- Ausbau der Bahn Berlin–Dresden verzögert sich bis mindestens 2033
- Mögliche Tempo-Absenkung von 200 auf 160 km/h wird diskutiert
- Brandenburg hielt rund 6,9 Mio. Euro Vertragsstrafen gegen die Deutsche Bahn ein
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6517 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bahnstrecke Berlin–Dresden gehört zu den bedeutenden Schienenverbindungen zwischen der Bundeshauptstadt und Ostdeutschland. Der Ausbau auf 200 km/h Höchstgeschwindigkeit ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans und soll Fahrzeitverkürzungen im Fern- und Regionalverkehr ermöglichen sowie den Deutschlandtakt unterstützen. Medienberichte aus Brandenburg haben im Frühjahr 2026 die Diskussion ausgelöst, ob die DB InfraGO AG eine reduzierte Ausbauvariante für nur 160 km/h prüft — was die Deutsche Bahn anschließend dementierte. Gleichzeitig ist bekannt, dass die Fertigstellung des Gesamtprojekts sich nach Angaben der Deutschen Bahn auf mindestens 2033 verschoben hat.
- 160 km/h vs. 200 km/h — Mögliche Reduzierung der geplanten Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt Blankenfelde–Wünsdorf-Waldstadt wird diskutiert.
- mind. 2033 — Verschobener Fertigstellungstermin für das Gesamtprojekt laut Deutschen Bahn.
- 6,9 Mio. Euro — Einbehaltene Vertragsstrafen des Landes Brandenburg wegen nicht erbrachter Leistungen der Deutschen Bahn.
- 14 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Planung, Kosten und Folgen für Pendler.
Im Detail
Der Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden kommt nicht voran: Die Fertigstellung des Gesamtprojekts hat sich nach Angaben der Deutschen Bahn auf mindestens 2033 verschoben. Gleichzeitig berichten Medien, dass die DB InfraGO AG eine Reduzierung der geplanten Höchstgeschwindigkeit von 200 auf 160 km/h zumindest geprüft haben soll — was die Deutsche Bahn anschließend dementierte. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 16. Juni 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6517 eingereicht und stellt der Bundesregierung 14 konkrete Fragen.
Bahnstrecke Berlin–Dresden: Was ist geplant?
Die Strecke zwischen der Bundeshauptstadt und Dresden zählt zu den wichtigen Schienenkorridoren zwischen Berlin und Ostdeutschland. Der Ausbau auf 200 km/h Höchstgeschwindigkeit ist seit Jahren geplant und soll im Rahmen des Deutschlandtakts Fahrzeitverkürzungen im Fern- und Regionalverkehr ermöglichen. Insbesondere der Abschnitt Blankenfelde–Wünsdorf-Waldstadt, der durch die Kommunen Rangsdorf und Zossen in Brandenburg führt, steht im Fokus der Anfrage.
Was gilt aktuell?
Derzeit bestehen auf der Strecke erhebliche Einschränkungen für Pendlerinnen und Pendler sowie den Regionalverkehr. Die Linien RB10 und RB24 sind laut Drucksache besonders betroffen. Höhengleiche Bahnübergänge — also Kreuzungen, bei denen Straße und Schiene auf einem Niveau liegen — existieren im Ausbaubereich noch immer. Diese müssen für einen 200-km/h-Betrieb beseitigt werden, was teure Brücken- und Unterführungsbauwerke erfordert.
Genau hier liegt ein zentraler Streitpunkt: Kommunen entlang der Strecke, insbesondere Rangsdorf und Zossen, haben nach Angaben der Fragesteller wiederholt kritisiert, dass sie erhebliche Eigenanteile an den Kosten dieser Kreuzungsbauwerke tragen sollen. Die mangelnde Transparenz bei der Kostenverteilung zwischen Bund, Bahn und Kommunen wird dabei als weiteres Problem genannt.
Tempo-Absenkung auf 160 km/h: Hintergrund und Widersprüche
Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung soll geäußert haben, dass die DB InfraGO AG eine reduzierte Ausbauvariante für 160 km/h prüfe oder geprüft habe. Als Gründe werden laut Medienberichten gestiegene Anforderungen im Planfeststellungsverfahren sowie der Wunsch nach geringeren baulichen Eingriffen genannt. Die Deutsche Bahn hat diese Darstellung jedoch dementiert und erklärt, am Ziel von 200 km/h festzuhalten. Die Linke fragt die Bundesregierung nun, welche Erklärungen für diesen Widerspruch vorliegen und welche konkreten Gründe einer möglichen Prüfung zugrunde lagen.
Eine Absenkung auf 160 km/h hätte nach Einschätzung der Fragesteller direkte Auswirkungen auf die geplanten Fahrzeitverkürzungen, die Anzahl notwendiger Kreuzungsbauwerke und die Leistungsfähigkeit des Korridors insgesamt. Auch die Umsetzung des Deutschlandtakts wäre betroffen. Die Anfrage fragt deshalb nach konkreten Kosten- und Einsparungspotenzialen beider Varianten.
6,9 Millionen Euro Vertragsstrafen und offene Folgefragen
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft einbehaltene Zahlungen: Das Land Brandenburg hält laut Medienberichten rund 6,9 Millionen Euro an Vertragsstrafen beziehungsweise Ausgleichszahlungen ein, weil die Deutsche Bahn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht hat. Die Fraktion Die Linke fragt, warum diese Mittel nicht für zusätzliche Entlastungsmaßnahmen im Regionalverkehr verwendet werden. Auch die Frage nach einem möglichen Schienenersatzverkehr bis Wünsdorf-Waldstadt sowie ein genauer Fertigstellungstermin einschließlich aller Bahnhofs- und Stellwerksarbeiten im Bereich Zossen werden gestellt.
Ähnliche Finanzierungs- und Planungsprobleme bei Infrastrukturprojekten sind kein Einzelfall, wie der Blick auf andere Großprojekte zeigt. Die Verzögerung bei der Asse-II-Rückholung oder Debatten über Straßenschäden durch schwere Fahrzeuge verdeutlichen, wie komplex die Finanzierung und Zuständigkeitsverteilung bei Infrastrukturvorhaben in Deutschland ist.
Weiterlesen:
- Achslast entscheidend für Straßenschäden bei LKW
- Asse II: Atomabfall-Rückholung verzögert sich auf nach 2039
- Bundestag 16.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Unmittelbar betroffen sind Pendlerinnen und Pendler zwischen Berlin und Dresden sowie Fahrgäste der Regionallinien RB10 und RB24 im Süden Brandenburgs. Die Kommunen Rangsdorf und Zossen sehen sich mit erheblichen Einschränkungen im Bahnbetrieb und möglichen finanziellen Belastungen durch notwendige Kreuzungsbauwerke konfrontiert. Auch die Länder Brandenburg und Sachsen sowie die DB InfraGO AG sind als Beteiligte am Ausbauprojekt direkt involviert.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6517) wurde am 16. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 14 Fragen schriftlich zu beantworten — die Frist läuft bis zum 7. Juli 2026. Anschließend wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- DB InfraGO AG
- Die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn, die für Planung, Bau und Betrieb des Schienennetzes verantwortlich ist.
- Planfeststellungsverfahren
- Behördliches Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte, in dem alle Umwelt-, Bau- und Nutzungsbelange abgewogen werden.
- Deutschlandtakt
- Konzept der Bundesregierung für einen bundesweiten integralen Taktfahrplan im Schienenverkehr mit aufeinander abgestimmten Umstiegszeiten.
Warum verzögert sich der Ausbau der Strecke Berlin–Dresden?
Laut Medienberichten, auf die die Anfrage verweist, haben gestiegene Anforderungen im Planfeststellungsverfahren sowie ungelöste Finanzierungsfragen bei Kreuzungsbauwerken zu Verzögerungen geführt. Die Fertigstellung wird nun frühestens 2033 erwartet.
Was bedeutet eine Reduzierung auf 160 km/h konkret?
Würde die Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h statt der geplanten 200 km/h festgelegt, könnten weniger aufwendige Kreuzungsbauwerke gebaut werden — die Fahrzeitverkürzungen im Fern- und Regionalverkehr wären jedoch geringer und der Deutschlandtakt schwerer umsetzbar.
Welche Kommunen sind besonders betroffen?
Laut Drucksache sind vor allem Rangsdorf und Zossen in Brandenburg von Einschränkungen im Bahnverkehr und von Kostenstreitigkeiten bei Straßenunterführungen und Bahnüberführungen betroffen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6517 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































