- Wohngeldetat 2,4 Mrd. Euro — Kürzung um 1 Mrd. Euro geplant
- 1,2 Millionen Haushalte beziehen Wohngeld, 52 Prozent davon Rentner
- Konkrete Kürzungsdetails noch in regierungsinterner Abstimmung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6534 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Wohngeld-Plus-Gesetz von 2023 hatte die Zahl der Wohngeldhaushalte von 651.825 (2022) auf 1.242.315 (2024) nahezu verdoppelt. Im Jahr 2025 überstiegen die Bundesausgaben für das Wohngeld mit 2,496 Mrd. Euro den ursprünglich veranschlagten Betrag. Im Zuge der Haushaltsplanung für 2027 sollen im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1 Mrd. Euro eingespart werden. Bauministerin Verena Hubertz signalisierte dafür eine Neustrukturierung des Wohngelds. Gleichzeitig hat die Kommission zur Sozialstaatsreform empfohlen, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie SGB-II- und SGB-XII-Leistungen in ein einheitliches, digitalisiertes Sozialleistungssystem zu überführen.
- 1.217.000 Haushalte — bezogen 2024 reines Wohngeld, durchschnittlich 287 Euro pro Monat
- 52 Prozent — Anteil der Rentner-Haushalte unter allen Wohngeldhaushalten (638.000 Haushalte)
- 2,496 Mrd. Euro — Bundesausgaben für Wohngeld im Jahr 2025, über dem ursprünglich veranschlagten Betrag
- 2,425 Mrd. Euro — für Wohngeld im Bundeshaushalt 2026 veranschlagt; geplante Kürzung auf etwa 1,4 Mrd. Euro ab 2027
- 34,6 → 28,3 Prozent — Senkung der Mietbelastungsquote durch Wohngeld-Plus in 2023 (BBSR-Berechnung)
Im Detail
Die konkreten Auswirkungen der erforderlichen Einsparungen beim Wohngeld werden derzeit ermittelt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6534, Fragen 11 und 12
Für rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland — darunter mehr als 600.000 Rentner-Haushalte — steht das Wohngeld zur Disposition. Die Bundesregierung plant, im Bundeshaushalt 2027 rund 1 Mrd. Euro im Wohngeldetat einzusparen. Bei einem aktuellen Etat von 2,4 Mrd. Euro entspricht das einer Kürzung von knapp 42 Prozent. Wie genau diese Kürzung aussehen soll — ob über niedrigere Leistungssätze, einen engeren Berechtigtenkreis oder den Wegfall der Dynamisierung — beantwortet die Bundesregierung in BT-Drs. 21/6534 nicht: Die Ausgestaltung befinde sich noch in der regierungsinternen Abstimmung.
Die Antwort vom 17. Juni 2026 reagiert auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/6213), die 29 Fragen zur Wohngeld-Neustrukturierung gestellt hatte. In zentralen Punkten — konkrete Auswirkungen auf Rentner, Alleinerziehende, Mieterhaushalte und mögliche Wechsel in die Grundsicherung — verweist die Regierung auf noch ausstehende interne Entscheidungen.
Wohngeld-Reform: Was gilt aktuell?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen. Das Wohngeld-Plus-Gesetz von 2023 hatte die Empfängerzahl nahezu verdoppelt: von 651.825 Haushalten Ende 2022 auf 1.242.315 Haushalte Ende 2024. Gleichzeitig wurde eine Dynamisierung entlang der Miet- und Verbraucherpreisentwicklung sowie eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt. Das Wohngeld senkte die Mietbelastungsquote der geförderten Haushalte laut Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Jahr 2023 von 34,6 auf 28,3 Prozent. Im Jahr 2025 lagen die Bundesausgaben für das Wohngeld mit 2,496 Mrd. Euro über dem ursprünglich veranschlagten Betrag.
Wer ist besonders betroffen?
Die Zahlen der Wohngeldjahresstatistik 2024 zeigen, dass 52 Prozent der Wohngeldhaushalte Rentner-Haushalte sind — 433.000 in Westdeutschland und 206.000 in Ostdeutschland. Weitere 135.000 Haushalte erhalten den Alleinerziehenden-Freibetrag. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldbetrag liegt bundesweit bei 287 Euro, in Ostdeutschland deutlich darunter: In Mecklenburg-Vorpommern etwa bei 211 Euro, in Brandenburg bei 229 Euro. Laut Drucksache tragen in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern rund 5,3 Prozent aller Privathaushalte Wohngeld — bundesweit sind es 3,0 Prozent. Auf Fragen zur Armutsgefährdung von Rentner-Haushalten bei Kürzungen erklärt die Bundesregierung, entsprechende Einkommensdaten würden in der Wohngeldstatistik nicht erhoben.
Die Wohngeld-Neustrukturierung ist laut Bundesregierung unabhängig von den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR), berücksichtigt diese aber. Die KSR empfiehlt, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungen nach SGB II und SGB XII in ein einheitliches, digitalisiertes Sozialleistungssystem zu überführen. Bis Herbst 2026 soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein entsprechendes Konzept vorlegen. Die Maßgabe der KSR: Systematische Schlechterstellungen der Leistungsbeziehenden seien auszuschließen. Ob die geplante Kürzung des Wohngelds ab 2027 mit diesem Grundsatz vereinbar ist, beantwortet die Regierung nicht direkt — sie verweist auf die noch laufende Konzeptentwicklung. Damit bleibt eine der Kernfragen aus BT-Drs. 21/6213 offen: Stehen die Einsparungen beim Wohngeld im Widerspruch zur Zusage, das soziale Schutzniveau zu erhalten?
Digitalisierung und sozialer Wohnungsbau als Gegenmaßnahmen
Die Bundesregierung verweist auf begleitende Maßnahmen: Die Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau sollen von 4 Mrd. Euro im Programmjahr 2026 schrittweise auf bis zu 5,5 Mrd. Euro für die Programmjahre 2028 und 2029 steigen. Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Zudem ist ein Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ eingesetzt worden, das bis Ende 2026 eine Umsetzungs-Roadmap vorlegen soll. Einsparpotenziale durch die Digitalisierung der Wohngeldbearbeitung könnten allerdings nicht vom Bund realisiert werden, da die Zuständigkeit vollständig bei Ländern und Kommunen liege. Mindestens knapp 60 Prozent der geförderten Neubau-Mietwohnungen 2025 wurden laut Drucksache barrierefrei konzipiert — ein Aspekt, der für ältere Wohngeldbezieher relevant ist. Aktuelle Debatten rund um die Wohnpolitik — etwa zur Wohngeld-Streichung durch Hubertz — zeigen, wie politisch aufgeladen das Thema aktuell ist. Die Rentenkommission, die am selben Tag ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, berührt mit ihren Empfehlungen ebenfalls die Einkommenssituation von Rentnern, die das Wohngeld beziehen — wie diese Analyse zeigt. Die Schnittstellen zwischen Renten- und Wohngeldsystem werden damit zu einem zentralen sozialpolitischen Konfliktfeld der laufenden Legislaturperiode.
Weiterlesen:
- Hubertz‘ Wohngeld-Streichung muss sofort gestoppt werden
- Gute AfD-Forderungen ja, Rente mit 70 und neue Zwangsabgabe nein
- Britta Haßelmann zu den Themen Rente und Hitzewelle
Rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland beziehen Wohngeld. Mehr als die Hälfte — 638.000 Haushalte — sind Rentner-Haushalte, davon 433.000 in Westdeutschland und 206.000 in Ostdeutschland. Weitere 135.000 Haushalte erhalten den Alleinerziehenden-Freibetrag. 93 Prozent der Wohngeldhaushalte sind Mieterhaushalte. Besonders betroffen wären bei Kürzungen einkommensschwache ältere Menschen, die zwischen Wohngeld und Grundsicherung im Alter stehen.
Die Bundesregierung weicht bei den zentralen Fragen zu konkreten Auswirkungen der Kürzung (Fragen 11, 12, 15–18, 25–28) aus und verweist auf noch laufende regierungsinterne Abstimmungen. Zu mehreren Detailfragen (überhöhte Mieten, Eigentümerstruktur, Nichtinanspruchnahme) erklärt die Regierung, entsprechende Daten würden grundsätzlich nicht erhoben.
AfD: Die Fraktion lehnt die geplante Wohngeld-Kürzung ab. Laut einer Pressemitteilung sei dies „das völlig falsche Signal“; auch Berliner SPD-Vertreter hätten die Pläne von Bauministerin Hubertz kritisiert. Rund 44 Prozent der Wohngeldbezieher seien Familien, in 52 Prozent der Haushalte lebten Rentner. Pressemitteilung lesen →
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 17.06.2026) 1 Milliarde Euro weniger: Drohen massive Wohngeld-Kürzungen? →
- Wohngeld-Plus
- Reform des Wohngelds aus dem Jahr 2023, die den Berechtigtenkreis ausweitete, eine Dynamisierung entlang der Miet- und Verbraucherpreisentwicklung einführte und eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente ergänzte.
- Subjektförderung
- Förderung, die direkt an Personen (Mieter, Haushalte) ausgezahlt wird — im Unterschied zur Objektförderung, die in den Bau oder die Sanierung von Wohnungen fließt.
- Sozialstaatskommission (KSR)
- Von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform, die Empfehlungen zur Vereinfachung und Zusammenführung sozialer Leistungssysteme vorgelegt hat.
Um wie viel soll das Wohngeld gekürzt werden?
Laut Drucksache sollen im Wohngeldetat 1 Mrd. Euro eingespart werden. Der aktuelle Etat beträgt 2,4 Mrd. Euro — das entspricht einer Kürzung um knapp 42 Prozent.
Wer bekommt aktuell Wohngeld?
Im Jahr 2024 bezogen rund 1,217 Millionen Haushalte Wohngeld. 52 Prozent davon sind Rentner-Haushalte, 11 Prozent Haushalte mit Alleinerziehenden-Freibetrag, 93 Prozent Mieterhaushalte.
Wann sollen die Kürzungen in Kraft treten?
Laut Drucksache sind Einsparungen beim Wohngeld zum 1. Januar 2027 im Rahmen der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6534 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































