praxis verfassungswidrig ist, da alleinstehende Personen nicht gemeinsam wirtschaften. Trotz mehrfacher Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes seit dem Urteil erfolgte keine Anpassung.
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch mit Beschluss vom 19. Oktober 2022 entschieden, dass diese pauschale Absenkung der Leistungen für alleinstehende Personen in Gemeinschaftsunterkünften mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
— BT-Drs. 21/5999
Die Grünen-Fraktion im Bundestag kritisiert die Bundesregierung. Diese halte trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts an Kürzungen der Asylbewerberleistungen fest. Die Kleine Anfrage 21/5999 vom 20. Mai 2026 thematisiert eine rechtliche Frage, die Tausende alleinstehende Asylbewerber betrifft.
Rechtslage seit 2019
Alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften erhalten seit September 2019 Leistungen nach der niedrigeren Regelbedarfsstufe 2. Diese ist eigentlich für Paare gedacht. Geringere monatliche Bezüge sind die Folge. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften gemeinsam wirtschaften und dadurch Kosten sparen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest: Alleinstehende Asylbewerber wirtschaften nicht wie Paare gemeinsam und erhalten daher die höhere Regelbedarfsstufe 1.
Das Bundesverfassungsgericht bewertete diese Praxis jedoch anders. Mit Beschluss vom 19. Oktober 2022 erklärte es die pauschale Absenkung für verfassungswidrig. Das Gericht stellte fest, dass alleinstehende Personen mangels gemeinsamer Wirtschaftsführung nicht wie Paare behandelt werden dürfen. Dies ist bemerkenswert, da die Regelung bereits seit drei Jahren in Kraft war.
Gesetzeslage nach dem Urteil
Nach dem Urteil änderte die Bundesregierung das Asylbewerberleistungsgesetz nicht entsprechend. Das Gesetz wurde seitdem mehrfach geändert, eine Anpassung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben ist jedoch nicht erfolgt. Nun stellen die Grünen sechs konkrete Fragen.
Die Abgeordneten fragen auch nach den Kosten für Sprachkurse. Hintergrund ist: Diese wurden 2016 aus dem Regelbedarf gestrichen, da Asylsuchende damals kostenlos an Integrationskursen hätten teilnehmen können. Heute zahlen sie diese oft selbst. Ähnliche Sachverhalte sind bereits in anderen Bereichen untersucht worden, wie die Analyse von Datenlücken oder Schwächen in Verwaltungssystemen zeigt.
Die Grünen-Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung keine eigenständige, bedarfsbezogene Regelsatzermittlung für Asylbewerber durchführt. Das Verfassungsgericht hat bereits 2012 entschieden, dass eine Differenzierung nach Aufenthaltsstatus nur bei nachgewiesenem abweichendem Bedarf zulässig ist.
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Betroffen sind alleinstehende erwachsene Asylbewerber und Alleinerziehende in Gemeinschaftsunterkünften, die seit 2019 weniger Geld erhalten als verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Auch Asylsuchende und Geduldete sind betroffen, da sie für Sprachkurse nun selbst zahlen müssen.
Die Bundesregierung hat bis zum 26. Mai 2026 Zeit, die Kleine Anfrage zu beantworten. Je nach Antwort könnten weitere parlamentarische Initiativen zur Gesetzesänderung folgen. Eine gesetzliche Anpassung an die Verfassungsgerichtsvorgaben steht weiterhin aus.
- Regelbedarfsstufe
- Stufen zur Berechnung der Grundsicherungsleistungen. Stufe 1 für Alleinstehende, Stufe 2 für Paare mit jeweils geringerem Einzelbedarf.
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Gesetz, das die Sozialleistungen für Asylsuchende und andere Ausländer ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus regelt.
Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Das BVerfG erklärte 2022 die pauschale Absenkung der Leistungen für alleinstehende Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften für verfassungswidrig.
Warum bekommen alleinstehende Asylbewerber weniger Geld?
Seit 2019 werden sie der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet, die eigentlich für Paare gedacht ist, mit der Begründung gemeinsamen Wirtschaftens.























































