- 600.000 Euro jährlich für Restitutionsfonds seit 2024
- Kolonialismus-Konzept für Herbst 2026 angekündigt
- Deutschland enthielt sich bei UN-Resolution zum Sklavenhandel
Kolonialismus-Aufarbeitung: Linke fragt 43 Details ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6384 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die UN-Generalversammlung hat am 25. März 2026 eine Resolution zum transatlantischen Sklavenhandel angenommen, die diesen als ’schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ einstuft. Deutschland und alle EU-Staaten enthielten sich bei der Abstimmung. Die Resolution fordert die unentgeltliche Rückgabe von Kulturgütern und finanzielle Entschädigungen. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien eine ‚länderübergreifende Erforschung von Objekten und die Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern‘ vereinbart.
- 600.000 Euro pro Jahr — Restitutionsfonds für Rückführungen seit 2024
- 123 Staaten — stimmten für die UN-Resolution zum Sklavenhandel
- 52 Staaten — enthielten sich bei der Abstimmung, darunter Deutschland
Im Detail
Europa vermehrt sich nicht mehr räumlich. […] Man betrachtete die eigene Kolonialgeschichte mit moralischen Gewissensbissen als illegitime Expansion.
— Staatsminister Wolfram Weimer laut Drucksache
Die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus steht im Mittelpunkt einer umfangreichen Kleinen Anfrage der Linke-Fraktion vom 11. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6384). Mit 43 detaillierten Fragen erkundigt sich die Opposition nach dem Stand der Konzeptentwicklung und der Finanzierung von Provenienzforschung.
Aktueller politischer Kontext: Die UN-Generalversammlung hat am 25. März 2026 eine Resolution zum transatlantischen Sklavenhandel angenommen. 123 Staaten haben dafür gestimmt. Deutschland und alle EU-Mitgliedstaaten enthielten sich. Die Resolution stuft den Sklavenhandel als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein und fordert die Rückgabe von Kulturgütern sowie finanzielle Entschädigungen.
Was gilt aktuell?
Die deutsche Kolonialgeschichte endete offiziell 1918 mit der Niederlage im Ersten Weltkrieg. Hunderttausende Menschen in den betroffenen Gebieten sind durch Verbrechen des deutschen Kolonialismus gestorben. Kulturgut, menschliche Überreste und Alltagsgegenstände aus kolonialem Kontext befinden sich bis heute in deutschen Museen, während andere Objekte in Klöstern, Sammlungen und Universitäten lagern. Eine systematische Rückgabe steht noch aus.
Verzögertes Erinnerungskonzept
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD eine länderübergreifende Erforschung von Objekten und die Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern vereinbart. Die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus ist jedoch nicht Teil der im November 2025 verabschiedeten Gedenkstättenkonzeption des Bundes geworden. Stattdessen soll ein eigenständiges Konzept entwickelt werden. Dieses wird laut Kulturstaatsminister Wolfram Weimer im Herbst 2026 fertig sein.
600.000 Euro Restitutionsfonds
Der Bundestag hat im November 2023 einen vierjährigen Restitutionsfonds in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr beschlossen. Unklar bleibt jedoch, ob dieser Fonds bereits eingerichtet wurde. Ebenso ungeklärt ist, wie Institutionen Gelder beantragen können. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) spielt als einzige Institution mit Finanzierungsmandat eine zentrale Rolle bei der Provenienzforschung.
Digitale Transparenz
Die Deutsche Digitale Bibliothek hat mit dem Online-Portal ‚Collections from Colonial Contexts‘ (CCC) erstmals einen zentralen Zugang für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten geschaffen. Das 2024 veröffentlichte Portal soll Herkunftsgemeinschaften bei der Identifikation ihrer Kulturgüter helfen. Die ursprünglich versprochenen finanziellen Mittel zur Datenbereitstellung stehen jedoch noch aus.
Die Linke-Fraktion stellt in ihrer Vorbemerkung fest, dass Deutschland bei der UN-Abstimmung im März keine klare Position bezogen hat. Sie fordert eine systematische, transnationale Aufarbeitung von Kolonialunrecht und antikolonialem Widerstand. Besonders thematisiert wird die Haltung von Staatsminister Weimer, der in einem 2012 erschienenen Buch von einer ‚hellen Seite der Kolonisierung‘ geschrieben hat.
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Betroffen sind Museen, Klöster, Sammlungen und Universitäten, die Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialem Kontext besitzen. Nachfahren von Opfern in ehemaligen Kolonialgebieten warten auf Rückgaben und Entschädigungen.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die 43 Fragen zu beantworten. Parallel arbeitet sie an einem Erinnerungskonzept zum Kolonialismus, das laut Kulturstaatsminister Wolfram Weimer im Herbst 2026 fertig sein soll.
- Provenienzforschung
- Wissenschaftliche Untersuchung der Herkunft und Besitzgeschichte von Kulturgütern, um unrechtmäßige Aneignung aufzudecken.
- Restitution
- Rückgabe von unrechtmäßig erworbenen Kulturgütern oder menschlichen Überresten an die Herkunftsländer oder -gemeinschaften.
Was fordert die UN-Resolution zum Sklavenhandel?
Die Resolution stuft den transatlantischen Sklavenhandel als 'schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit' ein und fordert Rückgabe von Kulturgütern sowie Entschädigungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6384 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































