Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, ist ein zentrales Instrument der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und ermöglicht es Arbeitnehmern, über ihren Arbeitgeber zusätzliche Ansprüche für das Rentenalter aufzubauen. In parlamentarischen Debatten taucht der Begriff regelmäßig auf, etwa wenn es um Reformen des Rentensystems oder steuerliche Regelungen geht. Wer politische Drucksachen verstehen will, kommt an diesem Begriff nicht vorbei – ein aktuelles Beispiel findet sich etwa im Überblick Bundestag 16.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Was ist die betriebliche Altersversorgung?
Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Zusage erfolgt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und kann auf verschiedene Weisen umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass der Anlass der Versorgung in der beruflichen Tätigkeit liegt. Die bAV ist damit klar von privaten Vorsorgeformen wie etwa einer eigenständig abgeschlossenen Lebensversicherung zu unterscheiden.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Basis bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), offiziell als Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung bekannt. Es wurde 1974 eingeführt und seitdem mehrfach reformiert. Das Gesetz regelt unter anderem die Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften, also den Schutz bereits erworbener Ansprüche, wenn ein Arbeitsverhältnis vor dem Rentenalter endet. Außerdem schreibt es seit 2002 fest, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben. Das bedeutet: Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein Teil seines Bruttolohns in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird.
Seit 2019 ist Arbeitgeber zudem verpflichtet, bei Neuverträgen zur Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Die fünf Durchführungswege
Das Betriebsrentengesetz kennt fünf anerkannte Wege, wie eine betriebliche Altersversorgung praktisch umgesetzt werden kann: die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Je nach Durchführungsweg unterscheiden sich steuerliche Behandlung, Insolvenzsicherung und Anlageform. Die Direktversicherung ist dabei in der Praxis besonders verbreitet, da sie vergleichsweise unkompliziert zu handhaben ist.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass monatlich 100 Euro seines Gehalts in eine Direktversicherung fließen. Dieser Betrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Der Arbeitnehmer zahlt also weniger Steuern und Sozialabgaben im laufenden Monat. Im Gegenzug wird die spätere Rentenleistung aus der Direktversicherung als Einkommen versteuert. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 Euro obendrauf.
Politische Relevanz
Die betriebliche Altersversorgung ist immer wieder Gegenstand politischer Forderungen. Diskutiert wird etwa, ob sie stärker für Geringverdiener zugänglich gemacht werden soll oder welche Rolle sie im Verhältnis zur gesetzlichen Rente spielen sollte. So fordert etwa die Linke in einem aktuellen Antrag eine Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung – mehr dazu im Artikel Betriebliche Altersversorgung: Linke fordert GRV-Öffnung. Im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung spielt zudem der Ausgleich von Versorgungsanwartschaften eine Rolle, der im Artikel Begriff erklärt: Versorgungsausgleich näher erläutert wird.


































































