- Über 250.000 Kinder in laufender Förderphase erreicht
- Jährliche Aufstockung um mindestens 10 Mio. Euro gefordert
- Programm endet 2027 – vierte Phase ab 2028 ungesichert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6466 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‘ existiert seit 2013 und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. Es fördert lokale Bündnisse aus Vereinen, Bibliotheken, Musikschulen und weiteren Partnern, die gemeinsam Kulturangebote für Kinder in benachteiligten Verhältnissen umsetzen. Die im Juni 2025 vorgelegte Zwischenevaluation der InterVal GmbH zur dritten Förderphase (2023–2027) bescheinigt dem Programm eine hohe Wirksamkeit. Parallel plant der Bund laut Antrag Kürzungen beim Bundesbeitrag für die Bundeskulturfonds von 32 auf 18 Millionen Euro, was den Kontext der Forderung nach Aufstockung prägt.
- Seit 2013 — Das Bundesprogramm ‚Kultur macht stark‘ läuft nunmehr seit über 13 Jahren.
- Fast 11.000 Bildungsangebote — entstanden allein in der ersten Hälfte der dritten Förderphase (2023–2027).
- Über 250.000 Kinder und Jugendliche — erreichte das Programm in der laufenden Halbzeitphase laut Zwischenevaluation.
- Über 90 Prozent — der Teilnehmenden fühlten sich laut Begleitforschung nach Projektabschluss sicherer in ihren eigenen Fähigkeiten.
- 32 auf 18 Mio. Euro — geplante Kürzung des Bundesbeitrags für die Bundeskulturfonds laut Antrag.
Im Detail
Laut der wissenschaftlichen Begleitforschung geben über 90 Prozent der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen an, sich nach dem Abschluss der Projekte sicherer und grundlegend überzeugter von ihren eigenen Fähigkeiten zu fühlen.
— Begründung BT-Drs. 21/6466, Zwischenevaluation InterVal GmbH
Kinder aus einkommensschwachen Familien haben in Deutschland deutlich seltener Zugang zu Theaters, Musikschulen oder kulturellen Angeboten als Gleichaltrige aus bessergestellten Verhältnissen. Genau hier setzt das Bundesprogramm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung an, das das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 fördert. Die Fraktion Die Linke hat am 11. Juni 2026 mit BT-Drs. 21/6466 einen Antrag eingebracht, das Programm bedarfsgerecht auszubauen und die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 dauerhaft zu sichern.
Kultur macht stark: Was das Programm leistet
Das Programm finanziert lokale Bündnisse aus Vereinen, Bibliotheken, Musikschulen, soziokulturellen Zentren und weiteren Partnern, die gemeinsam außerschulische Kulturangebote für Kinder in benachteiligten Lebenslagen entwickeln. Die Angebote sind für Teilnehmende kostenlos. Allein in der ersten Hälfte der dritten Förderphase (2023–2027) entstanden laut Zwischenevaluation der InterVal GmbH vom Juni 2025 fast 11.000 kulturelle Bildungsangebote, die über 250.000 Kinder und Jugendliche erreichten. Laut wissenschaftlicher Begleitforschung gaben über 90 Prozent der Teilnehmenden an, sich nach Projektabschluss sicherer und überzeugter von ihren eigenen Fähigkeiten zu fühlen.
Was gilt aktuell?
Die laufende, dritte Förderphase ist zeitlich auf 2023 bis 2027 befristet. Eine vertraglich gesicherte Nachfolgephase ab 2028 gibt es bislang nicht. Gleichzeitig plant der Bund nach Angaben im Antrag, den Bundesbeitrag für die Bundeskulturfonds von 32 Millionen Euro auf lediglich 18 Millionen Euro zu kürzen. Das gefährdet nach Einschätzung der Linken die mühsam aufgebauten lokalen Netzwerke, die zu einem großen Teil von ehrenamtlichem Engagement getragen werden. Das Programm ist stark überzeichnet: Die Nachfrage zivilgesellschaftlicher Akteure nach Fördermitteln übersteigt das verfügbare Budget deutlich.
Acht Forderungen an die Bundesregierung
Die Fraktion Die Linke formuliert in der Drucksache acht konkrete Forderungen. Kern ist die unmittelbare vertragliche Absicherung der vierten Förderphase (2028–2032) sowie die Aufstockung der jährlichen Haushaltsmittel für Kultur macht stark um mindestens 10 Millionen Euro ab dem nächsten Bundeshaushalt. Darüber hinaus soll die Förderung künftig an die Einhaltung branchenspezifischer Honoraruntergrenzen für Kulturschaffende und Kulturpädagoginnen und -pädagogen geknüpft werden, die laut Antrag trotz qualifizierter Arbeit häufig unter prekären Bedingungen tätig sind.
Weitere Forderungen betreffen die Verknüpfung des Programms mit dem ab dem Schuljahr 2026/2027 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Außerschulische Kulturpartner sollen systematisch in die Ganztagsbetreuung eingebunden werden. Auch die administrative Vereinfachung der Online-Förderdatenbank Kumasta steht auf der Forderungsliste – die aktuelle Bedienbarkeit stellt Ehrenamtliche laut Antrag vor unverhältnismäßige Belastungen. Für strukturschwache und ländliche Räume sollen erhöhte Mobilitäts- und Übernachtungspauschalen gelten. Perspektivisch soll das Programm von einer befristeten Projektförderung in ein gesetzlich verstetiges Dauerprogramm des Bundes überführt werden.
Zusätzlich soll ein neues Förderinstrument „Digital-Allianz Bildung“ im Bereich der kulturellen Bildung entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Einrichtungen entwickelt wird.
Der Antrag steht im breiteren Kontext wachsender Bildungsungleichheit in Deutschland. Studien zeigen, dass die soziale Herkunft den Bildungserfolg hierzulande stärker beeinflusst als in vielen anderen Ländern. Das Thema Bildungsbenachteiligung ist auch Gegenstand anderer parlamentarischer Debatten. Ähnlich wie bei der Diskussion um die Förderung des Programms Demokratie leben! stellt sich auch hier die Frage nach der langfristigen Finanzierung bundesweiter Bildungsinitiativen.
Weiterlesen:
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Unmittelbar betroffen sind Kinder und Jugendliche in benachteiligten Wohn- und Lebenslagen, die ohne das Programm kaum Zugang zu Kulturangeboten hätten. Mittelbar betroffen sind Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturpädagoginnen und -pädagogen, die über das Programm vergütet werden. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Ehrenamtliche, die lokale Bündnisse tragen, sind von der Planungssicherheit abhängig.
Der Antrag wurde am 11. Juni 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt folgt die Überweisung in den zuständigen Ausschuss, voraussichtlich den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Nach der Ausschussberatung entscheidet das Plenum des Bundestages über den Antrag.
- Kultur macht stark
- Bundesprogramm des BMBF seit 2013, das außerschulische Kulturbildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche durch lokale Bündnisse fördert.
- Förderphase
- Zeitlich befristeter Förderzeitraum eines Bundesprogramms, nach dessen Ablauf eine neue Finanzierungsentscheidung getroffen werden muss.
- Kumasta
- Zentrale Online-Förderdatenbank des Programms 'Kultur macht stark', über die Bündnispartner Fördermittel beantragen können.
Was ist 'Kultur macht stark'?
Es ist ein seit 2013 bestehendes Bundesprogramm des BMBF, das außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenslagen fördert.
Wann endet die aktuelle Förderphase?
Die dritte Förderphase läuft von 2023 bis 2027. Die Finanzierung einer vierten Phase ab 2028 ist laut Antrag noch nicht gesichert.
Was fordert Die Linke konkret?
Die Fraktion fordert unter anderem die vertragliche Absicherung der vierten Förderphase (2028–2032), eine jährliche Aufstockung um mindestens 10 Millionen Euro und die langfristige Überführung in ein gesetzliches Dauerprogramm.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6466 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































