- Über 115 Mio. Euro Bundesmittel an Evaluations-Institute 2025 und 2026
- Keine Rückforderungen bei 'Demokratie leben!' in laufender Förderperiode
- Ergänzende Evaluation läuft seit 1. Februar 2026 erstmals in Programmgeschichte
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6323 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit mehreren Förderperioden Projekte zur Stärkung der Demokratie und zur Prävention von Extremismus. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde sowohl die Fortsetzung als auch eine ‚unabhängige Überprüfung‘ des Programms vereinbart. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) äußerte sich öffentlich zur geplanten Neuausrichtung des Programms. Die AfD-Fraktion hatte bereits mehrere Kleine Anfragen zu dem Thema gestellt (BT-Drs. 21/4652, 21/5106, 21/5411), die vorliegende Drucksache 21/6323 ist die Antwort auf die dritte Folgeanfrage (BT-Drs. 21/6046).
- 29,2 Mio. Euro (2025) / 30,3 Mio. Euro (2026) — Fördermittel an das Deutsche Jugendinstitut (DJI), die größte Einzelposition.
- 13,1 Mio. Euro (2025) / 15,9 Mio. Euro (2026) — Fördermittel an die Universität Duisburg-Essen, zweitgrößter Empfänger.
- 11,7 Mio. Euro (2025) / 11,0 Mio. Euro (2026) — Fördermittel an das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM).
- ab 1. Februar 2026 — Start der erstmals eingesetzten Ergänzenden Evaluation des Evaluationsverbundes.
- 0 Rückforderungen — In der laufenden dritten Förderperiode wurden keine Voraussetzungen für Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen festgestellt.
Im Detail
In der laufenden Förderperiode wurden entsprechende Voraussetzungen für Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen bislang nicht festgestellt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6323, S. 4
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ steht seit Monaten im politischen Fokus: Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte öffentlich angekündigt, das Programm neu aufzustellen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist zudem eine ‚unabhängige Überprüfung‘ festgelegt. Die AfD-Fraktion hat mit mehreren Kleinen Anfragen Transparenz über die Verwendung der Fördermittel und die Ausgestaltung der Evaluation gefordert. Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/6046, veröffentlicht am 8. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6323, liefert nun konkrete Zahlen.
Demokratie leben!: Über 115 Millionen Euro für sechs Evaluations-Institute
Die Bundesregierung schlüsselt auf, welche Fördermittel die sechs an der Evaluation des Programms beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen in den Jahren 2025 und 2026 aus dem Bundeshaushalt erhalten haben oder erhalten. Den größten Anteil trägt das Deutsche Jugendinstitut (DJI) mit rund 29,2 Millionen Euro (2025) und rund 30,3 Millionen Euro (2026). Auf Platz zwei folgt die Universität Duisburg-Essen mit 13,1 Millionen Euro (2025) und 15,9 Millionen Euro (2026). Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) erhält 11,7 Millionen Euro (2025) und 11,0 Millionen Euro (2026). Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) sowie die Ostfalia-Hochschule und die Camino gGmbH erhalten kleinere, aber substanzielle Beträge zwischen 0,5 und 4 Millionen Euro jährlich. Über beide Jahre summieren sich die Mittel für alle sechs Institute auf mehr als 115 Millionen Euro.
Was gilt aktuell bei der Evaluation?
Das Bundesprogramm wird laut Bundesregierung seit der ersten Förderperiode durch wissenschaftlich unabhängige Institute evaluiert. Die aktuelle dritte Förderperiode wird durch den bestehenden Evaluationsverbund begleitet. Neu seit 1. Februar 2026 ist eine sogenannte Ergänzende Evaluation — die erste dieser Art in der Geschichte des Programms. Sie soll den Evaluationsverbund begleiten und Vorschläge zur Verbesserung der Evaluation erarbeiten. Wie sich die bestehende von der angekündigten ‚zukünftigen Evaluation‘ unterscheidet, beantwortet die Bundesregierung nur vage: Der Prozess der Weiterentwicklung sei noch nicht abgeschlossen, weitergehende Einzelheiten seien daher derzeit nicht möglich.
Rückforderungen von Demokratie leben!-Fördergeldern: Bislang kein einziger Fall
Die AfD-Fraktion erkundigt sich in gleich drei zusammengefassten Fragen (10 bis 12) danach, ob und unter welchen Bedingungen Fördergelder zurückgefordert werden können und ob dies in der laufenden Förderperiode bereits geschehen ist. Die Bundesregierung antwortet, Rückforderungen erfolgten auf Basis des geltenden Haushalts- und Zuwendungsrechts, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die laufende dritte Förderperiode gilt jedoch: Entsprechende Voraussetzungen wurden bislang nicht festgestellt. Kein einziges bereits bewilligtes Förderprojekt wurde demnach zurückgefordert.
Zur Frage, ob eine einheitliche Sprachregelung innerhalb der Bundesregierung zu Begriffen wie ‚Evaluation‘, ‚Überprüfung‘ oder ‚Reform‘ existiert, erklärt das zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Begriffe im Zusammenhang mit Förderprogrammen der einzelnen Ressorts werden nicht ressortübergreifend abgestimmt. Dies erklärt, warum in parlamentarischen Antworten und öffentlichen Äußerungen teils unterschiedliche Begriffe für ähnliche Vorgänge verwendet werden.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ ist damit nicht das einzige staatliche Förderprogramm, das derzeit politisch debattiert wird. Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung ringen Koalition und Opposition um Transparenz und Mittelverwendung. Die Debatte um die Finanzierung staatlicher Programme spiegelt sich auch in der Diskussion um den Nationalen Bildungsbericht 2026 wider, der erhebliche Defizite im deutschen Bildungssystem offenbart.
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Betroffen sind Forschungsinstitute und zivilgesellschaftliche Organisationen, die aus dem Programm gefördert werden, sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das Programm finanzieren. Konkret erhalten sechs wissenschaftliche Einrichtungen Bundesmittel für die Evaluation — darunter das Deutsche Jugendinstitut, die Universität Duisburg-Essen und das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen zu Verhältnis und Unterschieden zwischen bestehender, ergänzender und zukünftiger Evaluation nur allgemein und verweist teilweise auf andere Drucksachen. Zu Frage 6 erklärt sie, der Prozess sei noch nicht abgeschlossen und Einzelheiten seien daher nicht möglich — eine inhaltliche Ausweichung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 08.06.2026) AfD stellt 12 kritische Fragen zu „Demokratie leben!“-Reform →
- Evaluationsverbund
- Zusammenschluss mehrerer wissenschaftlicher Institute, die gemeinsam ein Förderprogramm wie 'Demokratie leben!' nach wissenschaftlichen Standards bewerten.
- Ergänzende Evaluation
- Seit Februar 2026 erstmals eingesetztes zusätzliches Instrument, das den bestehenden Evaluationsverbund begleitet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet.
- Zuwendungsrecht
- Rechtliche Vorschriften des Bundes, die regeln, unter welchen Bedingungen Fördermittel gewährt und gegebenenfalls zurückgefordert werden können.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Bundesprogramm zur Förderung von Demokratie und zur Prävention von Extremismus, das seit der 1. Förderperiode durch wissenschaftlich unabhängige Institute evaluiert wird.
Wurden Fördergelder zurückgefordert?
Laut Bundesregierung wurden in der laufenden dritten Förderperiode bislang keine Voraussetzungen für Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen festgestellt.
Was ist die 'Ergänzende Evaluation'?
Die Ergänzende Evaluation begleitet seit 1. Februar 2026 erstmals in der Programmgeschichte den bestehenden Evaluationsverbund und soll Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6323 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































