Donnerstag, 21. Mai 2026

🏛 Thema: Große Anfrage

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Die Große Anfrage ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle im Deutschen Bundestag. Sie ermöglicht es einer Fraktion oder einer Gruppe von mindestens 5 Prozent der Bundestagsabgeordneten, die Bundesregierung zu einem umfassenden Thema schriftlich zu befragen. Im Gegensatz zur Kleinen Anfrage, die sich auf einzelne, konkrete Sachverhalte bezieht, behandelt die Große Anfrage komplexere politische Themenbereiche und erfordert eine ausführliche schriftliche Antwort der Regierung. Nach Einreichung einer Großen Anfrage erfolgt eine öffentliche Aussprache im Plenum, bei der die fragende Fraktion ihre Fragen erläutern kann und die Bundesregierung oder ein beauftragtes Ministerium antwortet. Dieses Verfahren dient der Transparenz staatlichen Handelns und ermöglicht es dem Parlament, detaillierte Informationen zu Regierungsmaßnahmen zu erhalten. Die Große Anfrage ist ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Arbeit und trägt zur Kontrollfunktion des Bundestages bei.
📖 Begriff erklärt
❓ Häufige Fragen
Wer kann eine Große Anfrage stellen?
Eine Fraktion oder mindestens 5 Prozent der Bundestagsabgeordneten können eine Große Anfrage einreichen.
Wie unterscheidet sich die Große von der Kleinen Anfrage?
Die Große Anfrage behandelt umfassende Themenbereiche und führt zu einer öffentlichen Aussprache im Plenum, während die Kleine Anfrage sich auf konkrete Einzelfälle bezieht und nur schriftlich beantwortet wird.
Welchen Zweck verfolgt eine Große Anfrage?
Sie dient der parlamentarischen Kontrolle und Transparenz, indem die Bundesregierung zu komplexen politischen Themen detailliert Stellung nehmen muss.
Gibt es eine Frist für die Beantwortung einer Großen Anfrage?
Die Bundesregierung antwortet üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Wochen auf eine Große Anfrage.

Schlagwort: Große Anfrage

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